A
- 1. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen.
B
- 2. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfiehlt dem Bundesrat ferner, folgende Entschließung zu fassen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, zusammen mit den Ländern ein Konzept für eine Reform der gesetzlichen Unfallversicherung zu entwickeln, das baldmöglichst in die Vorlage eines Gesetzentwurfs münden soll. Dazu wird umgehend eine Bund-Länderarbeitsgruppe eingesetzt.
Der Bundesrat erinnert an seine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch und des Sozialgerichtsgesetz (231/03). Im Rahmen der Gesamtreform der sozialen Sicherungssysteme ist auch die gesetzliche Unfallversicherung schnellst möglich auf die gewandelten Bedingungen des europäischen Binnenmarktes und einer globalisierten Wirtschaft auszurichten. Die versicherten Risiken und die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind auf das langfristig Finanzierbare zu konzentrieren.