Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen Haushaltsführung 2005
Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1202 Titel 532 51 - Ausgaben für den Einzug der streckenbezogenen Straßenbenutzungsgebühr für Lkw durch Private -
Der Parlamentarische Staatssekretär Berlin, den 15. Dezember 2005 beim Bundesminister der Finanzen
Karl Diller MdB
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Harry Carstensen
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Abs. 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung seine Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hat, bei Kap. 1202 Tit. 532 51 eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 14.000 T€ zu leisten.
Die überplanmäßige Ausgabe beruht auf einer Rechtsverpflichtung, die sich aus dem Vertrag über die Erhebung von Maut für die Benutzung von Autobahnen durch schwere Lkw und die Errichtung und den Betrieb eines Mautsystems ergibt.