Die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 3. Dezember 2013
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stephan Weil
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine Entschließung des Bundesrates zur Notwendigkeit immissionsschutzrechtlicher Regelungen der Anforderungen an Errichtung und Betrieb von Verdunstungskühlanlagen zuzuleiten.
Ich bitte, den Entschließungsantrag gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung auf die Tagesordnung der Bundesratssitzung am 19. Dezember 2013 zu setzen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Hannelore Kraft
Entschließung des Bundesrates zur Notwendigkeit immissionsschutzrechtlicher Regelungen der Anforderungen an Errichtung und Betrieb von Verdunstungskühlanlagen
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es dringend verbindlicher Regelungen für die Errichtung und den Betrieb von Verdunstungskühlanlagen bedarf.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, kurzfristig eine entsprechende Verordnung auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vorzulegen.
Nach § 7 BImSchG (für genehmigungsbedürftige Anlagen) und § 23 BImSchG (für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen) kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates vorschreiben, dass die Errichtung und der Betrieb von Anlagen bestimmten Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit entsprechen muss.
Gegenstand einer solchen Verordnung sollte sein:
- - Definition der erfassten Anlagen.
- - Festlegung der zulässigen Belastung mit Legionellen (Kontroll- und Maßnahmenwerte im Kühlwasser).
- - Verpflichtung der Betreiber, eine Neuerrichtung von Anlagen vor Baubeginn anzuzeigen.
- - Anforderungen zur Fachkunde und Verpflichtung zur regelmäßigen Schulung von verantwortlichen Personen bei Betreibern.
- - Verpflichtung für Betreiber von Neuanlagen, die Anlage technisch emissionsmindernd auszugestalten.
- - Verpflichtung zur regelmäßigen Überprüfung, Reinigung und Wartung der Anlagen durch die Betreiber.
- - Verpflichtung der Betreiber, die Anlage mit definierten Zeiträumen von anerkannten Sachverständigen überprüfen zu lassen. Verpflichtung zur Übersendung der Berichte an die Behörde, sofern Mängel festgestellt wurden.
- - Verpflichtung zur Sanierung und unverzüglichen Stilllegung unzulässig belasteter Anlagen.
- - Ordnungswidrigkeitentatbestände
Darüber hinaus fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf zu prüfen, wie unter Begrenzung des bürokratischen Aufwandes auch bestehende Anlagen in die Anzeigepflicht aufgenommen werden können, insbesondere mit angemessenen zeitlichen Übergangsfristen.
Begründung:
Bei der aktuellen Legionellenepidemie in Warstein mit drei Toten und 165 Erkrankten gilt ein offenes Rückkühlwerk zumindest als Mitverursacher. Bei weiteren Epidemien in Spanien, Frankreich, Norwegen, sowie 2010 in Ulm wurden ebenfalls Rückkühlwerke als Quellen identifiziert.
Verdunstungskühlanlagen kommen in unterschiedlichen Ausführungen sowohl in genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Industriebetrieben als auch in Verbindung mit Klimaanlagen für große Gebäude (z.B. Veranstaltungsstätten, Hotels, Krankenhäuser, Warenhäuser etc.) zum Einsatz.
In solchen Anlagen kommt die Umgebungsluft in direkten Kontakt mit dem Kühlwasser. Da das Kühlwasser im Kreislauf gefahren wird, können sich dort bei unzureichender Wartung Legionellen vermehren und in die Umgebungsluft verteilt werden. Dies kann durch gesetzliche Vorschriften zu Errichtung und Betrieb von Verdunstungskühlanlagen verhindert werden.
Während in den anderen Ländern nach den Ausbrüchen gesetzliche Regelungen geschaffen wurden, ist dies in Deutschland bisher trotz wiederholter Forderung durch Experten nicht erfolgt. Es existieren zwar technische Empfehlungen (z.B. VDI-Richtlinien) für Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, diese sind aber rechtlich nicht verbindlich. Diese Lücke gilt es zu schließen.