Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Strategie der Europäischen Union für die Konferenz zum Klimawandel in Nairobi
(COP-12 und COP/MOP-2)

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 120741 - vom 29. November 2006. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 26. Oktober 2006 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die umfassende Umsetzung des UNFCCC und des Kyoto-Protokolls durch alle Vertragsparteien für die Bekämpfung des Klimawandels ausschlaggebend ist, obgleich die Maßnahmen nicht voll wirksam werden, solange keine globale Lösung gefunden wird, die die großen Wirtschaftsblöcke einbezieht, die für den Großteil der Schadstoffemissionen verantwortlich sind,

B. in der Erwägung, dass bei der elften Konferenz der Vertragsparteien (COP-11) des UNFCCC und der ersten Konferenz der Vertragsparteien, welche gleichzeitig als Treffen der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls diente (COP/MOP-1) und im November und Dezember 2005 in Montreal stattfand, beschlossen wurde, einen Prozess zur Prüfung weiterer Verpflichtungen der in Anhang I genannten Vertragsparteien für den Zeitraum nach 2012 einzuleiten und in einen Dialog zum Austausch von Erfahrungen und zur Analyse der Strategien für eine langfristige Zusammenarbeit im Bereich des Klimawandels einzutreten, und in der Erwägung, dass auf dieser Konferenz ein UNFCCC-Workshop zur Reduzierung der Emissionen aus der Entwaldung in Entwicklungsländern geschaffen wurde,

C. in der Erwägung, dass neue Technologien wichtig sein werden, um gegen den Klimawandel kostenwirksam unter neuer Konzentration auf erhöhte Energieeffizienz anzugehen,

D. in der Erwägung, dass umgehend weitere Ziele gesetzt werden müssen, um einen Klimawandel zu verhindern, der außer Kontrolle gerät, und genügend Anreize für rasche Investitionen in die weitere Entwicklung und Einführung erneuerbarer Energien sowie in Energieeffizienztechnologien zu bieten, sowie in der Erwägung, dass Investitionen in Energieinfrastrukturen, die mit den klimapolitischen Zielen unvereinbar sind, vermieden werden müssen,

E. in der Erwägung, dass die Treibhausgas-Emissionen in vielen Mitgliedstaaten nach wie vor zunehmen, was beweist, dass die Europäische Union strikte Maßnahmen treffen, bestimmte Vorgehensweisen neu definieren und neue Initiativen ergreifen muss, um ihren Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll nachzukommen,

F. in der Erwägung, dass der Beitrag des Luftverkehrs zum Klimawandel erheblich ist und rapide zunimmt, während der internationale Luftverkehr keinerlei Verpflichtung unterliegt, die sich aus dem Rahmenabkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderung (UNFCCC) und dessen Kyoto-Protokoll ergeben,

G. in der Erwägung, dass die jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnisse darauf hindeuten, dass eine Begrenzung der Erwärmung auf +2° C nicht ausreicht, um das Ziel des UNFCCC zur Vermeidung eines gefährlichen Klimawandels zu erreichen, H. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament in der Entschließung vom 16. November 2005 festgestellt hat, dass die Industrieländer eine erhebliche Verringerung der Emissionen - um 30 % bis 2020 und um 60-80 % bis 2050 - erzielen müssen,

I. in der Erwägung, dass 24 % der Treibhausgas-Emissionen im Jahre 2005 auf Waldbrände zurückzuführen waren und die jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnisse aus dem Amazonas-Raum die Auswirkungen der Reduzierung der Wälder und der Schwächung der "Forest pump" für das Klima deutlich machen; in der Erwägung, dass dies zur größeren Intensität der Hurrikans führt, die im südlichen Nordatlantik entstehen, sowie zur Reduzierung der Regenfälle im südlichen Brasilien, in Uruguay und Argentinien,

J. in der Erwägung, dass der Rat Schlussfolgerungen zu den Vorbereitungen der EU auf die anstehende Tagung des Waldforums der Vereinten Nationen (UNFF) ausarbeiten wird, auf der man sich hoffentlich auf ein globales Waldschutzinstrument einigen wird,

K. in der Erwägung, dass Energieversorgungs- und Klimasicherheit Hand in Hand gehen müssen und die europäische Energie- und Klimasicherheit in hohem Maße von Entscheidungen in großen Volkswirtschaften wie China und Indien abhängt; in der Erwägung, dass ferner eine Abschwächung des Klimawandels nur wirksam sein kann, wenn Entwicklungsländer - insbesondere große und rasch wachsende Volkswirtschaften wie China und Indien - aktiv an den Bemühungen zur Eindämmung der Treibhausgas-Emissionen beteiligt sind,


1 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0433.
2 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0019.
3 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0296.