Der Bundesrat hat in seiner 879. Sitzung am 11. Februar 2011 gemäß § § 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Kommission, zum Schutz der Honigbiene verstärkt tätig zu werden. Die Benennung eines EU-Referenzlabors zur Erforschung der Ursachen für das weltweite Bienensterben wird unterstützt.
- 2. Die Honigbiene ist aus zahlreichen Gründen wichtig für den Menschen. Ihre Bedeutung für den Naturhaushalt ist aber mindestens ebenbürtig. Die vielfältigen Gründe, die die Kommission für das Bienensterben anführt, zeigen, dass die Honigbiene die Art und Weise widerspiegelt, wie der Mensch mit der Natur umgeht. Sie geben damit Anlass zu hinterfragen, ob eine im Wesentlichen wirtschaftliche Betrachtungsweise dem Problem gerecht wird.
- 3. Daher betont der Bundesrat, dassneben den von der Kommission angeführten ökonomischen Erwägungen - Gründe des Naturschutzes und des Artenschutzes gleichrangig für eine besondere Schutzanstrengung beim Erhalt der Honigbiene sprechen. Der Bundesrat unterstreicht zudem die Aussage der Kommission, dass in Bereichen, in denen kaum Pestizide eingesetzt, keine GVO verwendet und wenig landschaftliche Veränderungen vorgenommen wurden sowie großer Artenreichtum vorherrscht, das Verschwinden von Bienenvölkern deutlich seltener auftritt.