Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Wirkungen der gemeinsamen Tragung der Rentenlast in der gesetzlichen Unfallversicherung *
Bundesministerium für Arbeit und Soziales Berlin, den 14. Dezember 2012
An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, gemäß § 181 Absatz 4 Siebtes Buches Sozialgesetzbuch erstellt die Bundesregierung alle vier Jahre einen Bericht über die Wirkungen der gemeinsamen Tragung der Rentenlast in der gesetzlichen Unfallversicherung. Erstmals hat dies zum 31. Dezember 2012 zu erfolgen.
Die Bundesregierung hat in der heutigen Kabinettsitzung den Bericht der Bundesregierung über die Wirkungen der gemeinsamen Tragung der Rentenlast in der gesetzlichen Unfallversicherung beschlossen, den ich hiermit übersende.
Mit freundlichen Grüßen Dr. Ursula von der Leyen
*. Wird als Bundestags-Drucksache 17/11921 verteilt.