Der Deutsche Bundestag hat in seiner 194. Sitzung am 5. Dezember 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Drucksache 016/11229 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetzes - Drucksachen 016/10812, 016/10999 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
- 1. Nummer 4 wird wie folgt gefasst:
"4. § 14 wird wie folgt geändert:
- a) In Absatz 1 Satz 2 wird nach der Angabe "§ 7g Abs. 1 bis 4" die Angabe "und 7" eingefügt.
- b) In Absatz 2 Nr. 30 werden nach den Wörtern "erfasst sind" die Wörter "oder wenn kein Fall des § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 oder Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 vorliegt" eingefügt."
- 2. In Nummer 8 wird § 44 Abs. 4 wie folgt geändert:
- a) In Satz 1 werden das Wort "aufgehoben" gestrichen und nach dem Wort "liegt," die Wörter "aufgehoben oder unwirksam," eingefügt.
- b) In Satz 2 werden nach dem Wort "Aufhebung" die Wörter "oder der Unwirksamkeit" eingefügt.
- c) In Satz 3 werden nach dem Wort "aufgehoben" die Wörter "oder unwirksam" eingefügt.