Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Änderung des Aufbauhilfefondsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 60. Sitzung am 26. Oktober 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses

den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufbauhilfefondsgesetzes

unverändert angenommen.


Fristablauf: 24.11.06
Erster Durchgang: Drucksache. 541/06 (PDF)