Der Bundesrat hat in seiner 805. Sitzung am 5. November 2004 mit der Mehrheit seiner Stimmen beschlossen, gegen das vom Deutschen Bundestag am 24. September 2004 verabschiedete Gesetz gemäß Artikel 77 Abs. 3 des Grundgesetzes Einspruch einzulegen.
Begründung
Der Bundesrat lehnt die vom Deutschen Bundestag beschlossenen einseitig den Sektor Landwirtschaft betreffenden Maßnahmen ab.
Das Haushaltsbegleitgesetz 2005 unterstreicht einmal mehr die unberechenbare Politik der Regierungskoalition. Bundestag und Bundesrat haben sich im Vermittlungsverfahren Ende vergangenen Jahres aus guten Gründen darauf verständigt die jetzt wieder aufgegriffenen Einschränkungen nicht umzusetzen.
Für den Bundesrat ist es eine Frage der politischen Glaubwürdigkeit, das damals beschlossene Moratorium nicht aufzukündigen.
Der Bundesrat stellt fest, dass die von der Regierungskoalition betriebene Politik der Instabilität und Verunsicherung, indem bewährte Regelungen immer häufiger und in immer kürzeren Zeitabständen geändert werden, einer der Hauptgründe für die anhaltend unbefriedigende Lage der deutschen Wirtschaft und die Verunsicherung vieler Bürger ist. Bürger und Unternehmen müssen sich auf einen längerfristigen Bestand von Gesetzesnormen verlassen können sowie auf die Planungssicherheit und langfristige Stabilität einmal getroffener politischer Entscheidungen vertrauen können.