Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 24. Oktober 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung des Königreichs Belgien, der Regierung der Französischen Republik und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg zur Einrichtung und zum Betrieb eines Gemeinsamen Zentrums der Polizei- und Zollzusammenarbeit im gemeinsamen Grenzgebiet
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 71. Sitzung am 11. November 2010 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 17/3500 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 24. Oktober 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung des Königreichs Belgien, der Regierung der Französischen Republik und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg zur Einrichtung und zum Betrieb eines Gemeinsamen Zentrums der Polizei- und Zollzusammenarbeit im gemeinsamen Grenzgebiet - Drucksache 17/3117 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 17.12.10 Erster Durchgang: Drucksache. 493/10 (PDF)