Der Bundesrat möge die Entschließung nach Maßgabe der folgenden Änderungen fassen:
- 1. Der 3. Spiegelpunkt wird wie folgt gefasst:
- die Energiebesteuerung von Bio- und Mineralkraftstoffen bezogen auf deren Energiegehalt sowie eine Umstellung der Besteuerung auf Grundlage des Klimabeitrages zu prüfen,
- 2. Im 4. Spiegelpunkt wird am Ende der Punkt durch das Wort "und" ersetzt.
Es wird folgender 5. Spiegelpunkt angefügt:
- den Einsatz von Biokraftstoffen im ÖPNV und im Schienenpersonennahverkehr von den Kraftstoffsteuern zu befreien, sowie darüber hinaus zu prüfen, ob im Taxen- und Speditionsgewerbe der Einsatz von Biokraftstoffen, abhängig von einer Unterkompensationsrechnung, so begünstigt werden kann, dass eine erhöhte Wirtschaftlichkeit und ausreichende Anreize für den Einsatz geschaffen werden.
Begründung (nur für das Plenum):
Zu 1.
Eine Kraftstoffbesteuerung entsprechend dem Energiegehalt bzw. den Treibhausgas-Emissionen ist zwar steuersystematisch sowie energie- und klimapolitisch grundsätzlich sinnvoll, hätte jedoch gravierende Auswirkungen. So müsste der Dieselsteuersatz bei einer energetischen Angleichung an den Steuersatz auf bleifreies Benzin um rund 27 Ct/l erhöht werden oder es müsste eine aufkommensneutrale Anpassung beider Steuersätze erfolgen. Dies müsste im Übrigen auch Auswirkungen auf die Kfz-Steuer haben, da dort Dieselfahrzeuge derzeit höher besteuert werden zum Ausgleich für die geringere Kraftstoffbesteuerung. Daher sollten vor einer endgültigen Entscheidung verschiedene Konkretisierungsoptionen einer Besteuerung nach Energiegehalt bzw. Treibhausgas-Emissionen sowie deren Auswirkungen geprüft werden.
Zu 2.
Die Verkehrsbereiche ÖPNV, Schienenpersonennahverkehr, Taxen, Speditionsverkehr eignen sich gut für den Einsatz von reinen Biodiesel- und Pflanzenölkraftstoffen, insbesondere weil hier auf den flächendeckenden Aufbau einer Betankungsinfrastruktur verzichtet werden kann.
Im ÖPNV und SPNV ist eine Steuerbefreiung sinnvoll und stellt keine Überförderung dar. Für fossile Kraftstoffe bestehen in diesen Bereichen bereits Ermäßigungen; durch die Steuerbefreiung soll ein Anreiz für die Umstellung auf Biokraftstoffe geschaffen werden.
Das Speditionsgewerbe steht in einem verstärkten internationalen Wettbewerb. Durch eine Steuervergünstigung für den Einsatz von Biokraftstoffen soll ein Anreiz geschaffen werden, die bereits erfolgten Fahrzeugflottenumrüstungen, insbesondere mittelständischer Speditionen, konkurrenzfähig zu halten und weitere Umrüstungen vorzunehmen.
Abhängig von der weiteren Entwicklung der fossilen Kraftstoffpreise könnte eine vollständige Steuerbefreiung im Speditionsgewerbe" zukünftig eine Überförderung darstellen. Daher ist für diesen Bereich eine Unterkompensationsrechnung mit der Folge einer entsprechenden Anpassung der Teilsteuersätze von besonderer Bedeutung. Dadurch kann die Zielsetzung, den Anteil der Biokraftstoffe im Kraftstoffsektor zu erhöhen, nachhaltiger unterstützt werden.