Der Bundesrat hat in seiner 919. Sitzung am 14. Februar 2014 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die Initiative der Kommission, die Möglichkeiten zur Aufdeckung von Zollbetrug zu verbessern, und teilt die Einschätzung, dass Informationen über Containerbewegungen einen entscheidenden Beitrag dazu leisten können. Zudem teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass Schwierigkeiten bei der Verfügbarkeit und Qualität der Daten vor der Warenankunft bestehen. Mit dem Verordnungsvorschlag konkretisiert die Kommission ihre Mitteilung über das Zollrisikomanagement und die Sicherheit der Lieferkette (COM (2012) 793 final,
BR-Drucksache 17/13), zu der sich der Bundesrat bereits kritisch geäußert hat. Im Mittelpunkt des Regelungsvorschlags steht die systematische Erhebung von Daten über Containerbewegungen (inklusive Leercontainer) und die Einspeisung in ein europäisches Register zur Ermittlung "aktueller Betrugs- und Risikotrends". Zu diesem Zweck sollen Containerstatusmeldungen direkt an die Kommission übermittelt werden. - 2. Der Bundesrat teilt nicht die Einschätzung der Kommission, dass falsche Ursprungsangaben und falsche Warenbeschreibungen durch die vorgestellten Maßnahmen vermieden werden können. Soweit Reedereien und/oder Linienagenten auf diesem Weg in die Haftung genommen werden sollen, wird nach Ansicht des Bundesrates übersehen, dass diese nur einen Teil der Strecke überhaupt verantworten können. Der Vor- und Nachlauf zu einem Seeschiff auf der Basis "Merchant Haulage" (Seefrachtspediteur oder Beauftragte führen den Vor- und Nachlauf einschließlich Organisation der Leercontainerlogistik durch) ist für die Reeder oder Linienagenten nicht kontrollierbar, zumal die Container in der Regel verplombt angeliefert werden. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Frage nach der Verantwortung für die Richtigkeit der übermittelten Daten zu klären wäre.
- 3. Aus Sicht des Bundesrates stellt sich die Frage nach dem Nutzen der zu liefernden Daten. So lässt sich aus den Containerstatusmeldungen der Warenursprung nicht sicher ableiten, da nicht jede Ware auch am Warenursprung in einen Container geladen wird. Dies geschieht oftmals an zentralen Packstationen. Insbesondere bei Sammelcontainern, die auf dem Transportweg der verschiedenen Waren konsolidiert werden, kommt es zu einer Vermischung der unterschiedlichen Waren. Da bisher nicht für alle einzelnen Ereignisse in der Transportkette Containerstatusmeldungen gesammelt werden, würde die Umsetzung des Vorschlags zu einer Erhöhung des Dokumentationsaufwands führen. Dies würde komplexe DV-Lösungen nach sich ziehen, die nicht kurzfristig zu realisieren wären, was die Erfahrungen rund um den neuen Zollkodex bereits gezeigt haben.
- 4. Deshalb teilt der Bundesrat auch nicht die Einschätzung, dass mit dem Vorschlag keine Kosten verbunden wären. Wenn die Wirtschaftsbeteiligten verpflichtet werden, Daten zu liefern, müssen diese in den Unternehmen zusammengetragen, aufgearbeitet und übermittelt werden. Hierdurch werden nicht abzusehende organisatorische und DV-technische Kosten für die Wirtschaft verursacht.
- 5. Mit dem Regelungsvorschlag haben sich die in der Stellungnahme des Bundesrates vom 1. März 2013 (BR-Drucksache 17/13(B)) geltend gemachten Bedenken bestätigt. Die Frage der Nivellierung der in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten auf sehr unterschiedlichem Niveau vorhandenen IT-gestützten Risikoanalyseinstrumente wird ebenso wenig berücksichtigt wie eine verbesserte Vernetzung der vorhandenen Risikoprogramme. Stattdessen schlägt die Kommission die Einrichtung eines weiteren unabhängigen Registers vor, das von den Unternehmen zu beliefern wäre. Der damit verbundene organisatorische, operative und IT-technische Aufwand wird dabei ebenso wenig konkretisiert bzw. auch nur genauer betrachtet wie auch die daraus resultierende Folgefrage nach den Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Unternehmen.
- 6. Der Bundesrat hat die Bundesregierung mit dem o.g. Beschluss gebeten, sich in den zu erwartenden Rechtsetzungsverfahren auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die Belastungen für die Wirtschaft durch die Einführung neuer und die Erweiterung bestehender Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit in der Lieferkette möglichst gering ausfallen, und keinen weiteren Maßnahmen zuzustimmen, mit denen neue bürokratische Belastungen für die Wirtschaftsunternehmen einhergehen.
- 7. Eine Umsetzung des Verordnungsvorschlags in der vorliegenden Form würde die Wirtschaftsbeteiligten mit nicht abzusehenden Kosten belasten. Dabei wäre der Nutzen eines neuen Registers aus den ausgeführten Gründen äußerst zweifelhaft. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich für eine Ablehnung des Verordnungsvorschlags einzusetzen.