Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Übereinkommens vom 17. März 1992 zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen
Der Bundesrat hat in seiner 892. Sitzung am 10. Februar 2012 gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.