Der Parlamentarische Staatssekretär Berlin, den 22. November 2010 beim
Bundesminister der Finanzen
Steffen Kampeter
An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Hannelore Kraft
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
gemäß § 37 Absatz 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales seine Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hat, bei Kapitel 1113 Titel 636 22 eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 11.000 T€ zu leisten.
Der voraussichtliche Mehrbedarf ist darauf zurückzuführen, dass sich auf Grund der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes der anspruchsberechtigte Personenkreis zum Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) ausgeweitet hat und demzufolge höhere Erstattungsbeträge des Bundes bei den Aufwendungen der Deutschen Rentenversicherung Bund für die Überführung der Zusatzversorgungssysteme in die Rentenversicherung in den neuen Ländern zu zahlen sind.
Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 15 AAÜG.
Auf Bitte der Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erhält diese eine Kopie des Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die überplanmäßige Ausgabe.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Kampeter