Unterrichtung durch die Bundesregierung
Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
(EEWärmeG-Erfahrungsbericht)

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Berlin, 19. Dezember 2012

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Winfried Kretschmann

Sehr geehrter Herr Präsident,
den als Anlage beigefügten Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)* übersende ich zur Unterrichtung des Bundesrates. Er wurde in der Kabinettsitzung am 19. Dezember 2012 von der Bundesregierung beschlossen.

Gemäß § 18 des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag bis Ende des Jahres 2011 und danach alle vier Jahre einen Erfahrungsbericht vorzulegen.

Die Verzögerung des ersten Berichts ist insbesondere auf den noch kurzen Erfahrungszeitraum seit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. September 2009 sowie den hohen Aufwand zur Datenermittlung und -bewertung zurückzuführen.

Kernelemente des Berichtes sind Aussagen zu den Erfahrungen mit dem Gesetz sowie Handlungsempfehlungen zur gesetzlichen Weiterentwicklung. Die im Bericht enthaltenen Handlungsempfehlungen und ergänzenden Prüfaufträge bilden eine Grundlage für die nächste Novelle des EEWärmeG.

Der Erfahrungsbericht trifft insbesondere Aussagen mit Blick auf:

Mit freundlichen Grüßen
Peter Altmaier