Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Vertrag vom 2. März 2005 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Jemen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 63. Sitzung am 9. November 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie - Drucksache 016/3304 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. März 2005 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Jemen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen - Drucksache 016/2861 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 15.12.06
Erster Durchgang: Drucksache. 566/06 (PDF)