Unterrichtung durch die Bundesregierung
Erster Bericht der Bundesregierung an die gesetzgebenden Körperschaften des Bundes über die Erfahrungen mit den Regelungen des § 28e Abs. 3a bis 3e Viertes Buch Sozialgesetzbuch (Generalunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge im Baugewerbe)
Bundesministerium für Berlin, den 17. Dezember 2004
Wirtschaft und Arbeit
Parlamentarischer Staatssekretär
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Matthias Platzeck
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich den Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit den Regelungen des § 28e Abs. 3a bis 3e Viertes Buch Sozialgesetzbuch - Generalunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge im Baugewerbe*) - mit der Bitte um Kenntnisnahme.