Beschluss des Bundesrates
Sechstes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Der Bundesrat hat in seiner 840. Sitzung am 20. Dezember 2007 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 16. November 2007 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.