Der Deutsche Bundestag hat in seiner 135. Sitzung am 28. Oktober 2004 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 015/4057 den von der Bundesregierung eingebrachten
- Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über die grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe in Zivil- und Handelssachen in den Mitgliedstaaten (EG-Prozesskostenhilfegesetz) - Drucksache 015/3281
mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:
1. Artikel 1 Nr. 4 wird wie folgt geändert:
- a) Dem § 1077 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:
Sie können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.
- b) Nach § 1078 Abs. 1 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:
Die Anträge müssen in deutscher Sprache ausgefüllt und die Anlagen von einer Übersetzung in die deutsche Sprache begleitet sein.
2. Der Einleitungssatz zu Artikel 5 wird wie folgt gefasst:
"Das Gerichtskostengesetz vorn 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718), zuletzt geändert durch..., wird wie folgt geändert: ".
3. Der Einleitungssatz zu Artikel 7 wird wie folgt gefasst:
"Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 788), zuletzt geändert durch..., wird wie folgt geändert: ".
4. Artikel 9 wird wie folgt gefasst:
"Artikel 9 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft."
Fristablauf: 26.11.04
Erster Durchgang: Drucksache. 267/04 (PDF)