Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 122114 - vom 12. Dezember 2008.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 20. November 2008 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Nahen Osten,
- - unter Hinweis auf den Bericht seiner Adhoc-Delegation über ihre Reise nach Israel und in die palästinensischen Gebiete vom 30. Mai bis 2. Juni 2008 und die Ergebnisse dieses Berichts,
- - unter Hinweis auf die vierte Genfer Konvention,
- - unter Hinweis auf die einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen,
- - unter Hinweis auf das Assoziationsabkommen zwischen der EU und Israel, insbesondere dessen Artikel 2,
- - unter Hinweis auf die Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union vom 10. November 2008 zu der Zerstörung von Häusern in Ost-Jerusalem,
- - gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
A. unter Hinweis darauf, dass Angehörige der israelischen Polizei und der israelischen Streitkräfte in der Nacht zum Sonntag, dem 9. November 2008, die Familie al-Kurd zwangsweise aus ihrem Haus im Stadtteil Sheikh Jarrah von Ost-Jerusalem entfernten, wo diese mehr als 50 Jahre gewohnt hatte, und dass sie unmittelbar danach Siedler in das Haus der Familie ließen und anschließend das Gebiet abriegelten,
B. unter Hinweis darauf, dass diese Zwangsräumung aufgrund einer Anordnung des Obersten Gerichtshofs Israels vom 16. Juli 2008 und nach langen, umstrittenen Verfahren in israelischen Gerichten und Behörden über die Frage des Eigentums durchgeführt wurde,
C. unter Hinweis darauf, dass das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) erklärt hat, es werde der Familie weiterhin Unterstützung gewähren,
D. unter ausdrücklichem Hinweis darauf, dass die Zwangsräumung trotz internationalen Protests erfolgt ist, dass die Vereinigten Staaten deswegen bei der israelischen Staatsführung vorstellig geworden sind, dass die genannte Entscheidung den Weg für die Übernahme von 26 weiteren Häusern im Ost-Jerusalemer Stadtteil Sheikh Jarrah freimachen könnte, wobei 26 weiteren Familien die Zwangsräumung droht, und dass die politischen Konsequenzen dieser Angelegenheit für den künftigen Status Ost-Jerusalems zu beachten sind,
E. unter Hinweis auf die einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der VN und darauf, dass die Staatengemeinschaft die Souveränität Israels über Ost-Jerusalem nicht anerkannt hat,
F. unter Hinweis darauf, dass eine Delegation des Europäischen Parlaments am 3. November 2008 den Stadtteil Sheikh Jarrah besucht und Gelegenheit gehabt hat, mit der Familie al-Kurd zusammenzutreffen,
- 1. erklärt sich zutiefst besorgt über die zwangsweise Entfernung der Familie al-Kurd aus diesem Haus, den vor kurzer Zeit durchgeführten Abriss von Häusern palästinensischer Familien in mehreren Stadtgebieten Ost-Jerusalems durch den israelischen Staat und die gravierenden möglichen Folgen dieser Maßnahmen;
- 2. weist darauf hin, dass diese Maßnahmen, die das Leben der Bewohner dieser Gebiete erheblich beeinträchtigen, Verstöße gegen das internationale Recht darstellen, und fordert die israelische Staatsführung auf, sie so bald wie möglich zu beenden;
- 3. stellt fest, dass zwar die Unabhängigkeit der israelischen Justiz in den international anerkannten Grenzen des Staates Israel zu achten ist, dass aber Ost-Jerusalem nach internationalem Recht nicht der Zuständigkeit der israelischen Gerichte unterworfen ist
- 4. fordert den Rat, die Kommission und die Staatengemeinschaft einschließlich des Quartetts auf, alles ihnen Mögliche zu unternehmen, um die palästinensischen Bewohner von Sheikh Jarrah und anderen Stadtteilen Ost-Jerusalems zu schützen, und fordert das Quartett auf, sich in dieser Hinsicht aktiver zu verhalten;
- 5. wiederholt seine Aufforderung an die israelische Staatsführung, alle Schritte zur Ausdehnung der Siedlungen und den Bau des Sicherheitszauns jenseits der Grenzen Israels von 1967 zu beenden, und stellt fest, dass diese Maßnahmen dem internationalen Recht widersprechen und die Bemühungen um Frieden schwächen;
- 6. bekräftigt, dass solche Maßnahmen den Aussichten auf ein Friedensabkommen zwischen Palästinensern und Israelis nur schaden können; legt Israel dringend nahe, auf alle einseitigen Maßnahmen zu verzichten, die dem Ergebnis von Verhandlungen über den endgültigen Status, besonders den Jerusalems, vorgreifen können;
- 7. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Nahost-Sonderbeauftragten des Quartetts, der Regierung Israels, der Knesset, dem Präsidenten der Palästinensischen Autonomiebehörde und dem Palästinensischen Legislativrat zu übermitteln.