Der Deutsche Bundestag hat in seiner 126. Sitzung am 15. November 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie - Drucksache 016/7155 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (Energiebetriebene-Produkte-Gesetz - EBPG) - Drucksache 016/6651 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
- 1. § 9 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
- a) In Satz 1 werden die Wörter "unverzüglich im Bundesanzeiger" durch die Wörter "so schnell wie möglich im Information and Communication System for Market Surveillance (ICSMS)" ersetzt.
- b) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:
"Die nach Satz 1 zuständigen Behörden oder die beauftragte Stelle können von einer Veröffentlichung absehen, wenn das Produkt von den Anforderungen nach § 4 Abs. 1 nur geringfügig abweicht.
- 2. In § 11 Abs. 4 Satz 1 wird die Angabe "in den Absätzen 2 und 3" durch die Angabe "in Absatz 2" ersetzt.
Fristablauf: 21.12.07
Erster Durchgang: Drucksache. 558/07 (PDF)