Unterrichtung durch die Bundesregierung
Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG)
Bundesrepublik Deutschland Berlin, den 30. November 2011 Die Bundeskanzlerin
An den Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses des Deutschen Bundestages und des Bundesrates
Die Bundesregierung hat beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 27. Oktober 2011 verabschiedeten Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG) zu verlangen, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes einberufen wird. Dr. Angela Merkel
An den Präsidenten des Bundesrates
Das vorstehende Schreiben wurde dem Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses am 30. November 2011 zugeleitet.
Versagung der Zustimmung durch den Bundesrat: Drucksache. 670/11(B)