Beschluss des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren
Der Bundesrat hat in seiner 866. Sitzung am 12. Februar 2010 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.
Der Beschluss hat den Gesetzentwurf in der vom Bundesrat am 20. Dezember 2007 beschlossenen Fassung zum Inhalt - Drucksache 643/07(B) .*