Beschluss des Bundesrates
Benennung von Vertretern in Beratungsgremien der Europäischen Union (Hochrangige Gruppe der Kommission für Gesundheitsdienste und die medizinische Versorgung)
Der Bundesrat hat in seiner 808. Sitzung am 18. Februar 2005 wie folgt beschlossen:
Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Abs. 1 EUZBLG i. V. m. Abschnitt IV der Bund-Länder-Vereinbarung für die Hochrangige Gruppe der Kommission für Gesundheitsdienste und die medizinische Versorgung einen Vertreter des Landes Baden-Württemberg, Sozialministerium