Der Deutsche Bundestag hat in seiner 70. Sitzung am 30. November 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales - Drucksache 016/3637 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beiträge und Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2007 - Drucksache 016/3268 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
- 1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
- "Gesetz über die Senkung des Beitrags zur Arbeitsförderung, die Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beiträge und Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2007".
- 2. Nach Artikel 2 wird folgender Artikel 3 eingefügt:
Artikel 3
Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes 2006In Artikel 7 Nr. 2 des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 vom 29. Juni 2006 (BGBl. I S. 1402) wird die Angabe "4,5 Prozent" durch die Angabe "4,2 Prozent" ersetzt."
- 3. Der bisherige Artikel 3 wird Artikel 4 und wie folgt gefasst:
Artikel 4
Inkrafttreten- (1) Vorbehaltlich des Absatzes 2 tritt dieses Gesetz am 1. Januar 2007 in Kraft.
- (2) Artikel 3 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft."