Beschluss des Bundesrates
Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 (Nachtragshaushaltsgesetz 2007)
Der Bundesrat hat in seiner 840. Sitzung am 20. Dezember 2007 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 27. November 2007 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.