Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Hin zu einem sicheren, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Energienetz KOM (2008) 782 endg.; Ratsdok. 15927/08

Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 24. November 2008 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das

Föderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 17. November 2008 dem Bundesrat zugeleitet.

Die Vorlage ist von der Kommission am 18. November 2008 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.


Hinweis: vgl.
Drucksache 258/94 = AE-Nr. 940906 und
Drucksache 040/07 (PDF) = AE-Nr. 070081

Grünbuch
Hin zu einem sicheren, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Energienetz

1. Einleitung

Die europäischen Energienetze sind die Lebensadern, die die Energie für unsere Wohnungen, Unternehmen und Freizeitaktivitäten liefern. In der Energiepolitik1 der EU sind klare Vorgaben und Ziele2 für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie festgelegt. Das Legislativpaket zur erneuerbaren Energie und zum Klimawandel vom Januar 20083 wird die Mitgliedstaaten auf ehrgeizige Zielvorgaben im Bereich der regenerativen Energien und der Emissionsminderung verpflichten. Ohne erhebliche und rasch einsetzende Änderungen bei den Energienetzen wird die EU ihre ehrgeizigen Ziele jedoch nicht verwirklichen können.

Die europäischen Energienetze, d. h. die Infrastruktur für den Transport von Strom, Gas, Öl und anderen Brennstoffen vom Produzenten zum Verbraucher, altern. Sie sind auf traditionelle fossile Brennstoffe und große Produktionszentren und auf billige, in großen Mengen zur Verfügung stehende Energie abgestimmt. Das Fehlen geeigneter Netzanbindungen ist ein Hindernis für Investitionen in erneuerbare Energien und die dezentrale Erzeugung. Die EU-Erweiterung hat schlechte Ost-West- und Süd-Nord-Verbindungen mit sich gebracht. Dadurch ist der ungehinderte Energietransport in der EU erschwert und sind einige Regionen anfälliger für Versorgungsausfälle. Da nahezu alle Szenarien von steigenden Energieimporten ausgehen, besteht ein dringender Bedarf an neuen Importrouten, damit die EU hinsichtlich ihrer Versorgung an Flexibilität gewinnt.

Vor dem Hintergrund weit verbreiteter Zweifel über die Fähigkeit der europäischen Energienetze, den Energiebedarf der europäischen Bürger zu decken, hat der Europäische Rat am 16. Oktober 2008 die Kommission dazu aufgefordert, kritische Infrastrukturen zu verstärken und zu ergänzen4.

Die Ereignisse der jüngeren Vergangenheit in Georgien haben ebenfalls gezeigt, dass wir uns in punkto Energieversorgungssicherheit in einer kritischen Periode befinden und dass die EU verstärkte Anstrengungen in diesem Bereich unternehmen muss.

Bislang wurde immer davon ausgegangen, dass sich die Energienetze selbst finanzieren würden. Ein klarer, stabiler Rechtsrahmen ist die Hauptvoraussetzung für die Bereitschaft der Privatwirtschaft zu Investitionen in Erzeugung und Übertragung/Fernleitung. Eines der wesentlichen Ziele des Energie- und Klimapakets und des dritten Energiebinnenmarktpakets5 zur Vollendung des Gas- und Strombinnenmarktes war es, diesen Rahmen zu schaffen.

Die Umsetzung des dritten Energiebinnenmarktpakets wird erhebliche Änderungen bezüglich der Netzplanung mit sich bringen, u. a. Vorschriften für die Entflechtung, die Koordinierung der Regulierung und neue Netze für die Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern. Diese Änderungen sollen Investitionen, Effizienz und Innovation im Interesse der Energienetze fördern.

Angesichts der Herausforderungen im Bereich der Versorgungssicherheit und der Größenordnung der für die europäischen Energienetze benötigten Investitionen6 muss die EU eine intensivere Politik für den Ausbau der Energienetze betreiben. So sollte sie zum Beispiel eingreifen oder vermitteln können, wenn Parteien des öffentlichen und des privaten Sektors bei zentralen, für Europa relevanten Projekten keine Fortschritte erzielen können. Außerdem sollte sie ihren Finanzierungsrahmen, insbesondere für die transeuropäischen Energienetze (TEN-E), überarbeiten, damit er den politischen Zielen besser entspricht. Auch Probleme bei Planung und Genehmigung müssen angegangen werden.

Mit diesem Grünbuch sollen Meinungen dazu eingeholt werden, wie die EU die neuen Energienetze, die Europa benötigt, unter Nutzung aller ihr zur Verfügung stehender Instrumente (vor allem, aber nicht nur, der TEN-E) besser fördern kann. Ferner enthält es Vorschläge für einige größere strategische Vorhaben, die die EU fördern könnte, um in einem wirklich europäischen Energienetz die Solidarität zu stärken und die Versorgungssicherheit zu verbessern.

2. Künftige Prioritäten für die Entwicklung des europäischen Netzes

2.1. Ein neuer Schwerpunkt für die EU-Politik im Bereich der Energienetze

Die Netzentwicklung ist ein wichtiger Bestandteil der Energiepolitik. Zur Sicherung der EU internen Versorgung lag der Schwerpunkt der EU-Netzpolitik bislang auf dem Lückenschluss in Netzen oder auf der Bewältigung von Engpässen. Diese Maßnahmen sind zwar wichtig, sie reichen jedoch nicht aus, um den weltweiten Herausforderungen im Bereich der Versorgungssicherheit zu begegnen, Nutzen aus neuen Technologien zu ziehen, die Energiequellen zu diversifizieren und solidarisches Handeln im Falle einer Energiekrise sicherzustellen. Die EU-Netzpolitik muss vollständig auf die EU-Energiepolitik abgestimmt werden.

Wie aus den persönlichen Berichten der von der EU ernannten europäischen Koordinatoren7 hervorgeht muss die EU bei der Förderung strategischer Vorhaben stärker proaktiv vorgehen.

Die transeuropäischen Energienetze müssen modernisiert und im Dienste der neuen Energiepolitik und der damit verbundenen Ziele Nachhaltigkeit, Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit effizienter werden.

Die Energienetze sind darüber hinaus auch für die EU-Außenbeziehungen von Bedeutung.

Der EU-Energiebinnenmarkt würde ohne Energieimportnetze nicht funktionieren. Deshalb sind Investitionen in Energienetze auch Gegenstand mehrerer internationaler Initiativen, etwa der strategischen Partnerschaft zwischen der EU und Afrika.

2.2. EU-Förderung für die Entwicklung der Energienetze

Im EU-Vertrag heißt es, dass die Gemeinschaft zum Auf- und Ausbau transeuropäischer Netze beiträgt und dass die Tätigkeit der Gemeinschaft auf die Förderung des Verbunds und der Interoperabilität der einzelstaatlichen Netze sowie des Zugangs zu diesen Netzen abzielt (Artikel 154). Die transeuropäischen Energienetze (TEN-E) sind das wichtigste energiepolitische Instrument der EU zur Förderung des Energienetzausbaus. Ursprünglich handelte es sich bei den transeuropäischen Netzen um ein Instrument des Binnenmarktes. Im Energiesektor ging man von der Annahme aus, dass die Marktakteure die Investitionen tragen und die Kosten dafür an die Verbraucher weitergeben würden.

Die ersten TEN-E-Leitlinien wurden 1996 erlassen und mehrfach überarbeitet, zuletzt im Jahr 2006. Im Rahmen der TEN-E-Leitlinien8 und der TEN-Verordnung9 finanziert die EU im Wesentlichen investitionsvorbereitende Machbarkeitsstudien für bestimmte, von den Mitgliedstaaten benannte Vorhaben. Ein Bericht über den Zeitraum 2002-2006 wird parallel zu diesem Grünbuch veröffentlicht10. Wirkung und Bekanntheitsgrad der transeuropäischen Energienetze müssen eindeutig verbessert werden.

Dies bedeutet, dass die transeuropäischen Energienetze vollständig an den in der Energiepolitik für Europa 2007 festgelegten Energiezielen der EU ausgerichtet werden müssen. Um das Programm effektiver zu machen, müssen auch die Leitlinien erheblich geändert werden. Die Budgetfrage ist von entscheidender Bedeutung. Auf mehrere Punkte, die Gegenstand einer Überarbeitung der TEN-E-Leitlinien sein könnten, wird im Folgenden näher eingegangen werden.

Darüber hinaus muss die EU für mehr Kohärenz bei den die Netze betreffenden Maßnahmen und für eine bessere Hebelwirkung der Finanzierungsmöglichkeiten für Infrastrukturinvestitionen sorgen, die auch die TEN-E-Förderung, die Strukturfonds und die EIB betreffen.

2.3. Administrative und regulatorische Hemmnisse für Energienetzvorhaben

2.3.1. Planungs- und Genehmigungsverfahren Planungs- und Genehmigungsverfahren sind wegen der unterschiedlichen lokalen und nationalen Planungsvorschriften ein häufiger Grund für Verzögerungen bei Energievorhaben.

Eine besser abgestimmte Vorgehensweise dürfte sich auf Genehmigungen für große Infrastrukturvorhaben positiv auswirken. Allerdings verfügt die EU über keine Zuständigkeiten im Bereich der Raumplanung.

Eine weitere Schwierigkeit liegt in der "beimirabernicht"-Reaktion, wenn europäische Interessen auf lokaler Ebene nicht geteilt werden. Diese Schwierigkeit könnte zwar durch die unterirdische Kabelverlegung umgangen werden, die damit verbundenen Kosten stellen jedoch eine bedeutende Hürde dar.

Mangelnde Informationen und schlechte Koordinierung sind weitere Faktoren, die örtlichen Widerstand gegen lohnende Projekte hervorrufen.

Ein besonderer Ansatz für ein besonderes Projekt: Die EU ernennt einen europäischen Koordinator für das Vorhaben einer Stromverbindungsleitung zwischen Frankreich und Spanien Aus Besorgnis über die langsamen Fortschritte bei den Plänen für den Ausbau der Verbindungsleitungen zwischen dem französischen und dem spanischen Stromnetz aufmerksam geworden, hat die EU im September 2007 einen Sonderkoordinator bestellt, der zwischen den betroffenen Akteuren vermitteln sollte. Bei dem genannten Vorhaben handelt es sich um eine sowohl für die betroffenen Mitgliedstaaten als auch für die gesamte EU vorrangige Verbindungsleitung. Dem Koordinator gelang es, eine für alle Seiten annehmbare Kompromisslösung auszuhandeln, die von den Staats- und Regierungschefs Frankreichs und Spaniens gebilligt wurde. Dieser Fall zeigt, dass die EU dazu beitragen kann, Fortschritte beim Aufbau eines europäischen Netzes zu erzielen, indem sie es den Parteien ermöglicht, eine Kompromisslösung zu finden, die die Wünsche der örtlichen Bevölkerung berücksichtigt und gleichzeitig Belangen der Versorgungssicherheit und des Umweltschutzes Rechnung trägt und zwar zu Kosten, die für die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber tragbar wären.

2.3.2. Regulierungsrahmen

Die geplante Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden, das neue europäische Netz der Übertragungsnetzbetreiber und das neue europäische Netz der Fernleitungsnetzbetreiber, die durch das dritte Energiebinnenmarktpaket geschaffen werden, sollen für eine bessere Koordinierung und mehr Transparenz bei Netzplanung und -betrieb, Forschung und Innovation (siehe unten) sorgen.

Allerdings entsteht bei grenzübergreifenden oder regionalen Vorhaben - vor allem, wenn sie verschiedene Energiesysteme zusammenführen sollen - eine besondere Problematik.

Vorrangige Vorhaben für energiepolitische Prioritäten: Ausbau eines Offshore-Windenergienetzes Die EU hat auch einen europäischen Koordinator zur Verfolgung der Fortschritte bei der Entwicklung der Verbindungen zwischen den Windenergieanlagen in der Nord- und der Ostsee und dem Hauptnetz an Land ernannt. Ohne neue Netze kann der von den Verbrauchern nachgefragte Windstrom nicht geliefert werden. In den Mitgliedstaaten gibt es kaum eine strategische Planung und keinen ausreichenden Dialog mit der Öffentlichkeit. Die Erfahrung des Koordinators hat gezeigt, dass die Entwicklung des Offshore-Netzes zur Anbindung der Windparks an das Landnetz auch den Stromhandel ermöglichen und die Aufrechterhaltung des Leistungsgleichgewichts unterstützen muss. Erreichen lässt sich dies jedoch nur, wenn alle beteiligten Mitgliedstaaten, die ÜNB, die Regulierungsbehörden und die übrigen Akteure, einschließlich Nichtregierungsorganisationen, daran mitwirken. Zur Lenkung dieses wirklich multinationalen Unterfangens hat der Koordinator im Juli 2008 eine aus Vertretern alle dieser genannten Kreise bestehende Arbeitsgruppe eingesetzt.

2.4. Entwicklung hin zu einem wirklich integrierten und flexiblen europäischen Energienetz

Oberstes Ziel des Netzes ist die Schaffung von Verbindungen zwischen allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, damit diese in vollem Umfang vom Energiebinnenmarkt profitieren können. Dieses Ziel ist seit den letzten beiden Erweiterungen von besonderer Bedeutung, da die neuen Mitgliedstaaten nicht oder unzureichend miteinander und mit den alten Mitgliedstaaten verbunden sind.

Lückenschluss im Netz: die polnischlitauische Stromverbindungsleitung Die Schaffung gemeinsamer Strukturen durch die ÜNB und die Behörden haben zur Lösung von Schwierigkeiten beim Projekt für eine Stromverbindungsleitung zwischen dem polnischen und dem litauischen Übertragungsnetz beigetragen. In diesem Fall hat der europäische Koordinator die betroffenen ÜNB bei der Gründung des Gemeinschaftsunternehmens LITPOL zur Durchführung der Vorarbeiten für die Verbindungsleitung unterstützt. Die Verbindungsleitung könnte in zweifacher Hinsicht für die Versorgungssicherheit in der Region von Vorteil sein, da mit ihr der Lückenschluss im Netz zwischen den drei baltischen Staaten und dem Rest der EU vollzogen und Stromexporte vom geplanten Kernkraftwerk in Litauen ermöglicht würden.

Die Aufgabe der Modernisierung des Stromnetzes zur Integration einer größeren Anzahl dezentraler Erzeugungsanlagen und "intelligente" Technologien für eine bessere Nachfragesteuerung und die Einspeisung großer Strommengen aus regenerativer Erzeugung über das Jahr 2020 hinaus müssen in der EU zu einer Priorität erster Ordnung werden11.

Ferner muss durch mehr Verbindungsleitungen zwischen den Regionen sichergestellt werden, dass alle Teile der EU von neuen Energieressourcen wie der Offshore-Windenergie, der Photovoltaik und der konzentrierten Solarenergie, die in der EU entwickelt werden, profitieren können.

Auch auf die Importsicherheit muss geachtet werden. Einige der Hauptpipelines für die Versorgung der europäischen Verbraucher sind überlastet oder müssen instandgesetzt werden.

Außerdem bedarf es neuer Trassen für Importe insbesondere aus Mittelasien und dem kaspischen Raum sowie aus dem Mittleren Osten und Afrika.

Versorgungssicherheit: das öffentliche Interesse kann staatliche Interventionen rechtfertigen wenn der Markt diese Funktion nicht erfüllt Der EU-Koordinator für den südlichen Gaskorridor, zum dem das Nabucco-Projekt gehört, hat auf eine grundlegende Schwierigkeit bei der Netzplanung und -verwirklichung hingewiesen. Die mit neuen Infrastrukturvorhaben verbundenen politischen, sicherheitsrelevanten und nichtkommerziellen Risiken wirken außerordentlich abschreckend auf kommerzielle Unternehmen, die nicht bereit sind, das Risiko einzugehen, als erste an den Start zu gehen. In einem Wettbewerbsmarkt muss der Staat weiterhin eine Rolle spielen, indem er Anreize für Investitionen privatwirtschaftlicher Unternehmen in neue Projekte, mit denen "Neuland betreten wird", schafft.

2.5. Festlegung neuer Prioritäten

Auf der Tagung des Europäischen Rates vom 15./16. Oktober 2008 wurden einige Leitlinien für die Prioritäten der EU im Bereich der Netze formuliert. Konkretere Beispiele hat die Kommission in ihrer zweiten Überprüfung der Energiestrategie "EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -solidarität" skizziert12. Auf diese wird im Folgenden näher eingegangen (Schlussfolgerungen). Fortschritte bei diesen Prioritäten setzen jedoch eine Neuausrichtung der Politik und der eingesetzten Instrumente voraus. Bei den nachstehend ausgeführten Punkten werden einige Optionen vorgestellt. Die EU könnte diese Optionen als Teil einer kohärenteren Energienetzpolitik verfolgen, die völlig im Einklang mit ihren Energie- und Klimazielen steht und zur Verwirklichung der vorrangigen Vorhaben im Interesse aller EU-Bürger beiträgt.

3. Ein neuer Ansatz der Eu für den Energienetzausbau

3.1. Energiepolitische Ziele der EU

3.1.1. Förderung des Verständnisses und der Solidarität der Öffentlichkeit

Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten müssen die Bürger besser über Energienetze betreffende Angelegenheiten informieren und besser mit ihnen darüber kommunizieren. Dazu gehört u. a., dass die Ziele der transeuropäischen Energienetze vermittelt werden und erklärt wird, wie eine solidarische Energieversorgung funktioniert und wie neue Netze eine Versorgung mit nachhaltiger, sicherer und wettbewerbsfähiger Energie leisten können. An dieser Aufgabe sollten sowohl der staatliche als auch der private Sektor beteiligt sein.

Der Zugang zu Informationen muss verbessert werden. Mit den Mitgliedstaaten und anderen Akteuren müssen regelmäßig Gespräche über Investitionen, insbesondere in die Stromerzeugung, geführt werden. Die Kommission wird erneut prüfen, welchen Beitrag hier die Verordnung (EG) Nr. 736/96 des Rates über die Mitteilung der Investitionsvorhaben auf dem Erdöl-, Erdgas- und Elektrizitätssektor an die Kommission leisten könnte. Das System der Kommission zur Beobachtung der Energiemärkte kann die einschlägigen Informationen ergänzen.

3.1.2. Erreichung der "20-20-20"-Ziele bis 2013

Die neuen Rechtsvorschriften zu erneuerbaren Energien und zum Klimaschutz sowie die "20-20-20"-Ziele müssen sich dringend in den Netzplanungen und -programmen des öffentlichen und des privaten Sektors widerspiegeln.

Die EU muss im Rahmen einer vollständigen Zusammenarbeit mit den nationalen und regionalen Behörden und Marktakteuren eine umfassende Strategie für die Netzintegration von Energie aus regenerativen Quellen entwickeln. Dabei sollten Fragen wie die Kostenallokation entlang der der Lieferkette, Absicherungskosten, Übertragungs-/Fernleitungstechnologien, die Verbindung zwischen lokalen und europäischen Netzen und die Kohärenz in Regulierungsfragen behandelt werden. Die EU, die Mitgliedstaaten sowie die lokalen und regionalen Behörden sollten auch die dezentrale Energieproduktion fördern und erleichtern, die zur Energieversorgungssicherheit beiträgt und große Chancen für die regionale Entwicklung durch die Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen bietet.

Die EU muss Vorhaben fördern, die Strom aus energiereichen Gegenden (z.B. Windenergie in Küstengebieten und Solarenergie im Mittelmeerraum) dorthin transportieren, wo die Verbraucher ihn benötigen. Gleichzeitig müssen neue Netztechnologien für eine effizientere und flexiblere Nutzung lokaler Energiequellen gefördert werden, etwa für die Stromerzeugung in Privathaushalten und für die Kraft-Wärme-Kopplung.

Die Offshore-Windenergie könnte eine erhebliche Rolle dabei spielen, dass die im Bereich der erneuerbaren Energien festgelegten Ziele erreicht werden, und auch für eine bessere Versorgungssicherheit und größere Solidarität sorgen. Für die vollständige Integration der Windenergie in das europäische Netz sind europaweite Offshore-Netze und transeuropäische Overlay-Netze erforderlich. Zusammen mit diesem Grünbuch veröffentlicht die Kommission eine Mitteilung über die Offshore-Windenergie14.

Die Förderung der CO₂-Abscheidung und -Speicherung (CCS-Technologie) hat Folgen für die Netze. Es bedarf umfassender CO₂-Rohrleitungen, die die Entstehungsorte der CO₂-Emissionen mit den Speicherstätten verbinden. Die EU muss prüfen, welche Rolle sie bei der Förderung der in diesem Bereich notwendigen Investitionen, auch in die transeuropäischen Netze, spielen kann.

In diesem Zusammenhang müssen die Folgen des Klimawandels für die europäischen Energienetze, z.B. für die Standorte von Kraftwerken und den Verlauf von Stromleitungen und Rohrleitungen, berücksichtigt werden.

3.1.3. Innovation und neue Technologien

Bei den Programmen für Forschung und Technologiedemonstration muss der Schwerpunkt stärker auf Energienetztechnologien gelegt werden. Die Wissenschaft muss dazu motiviert werden bei der Entwicklung von Lösungen in vollem Umfang mit dem privaten Sektor zusammenzuarbeiten. Die Schaffung eines flexiblen europäischen Netzes mit ausreichenden Speicherkapazitäten, das verschiedene Stromerzeugungsquellen - regenerative wie auch herkömmliche Quellen - einbindet, ist eine zentrale technologische Herausforderung für die Zeit bis 2020.

Die europäische Industrie-Initiative für Stromnetze ist eine der Prioritäten des Strategieplans für Energietechnologie15 und wird eine Anfangsförderung aus dem 7. EU-Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung erhalten. Einige großmaßstäbliche FTE- und Demonstrationsprojekte, die die Machbarkeit "intelligenter" Netztechnologien nachweisen, könnten die notwendigen Impulse für eine schnelle Einführung flexiblerer und robusterer Systeme verleihen und weniger effiziente Infrastrukturinvestitionen vermeiden helfen.

Der Strategieplan für Energietechnologie enthält auch Maßnahmen, die für den künftigen Netzausbau wichtig sind, z.B. eine Maßnahme für die Planung des Übergangs auf kohlenstoffemissionsarme Energiesysteme. Ein weiteres Thema, das genauer erforscht werden sollte, betrifft die Auswirkungen von Elektrofahrzeugen und von aufladbaren Hybridfahrzeugen auf die Stromnetze.

Die EU muss die Verbreitung wertvoller Erfahrungen in der gesamten EU anstreben. Die EU-Instrumente müssen effizienter eingesetzt werden, u. a. die EU-Struktur- und Kohäsionsfonds und die RTD-Rahmenprogramme, aber auch das Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (Intelligente Energie Europa) und die vorgeschlagene Europäische Allianz für Energieforschung16, um neue Energietechnologien und innovative Lösungen zu fördern und zu entwickeln. Darüber hinaus wird das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) 2009 eine erste an Wissenschafts- und Innovationsgemeinschaften gerichtete Aufforderung insbesondere zum Klimawandel und zur nachhaltigen Energie veröffentlichen.

Ferner muss die Zusammenarbeit mit den europäischen Normungsorganisationen vertieft werden da diese die Normen erstellen, die für die Verbreitung neuer Technologien auf dem Markt notwendig sind.

3.1.4. Internationale Energienetze

Internationale Energienetzprojekte, die im Dienste der Energieversorgungssicherheit der EU stehen setzen zwangsläufig die Zustimmung von Drittlandsregierungen voraus. Der EU-Rahmen für die internationale Zusammenarbeit muss die Entwicklung solcher Vorhaben unterstützen vor allem durch die Schaffung langfristiger politischer Rahmenbedingungen für Zusagen der an den Investitionen beteiligten privaten Unternehmen und für mögliche Garantien europäischer Banken wie der EIB und der EBWE.

Vorhandene EU-Gremien wie das EU-Netz von Energiesicherheits-Korrespondenten, die Koordinierungsgruppe "Erdgas" und die Gruppe "Erdölversorgung" könnten dazu genutzt werden Vorschläge für internationale Energieprojekte in einem frühen Stadium zu erörtern.

Dies kann dazu beitragen, die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten auszubauen und politischen Empfindlichkeiten Rechnung zu tragen.

Die endgültigen Entscheidungen über Importpipelines sind wirtschaftlicher Art und müssen zusammen mit den betroffenen Ländern getroffen werden. Bei bestimmten Projekten könnte es angebracht sein, Drittländern politisch zuzusichern, dass die EU zur Aufnahme langfristiger Beziehungen im Energiebereich bereit ist. Ferner könnte besonderes Gewicht auf die Förderung von Investitionsvorhaben in den Fällen gelegt werden, in denen die nichtkommerziellen Risiken nach Einschätzung der privaten Investoren zu groß sind.

Die EU sollte weiter an der Angleichung der unterschiedlichen Regulierungsbestimmungen in Drittländern arbeiten und prüfen, wie sie in einem ausreichend frühen Stadium an der Konzipierung internationaler Vereinbarungen über strategische Projekte beteiligt werden kann um sicherzustellen, dass diese mit dem Rechtsbestand der EU vereinbar sind.

Anliegen dieser Art sollten auch in den außenpolitischen Instrumenten der EU ihren Niederschlag finden. Internationale Abkommen könnten dazu genutzt werden, den Weg für Energieverbindungsleitungen zur Anbindung an den EU-Markt und für eine frühzeitige Unterrichtung über das Marktgeschehen und die politische Entwicklung zu bereiten. Ferner könnten internationale Handelsabkommen zur Festlegung klarer Bedingungen für den Zugang zum EU-Markt und umgekehrt zu den jeweils anderen Märkten sowie von Streitbeilegungsverfahren genutzt werden.

Bessere wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen für die Beziehungen der EU zu den Liefer- und Transitländern tragen zu einem stabileren und berechenbareren Umfeld für Investitionen des Privatsektors in die Energieinfrastruktur bei.

3.2. Ein lückenloses europäisches Energienetz

3.2.1. Ein effizienter Energiebinnenmarkt

Die Umsetzung des dritten Energiebinnenmarktpakets wird die Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern (ÜNB/FNB) und den Energieregulierungsbehörden verbessern und es ihnen ermöglichen, die notwendigen Verbindungsleitungen auf der Grundlage eines transparenten, kohärenten 10-Jahres-Investitionsplans zu bestimmen. Im Stromsektor waren bereits gewisse Fortschritte zu verzeichnen. Im Gassektor müssen die Pläne schneller umgesetzt werden.

Die Organisation der ÜNB und die der FNB sowie die Agentur der Energieregulierungsbehörden könnten ihre Zusammenarbeit über die bisherige Förderung des Wettbewerbs hinaus auf andere Bereiche wie Versorgungssicherheit, Forschung und Innovation und Erreichung der 20-20-20-Ziele ausdehnen.

Die Zusammenarbeit zwischen den genannten Einrichtungen muss dazu beitragen, dass eine optimale Nutzung der vorhandenen Netze gewährleistet wird, z.B. durch eine Verringerung der Übertragungsverluste bei den Stromleitungen und durch Anreize für eine effizientere Nachfragestruktur. Sie sollte hinsichtlich der Entgelte für neue Netzinfrastrukturen (z.B. Offshore-Windenergie-Netze oder "intelligente" Netze) einen flexibleren Ansatz fördern.

Darüber hinaus muss sie auch dazu beitragen, sonstige Investitionshemmnisse zu beseitigen, d. h. den nationalen ÜNB/FNB zum Beispiel eine angemessene Kapitalrendite ermöglichen.

Bei einer koordinierten Planung müssen die Auswirkungen der Integration lokaler "intelligenter" Netze und ihre Folgen für die jeweiligen Zuständigkeiten der ÜNB (Hochspannungsebene) und die Verteilernetzbetreiber (Niederspannungsebene) berücksichtigt werden.

3.2.2. Die interregionale Dimension

Innerhalb des EU-Binnenmarktes sind regionale (grenzüberschreitende und mehrere Länder umfassende) Netze wichtig für die Versorgungssicherheit und die Solidarität und sind eine erste Stufe auf dem Weg zu einem vollständig vernetzten Energiebinnenmarkt.

Zusammenführung der Netze im Gassektor

Das von mehreren FNB befürwortete Projekt "Neues Europäisches Fernleitungsnetz" (New Europe Transmission System, NETS) ist eine vielversprechende Initiative zur Integration der Gasfernleitungsnetzbetreiber in Mittel- und Südosteuropa, die den Rahmen für einen regionalen Gasmarkt schaffen könnte. Ein solcher Markt wäre ausreichend groß, um neue Investitionen anzuziehen, was bei den einzelnen nationalen Märkten nicht der Fall ist, und könnte die Betriebs- und Investitionskosten erheblich senken.

Eine weitere zukunftsgerichtete Initiative, die die Integration und das Management der Netze verbessern könnte, ist das von einigen bedeutenden Akteuren des Gasmarktes propagierte Konzept eines europäischen Fernleitungsnetzbetreibers. Ziel ist es, nach und nach ein unabhängiges Unternehmen aufzubauen, das das Management eines einheitlichen EU-weiten Gastransportnetzes übernimmt. Eine fortschreitende Integration der Netze zu einem Netz würde sofern sie in einer mit dem Wettbewerbsrecht vereinbaren Form organisiert wäre, Gasunternehmen Anreize für Investitionen in neue Netzprojekte bieten.

Für die Vernetzung stärker isolierter Regionen der EU und für die Netzintegration neuer Energieformen sind besondere Initiativen erforderlich. Folgenden Gebieten könnte politische Priorität eingeräumt werden: der Nordseeregion, dem Mittelmeerraum und Südosteuropa.

3.2.3. Ein neuer Planungsansatz

Der Europäische Rat hat die Kommission aufgefordert, für Netzprojekte "Vorschläge zur Straffung der Genehmigungsverfahren vorzulegen"17. Vor diesem Hintergrund könnten vorrangige europäische Vorhaben in nationale Strategiepläne aufgenommen und in die künftigen Prioritäten der Regulierungsbehörden und ÜNB/FNB einbezogen werden. Die Mitgliedstaaten würden dann die für die Einhaltung der vereinbarten Zeitpläne notwendigen Maßnahmen ergreifen. Dies könnte zu einer Bedingung für den Erhalt von TEN-E-Fördermitteln gemacht werden.

Einheitlichere Verfahren und Kriterien wären für die Vollendung strategischer grenzüberschreitender Vorhaben und auch für vorläufige Zeitpläne hilfreich. Da die EU über keine spezielle Zuständigkeit in diesem Bereich verfügt, muss darüber nachgedacht werden, wie die EU zur Vereinfachung der Planungsverfahren bei wichtigen grenzüberschreitenden Energieprojekten beitragen kann.

Die Europäische Kommission sollte den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten in diesen Fragen fördern. In mehreren Mitgliedstaaten werden die Planungsvorschriften zurzeit auf eine mögliche Beschleunigung wichtiger Infrastrukturvorhaben hin geprüft oder wurden bereits in diesem Sinne überarbeitet.

Ferner sollten die EU-Umweltvorschriften unter Berücksichtigung der Leitlinien der Kommission korrekt ausgelegt angewandt werden. Die Einhaltung des EU-Umweltrechts und der Erreichung der energiepolitischen Ziele können und sollen sich wechselseitig unterstützen.

Ausgehend von der Erfahrung der EU-Koordinatoren18 muss es im Rahmen der vorhandenen Rechtsvorschriften eine Möglichkeit geben, die Behörden anzurufen, wenn bei einem für die EU relevanten Projekt Planungsverzögerungen auftreten. Wird keine nationale Lösung gefunden könnte die Kommission eine Analyse durchführen oder einen Vermittler ernennen.

3.3. Die TEN-E im Dienste der Sicherheit und Solidarität

3.3.1. Überarbeitete TEN-E-Leitlinien

Die transeuropäischen Energienetze müssen als Instrument für die leichtere Verwirklichung wichtiger EU-Vorhaben, die im Dienste der Ziele der Versorgungssicherheit, des Wettbewerbs, der Umwelt oder der Solidarität stehen, effizienter werden.

Vorbehaltlich der Reaktionen auf dieses Grünbuch will die Kommission die TEN-E-Leitlinien wie folgt ändern:

Für Vorhaben außerhalb der EU muss geprüft werden, wie die vorhandenen finanziellen Instrumente in vollem Umfang und unter Gewährleistung einer vollständigen Übereinstimmung mit den internen Instrumenten, vor allem der TEN-E-Mittel, genutzt werden können. Für die Zukunft sollte darüber nachgedacht werden, wie das vorhandene TEN-E-Instrument durch ein neues Instrument, das EU-Instrument für Energieversorgungssicherheit und -infrastruktur, ersetzt werden könnte und wie sich das Zusammenspiel zwischen diesem Instrument und den EU-Finanzierungsinstrumenten für Außenmaßnahmen am besten gestalten ließe. Die an der Konsultation zum Grünbuch Beteiligten werden dazu aufgefordert, zum Geltungsbereich eines solchen Instruments und dazu wie dieses am besten zur Gewährleistung der Kohärenz zwischen den internen Ausgaben und den Ausgaben für Außenmaßnahmen beitragen könnte, Stellung zu nehmen.

Die Beschränkungen für die Verwendung von TEN-E-Mitteln außerhalb der EU müssen ebenfalls überdacht werden.

3.3.2. Weitere Möglichkeiten zur Verbesserung der TEN-E

Die nichtfinanzielle Unterstützung, z.B. die Vergabe eines anerkannten "EU-Zeichens", muss als Instrument entwickelt werden, damit die Unterstützung aus anderen Quellen eine größere Wirkung erzielt. Es müssen größere Anstrengungen unternommen werden, um die TEN als Hebel für Finanzierungen aus anderen Quellen, insbesondere von internationalen Finanzinstitutionen, einzusetzen. Synergie-Effekte mit anderen netzbezogenen EU-Tätigkeiten, etwa im Bereich der Telekommunikations-, Verkehrs- und Umweltinfrastruktur (z.B. Verbindung von Stromleitungen mit Infrastrukturen des Landverkehrs wie Schienen oder Straßen), sollten angestrebt werden.

Eine weitere Frage ist die, ob die EU Vorhaben fördern sollte, bei denen zusätzliche Kosten entstehen weil sie einen Beitrag zu öffentlichen (nichtkommerziellen) Zielen leisten.

Beispiele hierfür sind Reserve-Gas- oder -Stromkapazitäten, die für die Versorgungssicherheit der EU nützlich wären, Verbindungsleitungen für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen ins Netz oder die unterirdische Verlegung von Kabeln aus Gründen des Umweltschutzes. Dies könnte die Erwartung wecken, dass die Mehrkosten durch die EU ausgeglichen würden, was nicht möglich wäre.

Versorgungssicherheit: Fälle, in denen das öffentliche Interesse staatliche Interventionen rechtfertigen kann Ein eindrucksvolles Beispiel für die staatliche Finanzierung einer Pipeline zur Sicherung der Versorgung, die vom Markt nicht als notwendig betrachtet wurde, ist die in den 1990er Jahren getroffene Entscheidung Tschechiens, die IKL-Ölpipeline (Ingoldstadt-Kralupy-Litvínov) zu bauen um neben der östlichen Route auch eine westliche Route zu erschließen. Diese Pipeline wird jetzt von der Mero betrieben, einem Unternehmen, das sich vollständig in Staatsbesitz befindet, wobei die Darlehenszinsen und -rückzahlung durch die Einnahmen gedeckt werden. Diese Pipeline hat sich seit Juli 2008 als sehr nützlich erwiesen, als Unternehmen, die russisches Rohöl über die östliche Route liefern, die Lieferungen an ihre tschechischen Kunden plötzlich reduzierten.

Eine weitere Möglichkeit bestünde darin, von spezifischen Projekten abzugehen und zu allgemeinen Studien überzugehen, die darauf abzielen, die aktuellen Herausforderungen, vor denen die Netzprojektentwickler stehen, zu bewältigen, z.B. Lösungen zu finden für Netzprobleme im Zusammenhang mit der großtechnischen Anbindung der Offshore-Windenergie oder der Sonnenenergie oder für mit der Nutzung "intelligenter" Netze verbundene Probleme.

3.3.3. Koordinierung zwischen den TEN-E und anderen EU-Finanzierungsinstrumenten

Potenzielle Energienetzinvestoren müssen Zugang zu einer Vielzahl unterschiedlicher Finanzierungsquellen haben. Das TEN-E-Programm muss daher in vollem Umfang auf andere große EU-Programme mit Auswirkungen auf die Infrastrukturentwicklung ausgerichtet und auf sie abgestimmt werden, insbesondere auf die Struktur- und Kohäsionsfonds und die RTD-Rahmenprogramme.

Im Rahmen der Kohäsionspolitik beispielsweise werden 675 Mio. € im Zeitraum 2007-2013 in TEN-E-Vorhaben investiert. Ein weiteres Beispiel ist das 7. RTD-Rahmenprogramm, das 100 Mio. € in die Stromnetze investiert (2007-2009). Die Ergebnisse müssen weithin bekannt gemacht werden und zu weiteren Forschungs- und Demonstrationsarbeiten sowie zu Marktinvestitionen führen.

Vor allem im Hinblick auf Infrastrukturen in Transitländern sollte eine bessere Koordinierung zwischen dem Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) und dem TEN-E-Programm ausgelotet werden.

Die bestehende Abstimmung zwischen dem TEN-E-Programm und der Europäischen Investitionsbank (EIB) sowie der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) muss auf allen Ebenen intensiviert werden. Denkbar wäre eine Verknüpfung der TEN-E-Förderung mit Mitteln der EIB. Darüber hinaus wäre ein Fonds unter der Ägide der EIB vorstellbar, der Eigenkapital, Quasi-Eigenmittel, Garantien und ähnliche Finanzinstrumente für einzelne Projekte zur Verfügung stellt.

Ein weiterer potenzieller Partner wäre die Weltbank mit ihrem "Accelerated Programmatic Loan", einem Darlehen zur Finanzierung von Reformprogrammen in ausgewählten Ländern.

4. Schlussfolgerungen

Wie in der zweiten Überprüfung der Energiestrategie21 durch die Kommission bereits dargelegt und wie hier ausgeführt wurde, wird die EU ihre Klimaschutz- und Energieziele ohne neue und verbesserte Netze nicht erreichen. Den Energienetzen muss ein höherer Stellenwert bei der Konzipierung und Umsetzung der Energiepolitik zukommen. Gleichzeitig muss die Planung der Energienetze auf politischer Ebene besser abgestimmt werden.

Der Energiebinnenmarkt (die Vorteile des dritten Energiepakets werden zurzeit erörtert) muss der wichtigste Motor für Investitionen in die Energienetze sein, aber die EU muss auch eine aktive Rolle spielen und Vorhaben, die eindeutig für die europäische Energieversorgungssicherheit relevant sind, einschließlich internationaler Projekte, erleichtern.

Das Hauptinstrument der EU für die Entwicklung des europäischen Energienetzes, das TEN-E-Programm, war nicht für die Bewältigung der aktuellen Herausforderungen im Energiebereich konzipiert und ist nicht in adäquater Weise auf die neue Energiepolitik für Europa abgestimmt. Außerdem entspricht es nicht den Entwicklungen des Binnenmarktes und anderen Entwicklungen, etwa im Bereich der Forschungs- und Außenpolitik. Die für die TEN-E vorgesehenen Haushaltsmittel sind überdies völlig unzureichend.

Die EU muss einen neuen strategischen Ansatz entwickeln, der die verfügbaren Instrumente einbezieht wobei auch Überlegungen dazu angestoßen werden sollten, wie das vorhandene TEN-E-Instrument durch ein neues Instrument, das EU-Instrument für Energieversorgungssicherheit und -Infrastruktur, ersetzt werden könnte, mit folgenden möglichen Zielen:

Teil dieser Strategie sollen nach Ansicht der Kommission die folgenden Vorhaben sein, auf die in der zweiten Überprüfung der Energiestrategie "EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -solidarität" eingegangen wird:

Die Kommission fordert zur Stellungnahme zu diesem Grünbuch auf. Die Beiträge könnten sich an folgenden Fragen orientieren:

Netzpolitik

Weitere Informationen siehe http://ec.europa.eu/energy/index_en.html Bitte richten Sie Ihre Antwort bis zum 31. März 2009 an


Christine Jenkins
Europäische Kommission
GD Energie und Verkehr
DM 24 - 6/127
1049 Brüssel
Belgien