Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss
Der Bundesrat hat in seiner 828. Sitzung am 24. November 2006 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 19. Oktober 2006 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 104a Abs. 4 und Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.