Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 118503 - vom 23. Oktober 2006. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 28. September 2006 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf die Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) vom Dezember 2002 und insbesondere auf seine Entschließung vom 17. Januar 2002 zu dem Grünbuch der Kommission über die Zukunft der Gemeinsamen Fischereipolitik1,
- - unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 6. Juli 2005 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Europäischen Fischereifonds2,
- - in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 des Rates vom 27. Juli 2006 über den Europäischen Fischereifonds3,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 9. März 2006 an den Rat und das Europäische Parlament über die wirtschaftliche Lage der Fischwirtschaft und ihre Verbesserung (KOM (2006) 0103),
- - unter Hinweis auf die vom Fischereiausschuss am 3. Mai 2006 veranstaltete öffentliche Anhörung über die Folgen der Treibstoffpreiserhöhungen für die europäische Fischerei,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Fischereiausschusses (A6-0266/2006),
A. unter Hinweis auf die strategische Bedeutung des Fischereisektors für die sozioökonomische Lage, die Versorgung der Allgemeinheit mit Fisch und die Ausgewogenheit der Lebensmittelbilanz der einzelnen Mitgliedstaaten und der Europäischen Union selbst sowie auf den beträchtlichen Beitrag dieses Sektors zum sozioökonomischen Wohlstand der Küstengemeinden, zur Entwicklung auf lokaler Ebene, zur Beschäftigung, zur Erhaltung bzw. Schaffung von Wirtschaftstätigkeit und Arbeitsplätzen in den vor- und nachgeschalteten Wirtschaftszweigen, zur Versorgung mit Frischfisch und zur Erhaltung örtlicher kultureller Traditionen,
B. unter Hinweis darauf, dass die GFP die durch sie entstehenden Kosten tragen muss, insbesondere für die auf ihrer Grundlage getroffenen Entscheidungen und Maßnahmen,
C. in der Erwägung, dass die durch den Finanzrahmen 2007-2013 gesetzten Betragsgrenzen eingehalten werden müssen, auch wenn zu wünschen gewesen wäre, dass der Fischereisektor eine angemessenere Mittelausstattung erhalten hätte,
D. unter Hinweis darauf, dass die Flotten der Mitgliedstaaten 2004 insgesamt rund 90 000 Fahrzeuge zählten und ungefähr 190 000 Fischer unmittelbar beschäftigten,
E. unter Hinweis darauf, dass die GFP den deutlichen Unterschieden bezüglich der Flotten, der Flottenteile, der Zielarten, der Fanggeräte, der Produktivität, der Verbraucherpräferenzen und der verbrauchten Fischmenge pro Einwohner in den Mitgliedstaaten Rechnung tragen muss - und zudem den besonderen Merkmalen der Fangtätigkeit, die sich aus der sozialen Struktur und den strukturellen und natürlichen Ungleichheiten zwischen den Fischereiregionen ergeben,
F. unter Hinweis darauf, dass die Fortbestandsfähigkeit der Meeresressourcen entscheidende Voraussetzung dafür ist, dass langfristig die Fangtätigkeit fortgesetzt werden kann und der Fischereisektor leistungsfähig bleibt,
G. unter Hinweis darauf, dass die Tätigkeiten des Fischereisektors schwerpunktmäßig in wirtschaftlich schwachen Regionen - zumeist Regionen des Ziels 1 - ausgeübt werden und dass sich die Krise dieses Sektors erheblich auf den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in diesen Regionen auswirkt,
H. in der Erwägung, dass die GFP die nachhaltige Entwicklung der Fischereiwirtschaft fördern muss,
I. unter Hinweis darauf, dass in bestimmten Fischereien eine deutliche Diskrepanz zwischen dem Einkommensniveau der von der Fischerei abhängigen Bevölkerung und demjenigen anderer Bevölkerungsgruppen besteht, die noch dadurch verschärft wird dass man den Ungewissheiten der Fangtätigkeit, der Unsicherheit des Wertes der Fänge und den Kosten bestimmter Produktionsfaktoren ausgesetzt ist; unter Hinweis darauf, dass deshalb die gemeinschaftlichen Maßnahmen der von der Fischerei abhängigen Bevölkerung einen angemessenen Lebensstandard gewährleisten müssen, insbesondere durch ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen den Einnahmen und den Ausgaben der Unternehmen,
J. unter Hinweis auf die Unsicherheit der Einkommen und Löhne der in der Fischerei Tätigen, die sich aus der Art der Vermarktungstätigkeit auf diesem Sektor, der Art der Bildung der Erstverkaufspreise und den außergewöhnlichen Merkmalen dieser Wirtschaftstätigkeit ergibt, was die Beibehaltung bestimmter nationaler und gemeinschaftlicher Beihilfen erforderlich macht,
K. in der Erwägung, dass der Anstieg der Kraftstoffpreise sich unmittelbar negativ auf das Einkommen der Besatzungsmitglieder auswirkt, da die Löhne an die Einnahmen aus dem Erstverkauf der Fänge geknüpft sind, wobei die Lohneinbußen bis zu 25 % betragen können,
L. unter Hinweis darauf, dass die Wirtschaftslage zahlreicher Fischereiunternehmen sich in den letzten Jahren verschlechtert hat und dass durch den Rückgang der Erträge viele Unternehmen sogar zum Aufgeben veranlasst waren, was ungünstige sozioökonomische Folgen hatte,
M. unter Hinweis darauf, dass der Rückgang der Erträge einerseits durch die Beschränkungen der Fangtätigkeit bedingt ist (Verringerung der Kapazitäten, zulässige Gesamtfangmengen, Quoten, Fangverbotszonen, Wiederauffüllungspläne und Verringerung der Zahl der Fangtage) und andererseits durch die anhaltend niedrigen Erstverkaufspreise, die von der Struktur dieses Sektors herrühren (geringe Konzentration des Angebots, wachsende Konzentration der Nachfrage, ungünstige Verteilung des Mehrwerts, stetige Zunahme der Einfuhren von Fischereierzeugnissen, wachsende Erzeugung in der Aquakultur),
N. in der Erwägung, dass die wirtschaftliche und soziale Krise, die der Fischereisektor durchmacht sämtliche Flotten betrifft, wenn auch in unterschiedlichem Maß,
O. unter Hinweis darauf, dass der Fischereisektor allein in den letzten zehn Jahren einen Rückgang der Arbeitsplätze um 35 %, der Zahl der Fahrzeuge um 20 % und der Fangmengen um 28 % zu verzeichnen hatte, trotz der Bemühungen, diese Tendenz durch die Reform der GFP von 2002 umzukehren,
P. in der Erwägung, dass es im Hinblick auf die wirtschaftliche Lebensfähigkeit des Fischereisektors wesentlich ist, dass seine Anpassung mit sozioökonomischen Maßnahmen einhergeht, die insbesondere darauf abzielen, durch die Modernisierung der Flotte höchste Sicherheitsstandards zu gewährleisten, ein hohes Ausbildungsniveau der in diesem Sektor Tätigen zu erreichen und die Arbeits- und Lebensbedingungen der Seeleute zu verbessern,
Q. unter Hinweis darauf, dass das Defizit in der auf Fischereierzeugnisse bezogenen Handelsbilanz mit Drittstaaten in den letzten Jahren stufenweise gestiegen ist und dass die Europäische Union bereits mehr als 40 % ihres Bedarfs an Fischereierzeugnissen einführt,
R. unter Hinweis darauf, dass die dynamischen Absatzbedingungen verhindern, dass die Schwankungen der Kostenfaktoren auf den Preis der Fänge durchschlagen, und dass die mittleren Erstverkaufspreise seit 2000 stagniert haben oder zurückgegangen sind ohne dass sich daraus eine Verringerung der Endverbraucherpreise für Frischfisch ergeben hätte,
S. unter Hinweis darauf, dass die gegenwärtige Gemeinsame Marktorganisation für Fischereierzeugnisse nicht immer ausreichend dazu beitragen konnte, dass sich die Erstverkaufspreise günstiger entwickeln und der Mehrwert in der Wertschöpfungskette auf diesem Sektor besser verteilt wird,
T. unter Hinweis darauf, dass die Förderung der undifferenzierten Abwrackung von Fahrzeugen ohne Berücksichtigung der Besonderheiten der einzelnen Flotten, der Fischereiressourcen und des Bedarfs der Fischverbraucher in den einzelnen Ländern zum Motor der Anpassung der Flottengrößen an die vorhandenen Fischereiressourcen geworden ist, was ganz erhebliche wirtschaftliche und soziale Auswirkungen gehabt hat,
U. in der Erwägung, dass von der Verringerung des Fangaufwands bestimmte Mitgliedstaaten stärker betroffen sind als andere und dass einzelne der betreffenden Flotten insgesamt eine über dem Gemeinschaftsdurchschnitt liegende Verringerung vorgenommen andere dagegen den Fangaufwand gesteigert haben,
V. in der Erwägung, dass die Abschaffung bestimmter Fangmethoden automatisch zum Verschwinden verschiedener handwerklicher Fischereien führen wird, was erhebliche soziale und wirtschaftliche Folgen haben wird,
W. unter Hinweis darauf, dass die Kraftstoffpreiserhöhungen der letzten drei Jahre den Fischereisektor besonders hart getroffen haben und dass sie die bereits bestehende Krise wesentlich verschärfen, seinen Betätigungsspielraum und seine wirtschaftliche Lebensfähigkeit beeinträchtigen und die Einkommen der Fischer ganz erheblich schmälern X. unter Hinweis darauf, dass die Kraftstoffpreise von 2004 bis 2006 um rund 100 % gestiegen sind, wodurch in bestimmten Segmenten dieses Sektors die Kraftstoffkosten rund 50 % der gesamten Betriebskosten der Fischereiunternehmen ausmachen Y. unter Hinweis auf Studien, aus denen hervorgeht, dass wegen der Kraftstoffpreiserhöhungen Tausende von Fischereiunternehmen zu verschwinden und Tausende von Arbeitsplätzen verloren zu gehen drohen,
Z. unter Hinweis darauf, dass mehrere Mitgliedstaaten gezielte Maßnahmen getroffen haben um ihre Flotten für die Kraftstoffpreiserhöhungen zu entschädigen, insbesondere durch die Einrichtung von Garantiefonds und vergünstigten Krediten,
- AA. in der Erwägung, dass die Tendenz zu hohen Kraftstoffpreisen anscheinend strukturell bedingt ist,
- AB. unter Hinweis darauf, dass die Kommission bezüglich der Ausnahmen von der Pflicht zur Anmeldung staatlicher Beihilfen eine Erhöhung des Betrags der "de minimis"-Regel für den Fischereisektor auf rund 30 000 EUR pro Empfänger für einen Zeitraum von drei Jahren vorschlägt, ein Betrag, der unter dem für die übrigen Wirtschaftszweige geltenden Betrag liegt,
- AC. unter Hinweis darauf, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 15. und 16. Dezember 2005 in Brüssel angesichts des Vorschlags der Kommission die Mittel des Europäischen Fischereifonds (EFF) für den Zeitraum 2007 bis 2013 von rund 4 900 000 000 auf rund 3 800 000 000 EUR verringert hat, wodurch sich die ohnehin gegebene Unzulänglichkeit der Haushaltsmittel der Gemeinschaft für den Fischereisektor noch verschlimmert hat,
- AD. unter Hinweis darauf, dass die vom Rat (Landwirtschaft und Fischerei) am 19. Juni 2006 in Luxemburg erzielte politische Einigung über den EFF wichtigen Aspekten des oben genannten Standpunkts des Parlaments vom 6. Juli 2005 nicht Rechnung trägt und dass darin Vorschläge der Kommission zur Geltung kommen, die in ihrer oben genannten Mitteilung aufgeführt waren,
Mitteilung der Kommission
- 1. bedauert die verspätete Vorlage der Mitteilung der Kommission und den darin zum Ausdruck kommenden Mangel an Ambition und stellt fest, dass die darin gemachten Vorschläge unzulänglich und zum Teil sogar unangemessen sind, wenn man das Ausmaß und die Schwere der Krise dieses Sektors bedenkt, die im Übrigen von der Kommission festgestellt und beschrieben wird;
- 2. missbilligt eine Politik, die die Verschlechterung der sozioökonomischen Lage dieses Sektors infolge des steilen Anstiegs der Kraftstoffpreise als Vorwand nimmt, um die Abwrackung und die endgültige Stilllegung von Fahrzeugen zu fördern;
- 3. bedauert, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen keine echten sozioökonomischen Bezüge aufweisen und dass vielmehr bei diesen Maßnahmen die Folgen ihrer Durchführung für die Schiffsbesatzungen nicht berücksichtigt werden;
- 4. weist darauf hin, dass die Mitteilung der Kommission keine schlüssige Analyse des gegenwärtigen Zustands der Fischereisektors und insbesondere des Fangaufwands enthält
- 5. betont, dass etliche der gemachten Vorschläge allenfalls mittel- und langfristig Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage des Fischereisektors haben werden;
Kurzfristige Maßnahmen
- 6. bedauert, dass die Kommission im Zuge der Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen weiterhin die Möglichkeit einschränkt, Ausgleichszahlungen und Betriebsbeihilfen zu gewähren, und betrachtet deshalb kurzfristige und konkrete Maßnahmen zur Verringerung der erheblichen Instabilität der Kraftstoffpreise für diesen Sektor als notwendig, und zwar durch Einführung von Zuschüssen zu den Kraftstoffkosten; verlangt hierzu die Schaffung eines von der Gemeinschaft mitfinanzierten Garantiefonds, der die Stabilität der Kraftstoffpreise gewährleistet und die Gewährung einer vorübergehenden Ausgleichszahlung für die betroffenen Fischereiunternehmen;
- 7. hält es für notwendig, alle im Gesamthaushalt 2006 gegebenen Möglichkeiten und finanziellen Spielräume dazu zu nutzen, außergewöhnliche Maßnahmen zur Unterstützung dieses Sektors zu finanzieren, damit er die durch die Kraftstoffpreiserhöhung bedingten Schwierigkeiten bewältigen kann, solange nicht Maßnahmen anderer Art getroffen werden;
- 8. fordert die Kommission auf, im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Flotte, die außerhalb der Gemeinschaftsgewässer fischt und auf den gleichen Märkten mit Drittstaatflotten konkurriert, obwohl die Kosten eines Fahrzeugs der Gemeinschaft mehr als 300 % höher sein können als die anderer Flotten, die Vorschläge des Sektors zur Schaffung eines Rahmens für die Gewährung von steuerlichen Vorteilen für diese Unternehmen zu prüfen;
- 9. fordert die Kommission auf, die durch die Kraftstoffpreise bedingte gegenwärtige Krise als nicht vorhersehbares Ereignis im Sinne von Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 2792/1999 des Rates vom 17. Dezember 1999 zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen für die gemeinschaftlichen Strukturmaßnahmen im Fischereisektor4, der das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) betrifft einzustufen, sodass die gleichen kurzfristigen Finanzhilfen gewährt werden können wie im Fall der vorübergehenden Einstellung der Tätigkeit, und zwar ohne die Kriterien Kapazitätsverringerung oder biologische Ursachen; verweist auf die seit langem eingegangenen diesbezüglichen Verpflichtungen;
- 10. fordert die Kommission auf, die Dauer der Gewährung von Rettungsbeihilfen auf zwölf Monate zu erhöhen;
- 11. betont, dass die staatlichen Beihilfen auch dem Ziel dienen müssen, die Belange der Schiffsbesatzungen zu wahren, ihren Bedürfnissen zu entsprechen und ihre Probleme zu lösen;
- 12. äußert sein Bedauern über die vor kurzem von der Kommission angekündigte Rechtsvorschrift, mit der die Obergrenze der "deminimis"-Beihilfen für den Fischereisektor auf nur 30 000 EUR für drei Jahre angehoben wird; verweist auf die nachdrücklichen Forderungen des Sektors und der Verwaltungen zahlreicher Mitgliedstaaten, sie auf 100 000 EUR anzuheben, und stellt diesen Betrag der vor kurzem gewährten Obergrenze für andere Produktionssektoren gegenüber, die sich auf bis zu 200 000 EUR beläuft; verweist nachdrücklich auf die Verpflichtungen bezüglich der Erhöhung des Betrags der "deminimis"-Regel und fordert die Kommission auf, die zuletzt getroffene Vereinbarung umgehend nach oben anzupassen
- 13. fordert die Kommission auf, die vorzeitige Gewährung der Beihilfen im Rahmen des FIAF- und des EFF möglich zu machen, damit daraus Finanzierungsquellen zur Abfederung von Betriebskostenerhöhungen werden; Mittel- und langfristige Maßnahmen Erneuerung und Modernisierung der Fahrzeugflotten
- 14. nimmt den Vorschlag der Kommission zur Kenntnis, im Rahmen künftiger Umstrukturierungspläne Investitionen zur Änderung von Fanggeräten, zur Anschaffung von Ausrüstungen und zum Austausch von Maschinen in Betracht zu ziehen um zu Umstellungen, Energieeffizienz und Energieeinsparung beizutragen;
- 15. vertritt die Auffassung, dass die Umstrukturierungspläne bestimmter Mitgliedstaaten ein wesentliches Element der Umstrukturierung des Fischereisektors sein müssen;
- 16. ist der Ansicht, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten einen umfassenden Plan zur Verringerung des Energieverbrauchs der Flotte annehmen sollten, mit dem unter anderem weniger energieintensive Fanggeräte und sauberere Motoren entwickelt werden und langfristig die Abhängigkeit von fossilen Treibstoffen verringert wird;
- 17. bedauert, dass im Rahmen des EFF sehr kurzsichtig mit den Beihilfen für den Austausch von Motoren umgegangen wird; ist der Ansicht, dass Maßnahmen wie die Verknüpfung der Beihilfe für den Austausch von Maschinen von Schiffen mit einer Länge von mehr als 12 Metern mit einer 20%igen Verringerung der Maschinenleistung manche Fangmethoden praktisch unmöglich machen wird und auch die Sicherheit beeinträchtigen und zugleich eine Zunahme von Betrugsfällen begünstigen kann, bei denen eine geringere Maschinenleistung angegeben wird;
- 18. betont, dass der EFF weiterhin Beihilfen zur Erneuerung und Modernisierung der Fischereiflotten gewähren muss, und zwar für den Austausch von Maschinen aus Gründen der Sicherheit, des Umweltschutzes oder der Kraftstoffeinsparung, vor allem zugunsten der kleinen Küstenfischerei und der handwerklichen Fischerei, sowie für den Austausch von über 20 Jahre alten Fahrzeugen, bei deren Betrieb die Sicherheit nicht mehr gegeben ist;
Küstenfischerei
- 19. fordert die Kommission auf, den besonderen Merkmalen der kleinen Küstenfischerei und der handwerklichen Fischerei im Rahmen der GFP Rechnung zu tragen und zu prüfen inwieweit die gegenwärtigen Instrumente den Bedürfnissen dieses Bereichs genügen und sie entsprechend anzupassen;
- 20. fordert die Kommission auf, einen Vorschlag zur Schaffung eines Programms der Gemeinschaft zur Unterstützung der kleinen Küstenfischerei und der handwerklichen Fischerei vorzulegen, das die Maßnahmen koordiniert und die Finanzierungen aus anderen verfügbaren Instrumenten kanalisiert, um den besonderen Problemen dieses Segments des Fischereisektors zu begegnen;
Vermarktung
- 21. begrüßt es, dass die Kommission eine umfassende Bewertung der derzeitigen GMO für Fischereierzeugnisse vorsieht; betont, dass eine ambitionierte Reform dieser GMO erforderlich ist, um die Vermarktung von Fisch und Fischereierzeugnissen zu verbessern und deren Mehrwert zu steigern;
- 22. hält es für wesentlich, dass die Fischer direkter an der Verarbeitung und Vermarktung beteiligt werden, um deren Ertragsbasis zu verbessern und ihren Lebensstandard zu erhöhen; fordert die Kommission auf, entsprechende Vorschläge zur Reform der GMO für Fischereierzeugnisse vorzulegen, insbesondere die Einführung von Mechanismen, die den Erstverkaufspreis verbessern und eine gerechte und angemessene Verteilung des Mehrwerts auf die Wertschöpfungskette begünstigen
- 23. äußert sein Bedauern darüber, dass der Sektor die im Rahmen der derzeitigen GMO bestehenden Möglichkeiten zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit vielfach nicht ausreichend genutzt hat, und fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den nationalen Verwaltungen und den verschiedenen Organisationen, die die Hersteller vertreten, die bestehenden Möglichkeiten sowie eventuelle neue Möglichkeiten, die bei einer künftigen Überarbeitung der GMO aufgenommen werden umfassend bekannt zu machen;
- 24. hält es für wichtig, andere Eingriffsmöglichkeiten in Betracht zu ziehen, die Garantiepreisen oder Höchstgewinnspannen vergleichbar sind, um für eine bessere Verteilung des Mehrwerts zu sorgen und dabei die Zwischenhandelsmargen zu verringern
- 25. betont, dass die Strukturfonds zur Modernisierung und zum Aufbau von Vermarktungsinfrastrukturen auf dem Fischereisektor beitragen müssen;
- 26. befürwortet die Initiative zur Schaffung eines Verhaltenskodex für den Handel mit Fischereierzeugnissen der Europäischen Gemeinschaft;
- 27. stimmt der Ansicht zu, dass die Öko-Zertifizierung die Diversifizierung von Produkten begünstigen und als Anreiz für einen nachhaltigen Handel auf dem Fischereisektor dienen kann;
- 28. fordert die Kommission auf, Mechanismen - wie Verbrauchsstützungsmaßnahmen - zu prüfen mit dem Ziel, die Vermarktung von Fischverarbeitungsprodukten mit höherem Wert, insbesondere Konserven, ähnlich wie im Fall bestimmter Agrarerzeugnisse, zu fördern;
- 29. fordert die Kommission nachdrücklich auf, für die Förderung des externen Absatzes von Fischereierzeugnissen der Gemeinschaft, wie Konserven, zu sorgen, insbesondere durch finanzielle Förderung ihrer Verbreitung auf internationalen Ausstellungen und Messen;
- 30. betrachtet es als wichtig, dass die Kommission eine Studie über die Auswirkungen der gemeinschaftlichen und der importierten Aquakulturerzeugnisse auf die Preise für Fisch, besonders die Erstverkaufspreise, vorlegt;
- 31. fordert die Kommission auf, darauf hinzuwirken, dass für eingeführte und im Binnenmarkt in Verkehr gebrachte Fischereierzeugnisse die gleichen Anforderungen gelten wie für Fischereierzeugnisse der Gemeinschaft;
- 32. vertritt die Auffassung, dass Investitionen in die Verbesserung der Verarbeitung der Fänge an Bord, besonders Zuschüsse zu Investitionen in Kühlsysteme, dazu beitragen können, dass die Erstverkaufspreise besser ausfallen;
Finanzielle Probleme
- 33. erklärt sich besorgt wegen der knapp veranschlagten Mittel für den Fischereisektor im Finanzrahmen 2007-2013, besonders was den EFF angeht, und vertritt die Auffassung, dass diese Mittel erhöht werden müssen, um der gegenwärtigen Krise dieses Sektors zu begegnen;
Nachhaltigkeit der Ressourcen
- 34. ersucht die Kommission erneut darum, ein umfassenderes Konzept für Maßnahmen zum Schutz der Meeresumwelt und zur Wiederauffüllung der Fischbestände anzuwenden indem sie insbesondere weitere Faktoren berücksichtigt und untersucht die erhebliche Auswirkungen auf die Meeresumwelt und den Zustand der Fischbestände haben, wie die Küsten- und die Meeresverschmutzung, industrielle und landwirtschaftliche Abwässer, Schürftätigkeit am Meeresboden oder den Seeverkehr, um die derzeitigen Bewirtschaftungsmethoden zu ergänzen; fordert von der Kommission eine Gemeinschaftsinitiative für diesen Bereich;
- 35. weist darauf hin, dass unbedingt für Ausgewogenheit zwischen sozioökonomischen Erfordernissen und ökologischer Nachhaltigkeit gesorgt werden muss, dass aber gleichzeitig ein Subventions- bzw. Ausgleichsmechanismus zugunsten der Fischer ins Leben gerufen werden muss, die von den sozioökonomischen Folgen der Wiederauffüllungspläne und anderer Maßnahmen zum besseren Schutz der Ökosysteme betroffen sind, vor allem in benachteiligten Gebieten;
- 36. weist darauf hin, dass es notwendig ist, einen Rechtsrahmen für Maßnahmen zur Anpassung des Fangaufwands an die verfügbaren Bestände zu schaffen, wobei insbesondere dem Problem der Befischung kleiner Gewässer mit großen Schiffen, die über große Fanggeräte verfügen, Rechnung getragen werden muss;
- 37. betont, dass die Verringerung des Fangaufwands und der Kapazitäten mit der Perspektive der dauerhaften Erhaltung dieses Wirtschaftszweigs erfolgen muss;
- 38. ist überzeugt, dass die sozialen und wirtschaftlichen Probleme der europäischen Fischereiwirtschaft nicht ohne eine bessere Bewirtschaftung der Fangtätigkeit gelöst werden können, die zur Wiederauffüllung der Fischbestände führt, weil es ohne Fische keine Fischerei geben kann;
- 39. betont, dass bei der Anpassung der einzelstaatlichen Flotten an die verfügbaren Ressourcen die bereits vorgenommene Verringerung der Fangtätigkeit berücksichtigt werden muss;
- 40. weist darauf hin, dass sämtliche Maßnahmen zur Wiederauffüllung der Fischbestände unter Beteiligung der Fischer und unter Heranziehung der fischereiwissenschaftlichen Forschung vorgenommen werden müssen;
- 41. fordert die Kommission auf, zwischen Fangmethoden und ihrem Einsatz zu unterscheiden betont, dass der Einsatz bestimmter Fangmethoden, die als schädlich betrachtet werden, wenn sie in industriellem Maßstab praktiziert werden, im Rahmen einer nachhaltigen Fischerei möglich ist, wenn es sich um eine handwerkliche Tätigkeit handelt, und das Überleben von derzeit zu verschwinden drohenden Fischereigemeinden sicherstellen könnte;
- 42. fordert die Kommission auf, anzuerkennen, dass die Fangtätigkeiten nicht voneinander isoliert sind, sondern in einem Gesamtsystem (auf der Ebene einer bestimmten Region) der Nutzung der Ressource ausgeübt werden; betont, dass restriktive Maßnahmen (Verbote oder Beschränkungen) in Bezug auf die eine oder die andere Tätigkeit ein Ungleichgewicht und eine Verlagerung des Fangaufwands auf eine andere Art schaffen, was erhebliche soziale und wirtschaftliche Folgen für die Fischereigemeinden hat und zu einer Überfischung bestimmter bereits stark befischter Arten führt;
Illegaler Fischfang
- 43. betrachtet es als wesentlich, Maßnahmen zur verstärkten Bekämpfung des illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischfangs zu treffen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre Überwachungsmechanismen zu verbessern; ist der Ansicht, dass bessere Kontrollen an den Grenzen der Union notwendig sind, um zu verhindern dass illegal gefangener Fisch in die Union gelangt;
- 44. fordert die Kommission auf, die im Bereich der GFP geltenden Bestimmungen über illegale nicht gemeldete und unregulierte Fangtätigkeiten zu überprüfen; vertritt die Auffassung, dass es besonders dringend erforderlich ist, Bestimmungen zu erlassen, die verhindern, dass ein großer Prozentsatz der Fänge zurückgeworfen wird;
Forschung
- 45. betont die Notwendigkeit, aus dem EFF und dem siebten Rahmenprogramm der Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration Investitionen zu fördern, die zur Verringerung der Energieintensität des Fischereisektors und zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen;
- 46. sieht es als wichtig an, die Möglichkeiten zur Änderung der Kraftstoffart und die möglichen energiewirtschaftlichen Synergien mit dem Agrarsektor zu bewerten;
- 47. hebt es als notwendig hervor, dass im siebten Rahmenprogramm der Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration eine deutliche Priorität für Meeresressourcen und Fischerei - mit angemessener Finanzierung - vorgesehen wird;
Umsetzung der GFP
- 48. nimmt die Vorschläge der Kommission zur Fischereibewirtschaftung zur Kenntnis, weist aber darauf hin, dass die Aufteilung der Quoten und Fangrechte in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt;
Beteiligung an der Umsetzung der GFP
- 49. weist darauf hin, dass die regionalen Beratungsgremien wesentlich zur Beteiligung der Fischer am Entscheidungsprozess in der GFP beitragen können; hebt es als wichtig hervor, dass diese Gremien Gemeinschaftszuschüsse zu ihrer Tätigkeit erhalten die in fünf Jahren einer Neubewertung unterzogen werden sollten;
- 50. stellt fest, dass die Zusammenschlüsse von Fischern und die Berufsverbände, die bereit sind, die Verantwortung für die Umsetzung der GFP mitzutragen (Mitbestimmung), unterstützt werden müssen;
- 51. verlangt eine weiter gehende Dezentralisierung der GFP zu dem Zweck, eine bessere Beteiligung der Fischer, ihrer Vertretungsorganisationen und der Fischereigemeinden an der GFP und der Verbesserung der Fischereibewirtschaftung herbeizuführen
- 52. weist auf die Notwendigkeit hin, die Märkte für Fischereierzeugnisse durch ein wirksames Kontroll- und Öko-Kennzeichnungssystem sowie die Einführung eines Rechtskodexes für die Fischereiwirtschaft zu ordnen;
- 53. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
1 ABl. C 271 E vom 7.11.2002, S. 401.
2 ABl. C 157 E vom 6.7.2006, S. 324.
3 ABl. L 223 vom 15.8.2006, S. 1.
4 ABl. L 337 vom 30.12.1999, S. 10.