Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zum internationalen Familienrecht
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 138. Sitzung am 11. November 2004 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 015/4168 - den von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes zum internationalen Familienrecht - Drucksache 015/3981 -
unverändert angenommen.
Fristablauf: 17.12.04
Erster Durchgang: 607/04 (PDF)