Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 5491 - vom 24. Oktober 2007. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 27. September 2007 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament "Effizienz und Gerechtigkeit in den europäischen Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung" (KOM (2006) 0481),
- - in Kenntnis des Vorschlags für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (KOM (2006) 0479),
- - unter Hinweis auf seinen am 25. Oktober 2006 in zweiter Lesung festgelegten Standpunkt im Hinblick auf den Erlass eines Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens1 und unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1720/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 über ein Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens2,
- - in Kenntnis des Vorschlags der Kommission "Erwachsenenbildung: Man lernt nie aus" (KOM (2006) 0614),
- - unter Hinweis auf seinen am 26. September 2006 in erster Lesung festgelegten Standpunkt zum Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen3 und unter Hinweis auf die Empfehlung 2006/962/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen4,
- - unter Hinweis auf seinen am 13. Oktober 2005 in erster Lesung festgelegten Standpunkt zum Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates über die verstärkte europäische Zusammenarbeit zur Qualitätssicherung in der Hochschulbildung5 und unter Hinweis auf die Empfehlung 2006/143/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 über die verstärkte europäische Zusammenarbeit zur Qualitätssicherung in der Hochschulbildung6,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Kultur und Bildung und der Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6-0326/2007),
A. in der Erwägung, dass angesichts der Kürzungen bei den öffentlichen Haushaltsmitteln, der Herausforderungen der Globalisierung, des demografischen Wandels und technologischer Innovationen in der gesamten Europäischen Union verstärkt Wert auf die Verbesserung der Effektivität der allgemeinen und beruflichen Bildung gelegt wird,
B. in der Erwägung, dass die beträchtlichen Leistungsunterschiede zwischen Bildungssystemen in der Europäischen Union, wie sie durch die Pisa-Studie 2003 ersichtlich werden, Anlass zur Besorgnis geben,
C. in der Erwägung, dass dieser Faktor zu einer Zunahme der Unterschiede bei der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Mitgliedstaaten führen und die Verwirklichung der Ziele von Lissabon gefährden könnte,
D. in der Erwägung, dass das Recht auf Bildung ein sowohl auf internationaler Ebene als auch in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannter Grundsatz ist,
E. in der Erwägung, dass die Mehrheit der bestehenden Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung vorhandene Ungleichheiten nachvollziehen und vertiefen,
F. in der Erwägung, dass die im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung bestehenden Ungleichheiten hohe versteckte Kosten verursachen,
G. in der Erwägung, dass Investitionen in allgemeine und berufliche Bildung langfristig wirtschaftliche und soziale Vorteile mit sich bringen und geplant werden müssen,
H. in der Erwägung, dass innerhalb der Systeme zur allgemeinen und beruflichen Bildung eine Evaluierungskultur aufgebaut werden muss, um ihre Entwicklung effektiv und langfristig beobachten,
I. in der Erwägung, dass eine Verbindung zwischen der Politik im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Politik in den Bereichen Beschäftigung, Wirtschaft und soziale Integration hergestellt werden muss,
J. in Erwägung der grundlegenden Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung im Prozess der Entwicklung einer europäischen Identität, die auf der interkulturellen Erziehung und der Erziehung zum Frieden beruht,
K. in der Erwägung, dass junge Frauen nach wie vor eher Gefahr laufen, arbeitslos zu sein als junge Männer, da die Arbeitslosenquote in der EU-27 im Jahre 2006 bei jungen Frauen 18,1% betrug im Vergleich zu 16,9% bei jungen Männern, in der Erwägung, dass die Frauen ungeachtet der Tatsache, dass in den meisten Mitgliedstaaten mehr Frauen als Männer einen hohen Bildungsstand erreichen, in Führungspositionen weniger vertreten sind,
Effizienz und Gerechtigkeit im Bereich lebenslanges Lernen
- 1. unterstützt langfristige Planungen im Bereich lebenslanges Lernen, da Investitionen in diesen Bereich langfristig wirtschaftliche und soziale Vorteile mit sich bringen;
- 2. stimmt darin überein, dass Investitionen in eine Bildungsebene nicht nur zur Entwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten auf dieser Ebene führen, sondern auch eine Grundlage für den Erwerb weiterer Qualifikationen und Kompetenzen auf anderen Bildungsebenen sind;
- 3. unterstützt den Plan zur Schaffung eines Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen, der die Anerkennung von Bildungsabschlüssen vereinfacht und den Übergang zwischen verschiedenen Studienmöglichkeiten transparent und sichtbar gestaltet;
- 4. vertritt die Auffassung, dass innerhalb der Systeme zur allgemeinen und beruflichen Bildung eine Evaluierungskultur aufgebaut werden muss und eine effektive und langfristig ausgerichtete Politik deshalb auf vergleichbaren Messmethoden beruhen sollte;
- 5. begrüßt die Bemühungen der Kommission, bei der Festlegung von Rahmen- und Referenzkriterien für die Bewertung der Fortschritte bei der Umsetzung der Lissabon-Strategie auch Effizienz und Gleichbehandlung im Bildungsbereich zu berücksichtigen;
- 6. ist der Ansicht, dass zur Fortsetzung einer Prüfung der Effektivität/Effizienz und Gerechtigkeit von Bildungssystemen in Europa die Terminologie sowohl für Effektivität/Effizienz als auch für Gerechtigkeit klargestellt werden sollte und dass zur Prüfung des letztgenannten Aspekts individuelle Merkmale wie Geschlecht, ethnische Herkunft oder Behinderung (andere als sozioökonomische Aspekte) einbezogen werden sollten;
- 7. stimmt darin überein, dass Investitionen in lebenslanges Lernen, die auf Verbesserungen der Zugangsmöglichkeiten und Gerechtigkeit abzielen, den sozialen Zusammenhalt und Fähigkeiten der Einzelnen zur Problemlösung stärken sowie die Anpassungsfähigkeit, den Aufbau ihres Selbstwertgefühls und die Bewältigung sich ändernder Gegebenheiten verbessern, wodurch ihre persönliche Entwicklung verbessert und es ihnen erleichtert wird, sich auf neue Lebensbedingungen einzustellen;
- 8. fordert die Mitgliedstaaten auf, eine geschlechterorientierte allgemeine und berufliche Bildungspolitik und geschlechterorientiertes Lernmaterial einzuführen als Instrumente, um die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen in Bildung und Beschäftigung zu beseitigen und Geschlechterstereotype auszuräumen; fordert die Mitgliedstaaten auf, geschlechtsatypische Beschäftigung (zum Beispiel mehr männliche Lehrkräfte in Primärschulen und mehr Frauen in der Wissenschaft) für junge Menschen zu fördern, auch schon bei Kindern, bevor sie das Alter erreichen, in dem Schlüsselentscheidungen bezüglich Bildung und Berufsleben getroffen werden, so dass die geschlechtsbezogene berufliche Trennung verringert wird; wiederholt, dass bessere geschlechts- und altersspezifische Daten für jede Politik eine unabdingbare Voraussetzung sind;
Effizienz und Gerechtigkeit in den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung verwirklichen
Vorschulbildung: Das Lernen vom frühesten Kindesalter an in den Vordergrund stellen
- 9. vertritt die Auffassung, dass Effizienz und Gerechtigkeit individuell erreicht werden können, wenn sich Investitionen und Reformen auf das Lernen im frühesten Kindesalter konzentrieren;
- 10. weist darauf hin, wie notwendig es ist, bereits von der Erziehung im Vorschulalter an Maßnahmen zur Förderung der Integration von im Gebiet der Europäischen Union lebenden Kindern aus Drittländern zu erarbeiten;
- 11. fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Investitionen in die Vorschulbildung - einschließlich Kindergarten - beträchtlich aufzustocken, da diese Investitionen ein wirksames Mittel zur Schaffung einer Grundlage für den weiteren Bildungsweg, zur Entwicklung der Intelligenz des Kindes und zum Ausbau allgemeiner Fähigkeiten darstellen können und die Gerechtigkeit des Bildungssystems entscheidend verbessern können;
- 12. ist jedoch der Ansicht, dass mehr Forschung im Bereich der Vorschulbildung auf EU-Ebene erforderlich ist, insbesondere im Hinblick auf frühzeitige und gezielte Maßnahmen, um die Praktiken zu ermitteln, die die gewünschten Wirkungen ermöglichen;
- 13. ist der Ansicht, dass die Qualität der Erziehung im Vorschulalter auch von der pädagogischen Ausbildung des Betreuungspersonals abhängt und deshalb eine finanziell tragfähige Strategie verfolgt werden muss, die sowohl auf eine zukunftsorientierte und qualitativ hoch stehende Ausbildung als auch auf die Entwicklung attraktiver Karrieremöglichkeiten in diesem Bereich abzielt;
- 14. erkennt an, dass ab dem Vorschulstadium die soziale Vielschichtigkeit von Klassen und Einrichtungen mit dem Ziel gewährleistet werden sollte, eine Differenzierung von Lehrplänen und Erwartungen zu vermeiden;
- 15. vertritt die Auffassung, dass die Einbindung der Eltern durch Bildungs- und Informationsprogramme (vor allem im Falle von benachteiligten Kindern) für den Erfolg der Ausbildung im Vorschulalter von großer Bedeutung ist;
- 16. unterstützt alle Formen von Ausbildungs- und Fördermaßnahmen im frühen Kindesalter, da sich in diesem Zeitraum die kognitiven Fähigkeiten des Kindes entwickeln und diese Maßnahmen im Laufe des gesamten lebenslangen Lernprozesses langfristig die größten Erfolgsaussichten haben;
- 17. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Anzahl der geförderten Plätze in der Vorschulbildung zu erhöhen, um für Kinder im Vorschulalter mit prekärem finanziellen Hintergrund die Zugangsmöglichkeiten zum Bildungssystem zu verbessern;
Primar- und Sekundarschulbildung: Die schulische Grundbildung für alle Bürger verbessern
- 18. betont, dass im Rahmen der Schulpflicht und der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung die grundlegenden Lern- und Schlüsselkompetenzen vermittelt werden sollten; betont weiters, dass Bildung und angemessene Schlüsselkompetenzen dazu beitragen, grundlegende soziale und staatsbürgerliche Werte zu erlangen, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und die Qualifikation von Personen und somit deren Beschäftigungsfähigkeit zu fördern;
- 19. weist außerdem darauf hin, dass im Rahmen der Schule, vor allem in der Primar- und Sekundarschule, vorrangig die Grundsätze des Interkulturalismus und der Erziehung zum Frieden als grundlegende Werte einer europäischen Identität berücksichtigt werden müssen;
- 20. vertritt die Auffassung, dass negative Auswirkungen auf die Effizienz und die Gerechtigkeit der Bildungssysteme zu erwarten sind, wenn die Differenzierung der Schüler zu früh erfolgt;
- 21. ist der Ansicht, dass gleichberechtigter Zugang für benachteiligte Personen zu qualitativ hochwertiger Bildung auch die Effizienz und die Gerechtigkeit der europäischen Bildungssysteme verbessern kann;
- 22. befürwortet allerdings die Schaffung von Flexibilität bei der Auswahl der Ausbildungsmöglichkeiten auf Sekundarschulebene, was eine Entscheidung für eine andere Richtung in nachfolgenden Bildungsstadien nicht ausschließen sollte;
- 23. fordert die Mitgliedstaaten auf, alle schulischen Laufbahnen zu überwachen, insbesondere zum Zeitpunkt der Auswahl und Orientierung, und innerhalb ihrer Bildungssysteme Schüler und Studenten dadurch zu fördern, dass sie diese bei ihren Anstrengungen motivieren, ihre persönliche Entwicklung zu verwirklichen;
- 24. befürwortet angesichts des unterschiedlichen Umfangs der Unterstützung, von der jede(r) Schüler(in) zu Hause während seiner/ihrer schulischen Laufbahn profitieren kann, und der manchmal sehr unterschiedlichen Art der angebotenen Bildung Bemühungen, die Eltern frühzeitig in den Lernprozess zu integrieren, um der Gefahr künftiger sozialer Ausgrenzung vorzubeugen;
- 25. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte zu fördern, sie zu motivieren und die qualitativen Bedingungen des Schulalltags zu verbessern, da es sich hierbei um entscheidende Faktoren zur Durchsetzung von Effizienz und Gerechtigkeit handelt;
- 26. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Mehrsprachigkeit in den Bildungssystemen auf allen Ebenen zu fördern, um die Mobilität sowohl der Kinder und Jugendlichen als auch der Erwachsenen innerhalb der Europäischen Union zu verbessern, und somit zur Effizienz des Bildungsprozesses in der Europäischen Union beizutragen;
- 27. fordert die Mitgliedstaaten auf, Lehrer und Erzieher für die Gleichstellung von Frauen und Männern zu sensibilisieren, damit sie der jungen Generation die Achtung dieses Grundsatzes vermitteln können;
Hochschulbildung: Die Investitionen verbessern und den Kreis der Studierenden vergrößern
- 28. stimmt darin überein, dass die Hochschulen ein Schlüsselfaktor in der wissensbasierten Wirtschaft und Gesellschaft sind;
- 29. begrüßt Bestrebungen, die Universitäten so zu modernisieren, dass sie im Wettbewerb bestehen können, eine gerechte Teilnahme aller Bürger ermöglicht wird und gleichzeitig finanzielle Tragfähigkeit und Effizienz gewährleistet sind;
- 30. fordert die Mitgliedstaaten auf, Effizienz und Gerechtigkeit zu verbessern, indem geeignete Bedingungen geschaffen werden, um verstärkt staatliche und private Investitionen anzuziehen;
- 31. stimmt darin überein, dass ein System mit kostenloser Hochschulbildung nicht automatisch und aus sich heraus auch gerecht ist; fordert in diesem Zusammenhang weitere Studien, die von der Annahme ausgehen, dass die Problematik der Studiengebühren nicht losgelöst von anderen Fragestellungen erörtert werden darf, sondern dass Studiengebühren Teil eines aus verschiedenen Faktoren bestehenden Komplexes finanzieller Anreize und begleitender finanzieller Unterstützung darstellen, die die Zugangsmöglichkeiten benachteiligter Gruppen zu den Hochschulen verbessern können;
- 32. betont, dass die Hochschuleinrichtungen eine umfassende Informations- und Zulassungspolitik verfolgen müssen, um auf die sich dynamisch ändernden sozialen und wirtschaftlichen Anforderungen reagieren zu können;
Berufliche Aus- und Weiterbildung: Qualität und Relevanz verbessern
- 33. ist der Ansicht, dass sich die unverändert hohe Jugendarbeitslosigkeit angesichts der fortschreitenden Alterung der Bevölkerung zunehmend zu einem ernsthaften Problem entwickeln wird;
- 34. befürwortet angesichts der fortschreitenden Alterung der Bevölkerung die Schaffung besserer Bildungsangebote für Erwachsene, die die Anpassungsfähigkeit an die Anforderungen des Arbeitsmarktes erhöhen und gering qualifizierte Bürger wieder zum Lernen zu bringen;
- 35. betont, dass Jugendliche mit sehr niedrigem Ausbildungsniveau große Probleme beim Zugang zum Arbeitsmarkt haben, beim Auftreten wirtschaftlicher Probleme am anfälligsten und einem höheren Arbeitslosigkeitsrisiko ausgesetzt sind sowie eher Gefahr laufen, Tätigkeiten ohne hohe Qualifikationsansprüche oder Gelegenheitsarbeiten ausüben zu müssen;
- 36. fordert die Mitgliedstaaten auf, jungen Frauen, insbesondere aus abgelegenen Regionen und aus Risikogruppen, wie Migrantinnen, Angehörigen von ethnischen Minderheiten, behinderten und wenig qualifizierten Frauen, den Zugang zur allgemeinen und beruflichen Bildung zu erleichtern; fordert die Mitgliedstaaten auf, die bewährten Verfahren in diesem Bereich zu ermitteln und auszutauschen, und ruft die Sozialpartner sowie private und öffentliche Unternehmen nachdrücklich auf, alle Arten der Diskriminierung zu beseitigen und aktiv zur Bereitstellung von betrieblicher Ausbildung durch den Abbau aller altersbedingten Beschränkungen beizutragen sowie Bildungsurlaub für Benachteiligte zu unterstützen;
- 37. fordert die Mitgliedstaaten auf, für arbeitslose Frauen und Frauen, die ihre Pflichtschulzeit nicht mit Erfolg abgeschlossen haben, den Zugang zu öffentlich finanzierten Formen der Erwachsenenbildung zu fördern;
- 38. fordert die Mitgliedstaaten auf, Politikmaßnahmen umzusetzen, die jungen Menschen den Übergang von der Schule ins Berufsleben erleichtern würden, und dabei besonderes Augenmerk auf junge Frauen zu richten, die in der Regel mehr Schwierigkeiten haben; unterstreicht, dass höhere Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildung und verbesserter Zugang zu dieser sowie Investitionen in der Jugend Auswirkungen für den Arbeitsmarkt in den späteren Lebensphasen haben; verweist darauf, dass ein Bewertungsmechanismus eingeführt werden sollte, um die Wirksamkeit und die Auswirkungen der Bildungsausgaben der Regierung für arbeitslose junge Menschen, insbesondere junge Frauen, zu bewerten;
- 39. fordert die Mitgliedstaaten auf, Exzellenzprogramme in den Universitäten zu fördern, da durch die Ausbildung hochqualifizierter Fachkräfte in mehreren Bereichen der Bedarf am Arbeitsmarkt besser gedeckt wäre;
- 40. macht auf die Notwendigkeit aufmerksam, im Rahmen der Bildungs- und Ausbildungssysteme den gleichberechtigten Zugang von Frauen und Männern zu den neuen Technologien zu fördern, um das zahlenmäßige Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern zu beseitigen;
- 41. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den Anteil der Frauen in Wissenschaft, Ingenieur- und Technologieberufen zu erhöhen und ihre Position zu stärken; fordert die nationalen Regierungen auf, die Zahl der Frauen in Führungspositionen spürbar zu erhöhen und den Fortschritt durch Vorgabe von qualitativen und quantitativen Zielen zu messen;
- 42. spricht sich für bessere Zugangsmöglichkeiten zu den Hochschulen und die Entwicklung von Möglichkeiten aus, nach Abschluss der Berufsausbildung ein Studium aufzunehmen und sich berufsbegleitend weiterzubilden;
- 43. betont, dass die angebotenen Programme zur Fachausbildung, die die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigen, flexibler gestaltet werden müssen, da es sich hierbei um ein besonders effektives Mittel handelt, um verstärkt Beschäftigungsmöglichkeiten für benachteiligte Personen zu schaffen; erkennt in diesem Zusammenhang an, dass öffentliche Investitionen sich auf die am stärksten benachteiligten Zielgruppen konzentrieren sollten, da sie diejenigen sind, die am wenigsten von Weiterbildungsmaßnahmen profitieren;
- 44. fordert die Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit Hochschul- und Berufsbildungseinrichtungen eine flexible Gestaltung des Studiums bzw. des Unterrichts vorzuschlagen, insbesondere um den Bedürfnissen junger Männer und Frauen, die gleichzeitig berufstätig sind oder familiären Verpflichtungen nachkommen, gerecht zu werden und so einem Schulabbruch entgegenzuwirken;
- 45. fordert die Mitgliedstaaten auf, Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Sozialpartner sowie weitere Partner und den öffentlichen Sektor in eine gemeinsame Partnerschaft einzubeziehen, um Berufsausbildungsprogramme erfolgreich umzusetzen;
Maßnahmen der Europäischen Union
- 46. betont, dass das grundlegende Ziel der Maßnahmen der Europäischen Union darin besteht, die Konvergenz der Bildungssysteme der Europäischen Union im Hinblick auf höhere Leistungsstandards zu fördern;
- 47. ist der Ansicht, dass es zur besseren Ausrichtung der Maßnahmen der Europäischen Union erforderlich wäre, einen Prozess auf der Grundlage regelmäßig von den Mitgliedstaaten übermittelter Berichte sowie einer unabhängigen Verifizierung mit dem Ziel zu entwickeln, die Leistung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in der Europäischen Union zu bewerten, und zwar unter besonderer Berücksichtigung des Erwerbs elementarer Fertigkeiten durch Schüler und der Verwirklichung der Ziele hinsichtlich der Gerechtigkeit;
- 48. ersucht die Kommission, regelmäßige Berichte über Effizienz und Gerechtigkeit in den europäischen Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung mit dem Ziel zu veröffentlichen, die Fortschritte im Hinblick auf höhere Leistungsstandards zu überwachen;
- 49. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- 1 ABl. C 313 E vom 20.12.2006, S. 187.
- 2 ABl. L 327 vom 24.11.2006, S. 45.
- 3 ABl. C 306 E vom 15.12.2006, S. 165.
- 4 ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 10.
- 5 ABl. C 233 E vom 28.9.2006, S. 100.
- 6 ABl. L 64 vom 4.3.2006, S. 60.