Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verringerung steuerlicher Missbräuche und Umgehungen
Der Bundesrat hat in seiner 818. Sitzung am 21. Dezember 2005 beschlossen, den
Entwurf eines Gesetzes zur Verringerung steuerlicher Missbräuche und Umgehungen gemäß Artikel 76 Abs. 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.
Der Beschluss hat den Gesetzentwurf in der vom Bundesrat am 27. Mai 2005 beschlossenen Fassung zum Inhalt - Drucksache 045/05(B) und zu Drucksache 045/05(B) .*)