Beschluss des Bundesrates
Verordnung zu den Abkommen vom 21. Februar 2007 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur über den Sitz des UNESCO-Instituts für Lebenslanges Lernen sowie über die Verwaltung des Sitzes des UNESCO-Instituts für Lebenslanges Lernen
Der Bundesrat hat in seiner 854. Sitzung am 13. Februar 2009 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.