Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2009 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mauritius über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (KOM (2009) 0048 - C7-0015/2009 - 2009/0012(CNS)) (Verfahren der Konsultation)
Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 319666 - vom 12. November 2009.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 20. Oktober 2009 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM (2009) 0048),
- gestützt auf Artikel 62 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer i und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 1 des EG-Vertrags,
- gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C7-0015/2009),
- gestützt auf Artikel 55 und Artikel 90 Absatz 8 seiner Geschäftsordnung,
- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0019/2009),
1. stimmt dem Abschluss des Abkommens zu;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Mauritius zu übermitteln.