Punkt 1 der 852. Sitzung des Bundesrates am 5. Dezember 2008
Der Bundesrat begrüßt es grundsätzlich, dass der Bund in Anbetracht der weltweiten Konjunkturabschwächung seine konjunkturpolitische Zuständigkeit wahrnimmt.
Die bisher vorgesehene Befreiung der Kfz-Steuer bei Fahrzeugen, die in der Zeit vom 5. November 2008 bis zum 30. Juni 2009 erstmals zugelassen werden, soll unabhängig vom CO₂ -Ausstoß eines Kraftfahrzeugs erfolgen.
Diese Regelung schafft keine finanziellen Anreize zur Senkung der Kfzbedingten CO₂-Emissionen, die aus Klimaschutzgründen dringend erforderlich wäre. Die Reduktion von CO₂-Emissionen kann, unter anderem, durch steuerliche Regelungen mit beeinflusst werden. Es ist sehr zweifelhaft, ob mit der befristeten Kfz-Steuerbefreiung die erwarteten volkswirtschaftlichen Wirkungen eintreten werden, da mit erheblichen Mitnahmeeffekten zu Lasten der öffentlichen Haushalte zu rechnen ist.
Unabhängig vom abschließenden Votum des Bundesrates zum Maßnahmenpaket erwartet der Bundesrat, dass spätestens zum 1. Juli 2009 die geplante Umstellung der Kfz-Steuer auf CO₂-Basis umgesetzt sein wird.
Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, zeitnah die überfällige Umstellung auf eine CO₂-basierte Kfz-Steuer für Neufahrzeuge voranzubringen,