Der Bundesrat hat in seiner 829. Sitzung am 15. Dezember 2006 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.
Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefasst:
Die Bundesregierung wird gebeten, die in § 2 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung getroffene Regelung in Kooperation mit den Ländern nach zwei Jahren zu evaluieren und den Bundesrat über das Ergebnis im ersten Quartal des Jahres 2009 zu unterrichten.
Begründung
:In § 2 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung wird eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verkehrsverbot für radioaktive Arzneimittel oder Arzneimittel, bei deren Herstellung ionisierende Strahlen verwendet wurden, u. a. in klinischen Einrichtungen für "nicht mehr als zwanzig Behandlungsfälle in der Woche", festgelegt.
Die geforderte Evaluation soll insbesondere darüber Auskunft geben, inwieweit diese Regelung in der Praxis sowohl für die betroffenen Einrichtungen als auch für die Arzneimittelüberwachungsbehörden der Länder umsetzbar ist und sich bewährt hat.