Der Parlamentarische Staatssekretär Berlin, den 1. November 2005
beim Bundesminister der Finanzen
Karl Diller MdB
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Harry Carstensen
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 4 Abs. 2 Satz 5 HG 2005 in Verbindung mit § 37 Abs. 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen bei Kap. 6002 Tit. 540 01 eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 24.600 T€, davon fällig im Haushaltsjahr 2012 in Höhe von 5.400 T€ und in den Haushaltsjahren 2013 bis 2015 jährlich 6.400 T€, nach § 38 Abs.1 Satz 2 BHO erteilt hat.
- Die Mittel werden benötigt, um einen privaten Dienstleister mit dem Verkauf von Sammlermünzen des Bundes zu beauftragen.
Bei einer Laufzeit von 10 Jahren, beginnend im Jahr 2006, beträgt das Vertragsvolumen insgesamt 64.600 T€. Zu der abweichenden Inanspruchnahme der im Haushalt 2005 ausgebrachten Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 40.000 T€ habe ich gemäß § 38 Abs. 2 Nr. 1 BHO meine Einwilligung erteilt. Zum Abschluss des Vertrages wurde die oben angeführte überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 24.600 T€ benötigt.
Auf eine vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages musste gemäß § 4 Abs. 2 Satz 4 HG 2005 aus zwingenden Gründen verzichtet werden. Es ist momentan noch nicht absehbar, wann der Haushaltsausschuss des 16. Deutschen Bundestages zusammentreten wird. Da der ausgewählte Bieter nur noch bis zum 15. November 2005 an sein Angebot gebunden ist, war eine sofortige Bewilligung erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Diller