Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Gräbergesetzes
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 138. Sitzung am 11. November 2004 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Drucksache 015/4170 - den von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gräbergesetzes - Drucksache 015/3753 -
mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
1. Nummer 8 Buchstabe b wird wie folgt gefasst:
b) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 1 und darin der Satz 2 aufgehoben.
2. Nummer 9 Buchstabe e Doppelbuchstabe dd wird wie folgt gefasst:
,dd) "(7) Die Absätze 1 bis 6 sind nicht anzuwenden, soweit ein Dritter diese Aufwendungen trägt.`"
3. Nummer 13 Buchstabe a wird folgender Doppelbuchstabe cc angefügt:
,cc) Folgende Nummer 3 wird angefügt:
"3. es sich um ein privatgepflegtes Grab nach § 9 Abs. 1 handelt."`
Fristablauf: 17.12.04
Erster Durchgang: 431/04 (PDF)