Der Parlamentarische Staatssekretär Berlin, den 1. November 2005
beim Bundesminister der Finanzen
Karl Diller MdB
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Harry Carstensen
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Abs. 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf Antrag des Auswärtigen Amtes (AA) seine Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hat, bei Kapitel 0502 Titel 687 30 - Beitrag an die Vereinten Nationen - eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 12.500 T€ zu leisten.
Die weiteren Beiträge ergeben sich aus Nachforderungen der Vereinten Nationen zu friedenserhaltenden Maßnahmen im Kongo und im Sudan, die der VN-Generalsekretär mit Schreiben vom 12. Oktober 2005 geltend machte. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung.
Die (völkerrechtliche) Rechtsverpflichtung beruht auf Art. 17 Abs. 2 der VN-Charta sowie dem Gesetz zum Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Charta der Vereinten Nationen vom 6. Juni 1973.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Diller