A
- 1.
Der federführende Agrarausschuss und
der Gesundheitsausschuss
empfehlen dem Bundesrat,
die Vorlage für den Erlass einer Rechtsverordnung
gemäß Artikel 80 Abs. 3 des Grundgesetzes der Bundesregierung
zuzuleiten.
B
- 2. Der federführende Agrarausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, die nachstehende Entschließung zu fassen:
Sollte die vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft für das 1. Quartal 2005 avisierte Studie des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) zur BSE-Situation in Deutschland einen neuen Sachstand ergeben, so ist die Rechtslage entsprechend anzupassen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Der Verordnungsentwurf basiert auf epidemiologischen Daten zur BSE der letzten Jahre bis einschließlich 2003, die eine insgesamt rückläufige Tendenz der BSE-Fälle bei geschlachteten Rindern ausweisen und wird sachlich durch eine Stellungnahme des BfR von Dezember 2003 gestützt. Im Jahre 2004 ist aber eine Zunahme der BSE-Fälle festzustellen, weshalb eine Neubewertung des mit einer Heraufsetzung des BSE-Testalters möglicherweise verbundenen Risikos für die Verbrauchergesundheit geboten erscheint.
Diese aktualisierte Stellungnahme des BfR, die für das 1. Quartal 2005 angekündigt ist, soll bei der Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung berücksichtigt werden.