Der Deutsche Bundestag hat in seiner 187. Sitzung am 13. November 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie - Drucksache 016/10599 - den von der Bundesregierung eingebrachten
- Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Gewerbeordnung - Drucksache 016/9996 -
mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
- 1. Nummer 5 Buchstabe b wird wie folgt geändert:
Die Wörter "In Nummer 3 wird der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgende Nummer 4 angefügt:" werden durch die Wörter .In Nummer 3 werden vor den Wörtern "inhaltliche Anforderungen" die Wörter "Umfang und" eingefügt, der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgende Nummer 4 angefügt:" ersetzt.
- 2. Nach Nummer 5 werden folgende Nummern 6 und 7 angefügt:
- 6. Nach Absatz 10 wird folgender Absatz 11 angefügt:
(11) Die Absätze 1 bis 4, 6, 7 und 9 gelten nicht für Gewerbetreibende, die
- a) als natürliche Person ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben und dort die Tätigkeit der Versicherungsvermittlung ausüben oder
- b) als juristische Person ihren satzungsmäßigen Sitz, oder, wenn sie gemäß dem für sie geltenden einzelstaatlichen Recht keinen satzungsmäßigen Sitz haben ihren Hauptverwaltungssitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben."
- 7. In § 34e Abs. 2 wird nach der Angabe "5 bis 8" die Angabe "und 11" eingefügt."
- 6. Nach Absatz 10 wird folgender Absatz 11 angefügt:
Fristablauf: 05.12.08
Erster Durchgang: Drucksache. 350/08 (PDF)