Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Führung des Handelsregisters, des Genossenschaftsregisters, des Partnerschaftsregisters und des Vereinsregisters durch von den Ländern bestimmte Stellen (Register-Führungsgesetz - RFüG)
Der Präsident des Senats Hamburg, den 30. November 2005 der Freien und Hansestadt Hamburg
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Harry Carstensen
Sehr geehrter Herr Präsident,
zur Wiedereinbringung von Vorlagen, die der Diskontinuität anheim gefallen sind, bitte ich Sie, für die Beschlussfassung durch den Bundesrat vorzusehen:
Entwurf eines Gesetzes zur Führung des Handelsregisters, des Genossenschaftsregisters, des Partnerschaftsregisters und des Vereinsregisters durch von den Ländern bestimmte Stellen (Register-Führungsgesetz - RFüG)
Drucksache 325/03(B) Ich bitte Sie, den Gesetzentwurf gemäß § 36 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung des Bundesrates am 21. Dezember 2005 zu setzen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Ole von Beust