Der Bundesrat hat in seiner 892. Sitzung am 10. Februar 2012 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die Bemühungen der Kommission, die Belästigungen und Beeinträchtigungen durch Fahrzeuglärm zu verringern. Es ist sinnvoll, aber auch geboten, die entsprechenden Maßnahmen auf EU-Ebene zu ergreifen, um zu vermeiden, dass Anforderungen verabschiedet werden, die sich zwischen den Mitgliedstaaten unterscheiden und damit das Funktionieren des Binnenmarkts beeinträchtigen.
- 2. Der Bundesrat begrüßt deshalb den Vorschlag einer Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates über den Geräuschpegel bei Fahrzeugen. Die derzeit gültigen Grenzwerte stammen aus dem Jahr 1995, daher sind die bestehenden Potentiale zur Minderung der Fahrzeugemissionen und damit zur Eindämmung von Verkehrslärm lange ungenutzt geblieben.
Für eine wirksame Minderung der Lärmbelastungen aus dem Verkehr müssen auch zukünftig alle technischen Potentiale genutzt werden. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, auf die konsequente Umsetzung der sich aus Artikel 7 ergebenden Verpflichtung zu dringen.
Der Bundesrat hält es darüber hinaus für erforderlich, die vorliegenden Grenzwertvorschläge um eine weitere, in die Zukunft gerichtete Absenkungsstufe zu ergänzen. Derzeit enthält der Verordnungsvorschlag mit der Revisionsklausel des Artikels 7 die Möglichkeit, eine weitere zukünftige Absenkungsstufe zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen. Eine frühestmögliche Festlegung würde jedoch mehr Lärmminderungspotenziale haben und für die Hersteller Planungssicherheit erreichen helfen.