Der Deutsche Bundestag hat in seiner 187. Sitzung am 13. November 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Drucksache 016/10899 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes - Drucksache 016/10175 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
- 1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
- a) Nach der Angabe "Artikel 1" wird folgende Überschrift eingefügt:
"Änderung des Straßenverkehrsgesetzes".
- b) In Nummer 2 wird § 23 Abs. 1 wie folgt geändert:
- aa) Die Wörter "gewerbsmäßig feilbietet" werden gestrichen.
- bb) Vor dem Wort "obwohl" werden die Wörter "gewerbsmäßig feilbietet," eingefügt.
- c) Nummer 5 wird wie folgt gefasst:
5. In § 26 Abs. 2 werden die Wörter "das Kraftfahrt-Bundesamt" durch die Wörter "die Behörde, die von der Landesregierung durch Rechtsverordnung näher bestimmt wird" ersetzt."
- d) Nach Nummer 5 wird folgende Nummer 6 angefügt:
6. In § 29 Abs. 8 wird folgender Satz angefügt:
"Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Eintragungen wegen strafgerichtlicher Entscheidungen, die für die Ahndung von Straftaten herangezogen werden; insoweit gelten die Regelungen des Bundeszentralregistergesetzes.""
- a) Nach der Angabe "Artikel 1" wird folgende Überschrift eingefügt:
- 2. Nach Artikel 1 wird folgender Artikel 1a eingefügt:
"Artikel 1a
Änderung des Aufenthaltsgesetzes§ 87 Abs. 4 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), das zuletzt durch Artikel 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 13. März 2008 (BGBl. I S. 313) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
- "Satz 1 gilt nicht für Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit, die nur mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro geahndet werden kann, sowie für Verfahren wegen einer Zuwiderhandlung im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes oder wegen einer fahrlässigen Zuwiderhandlung im Sinne des § 24a des Straßenverkehrsgesetzes.""
- 3. Artikel 2 wird wie folgt geändert:
- a) Nach der Angabe "Artikel 2" wird folgende Überschrift eingefügt:
"Inkrafttreten".
- b) Die Wörter "Artikel 1 Nr. 3 und 4 tritt am 1. Januar 2009 in Kraft" werden durch die Wörter "Artikel 1 Nr. 3 und 4 und Artikel 1a treten am Tag nach der Verkündung in Kraft" ersetzt.
- a) Nach der Angabe "Artikel 2" wird folgende Überschrift eingefügt: