Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes infolge des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union
Der Bundesrat hat in seiner 828. Sitzung am 24. November 2006 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 26. Oktober 2006 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.