Beschluss des Bundesrates
Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Einundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
Der Bundesrat hat in seiner 807. Sitzung am 17. Dezember 2004 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 12. November 2004 verabschiedeten Gesetz einen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.