Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 11. Februar 2010 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM (2009) 0340),
- - gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und die Artikel 13 Absatz 2, 129 und 137 Absatz 2 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0052/2009),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel "Auswirkungen des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon auf die laufenden interinstitutionellen Beschlussfassungsverfahren" (KOM (2009) 0665),
- - gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 und die Artikel 19 Absatz 2, 149 und 153 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
- - gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (A7-0049/2009),
- 1. legt in erster Lesung den folgenden Standpunkt fest;
- 2. nimmt die dieser Entschließung beigefügte Erklärung der Kommission zur Kenntnis;
- 3. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;
- 4. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 11. Februar 2010 im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses Nr. .../2010/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung von Beschluss Nr. 1672/2006/EG über ein Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität - Progress
Das Europäische Parlament und der Rat der europäischen Union -
- gestützt auf den Vertrag zur Arbeitsweise der Europäischen Union und insbesondere auf Artikel 19 Absatz 2, Artikel 149 und Artikel 153 Absatz 2 Buchstabe a,
- auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
- nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses1,
- nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen2,
- gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren3,
- in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1) Am 3. Juni 2009 nahm die Kommission ihre Mitteilung "Ein gemeinsames Engagement für Beschäftigung" an, die auf eine engere Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Sozialpartnern in der Europäischen Union bei folgenden Schlüsselprioritäten abzielt: Aufrechterhaltung der Beschäftigung, Schaffung von Arbeitsplätzen und Förderung der Mobilität;
Verbesserung von Qualifikationen und ihre Anpassung an die Erfordernisse des Arbeitsmarkts sowie leichterer Zugang zur Beschäftigung.
- (2) Um den Arbeitslosen die Chance auf einen Neuanfang zu geben und für einige der in Europa am stärksten benachteiligten Gruppen, darunter Frauen und junge Menschen, den Weg zum Unternehmertum zu ebnen, hat die Kommission im Rahmen einer gemeinsamen Initiative mit internationalen Finanzinstituten, insbesondere der Europäischen Investitionsbank-Gruppe, ein neues europäisches Mikrofinanzierungsinstrument für Beschäftigung und soziale Eingliederung vorgeschlagen, das beim Aufbau von Kleinstunternehmen und bei der Weiterentwicklung der Sozialwirtschaft Hilfestellung leisten soll.
- (3) Im Einklang mit der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung4 sollte eine Umverteilung von Mitteln aus dem Programm Progress stattfinden, um das neue europäische Mikrofinanzierungsinstrument für Beschäftigung und soziale Eingliederung - Progress zu finanzieren.
- (4) Nach Prüfung aller Optionen sollte der Betrag von 60 Millionen EUR vom Programm Progress, das mit dem Beschluss Nr. 1672/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 über ein Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität - Progress1 aufgelegt wurde, auf das neue europäische Mikrofinanzierungsinstrument für Beschäftigung und soziale Eingliederung - Progress umverteilt werden.
- (5) Der Beschluss Nr. 1672/2006/EG sollte entsprechend geändert werden -
- 1 ABl. C 318 vom 23.12.2009, S. 84.
- 2 Stellungnahme vom 7. Oktober 2009 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).
- 3 Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 11. Februar 2010.
- 4 ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
Haben folgenden Beschluss Erlassen:
Artikel 1
- In Artikel 17 des Beschlusses Nr. 1672/2006/EG erhält Absatz 1 folgende Fassung:
"1. Die Finanzausstattung für die Durchführung der in diesem Beschluss genannten Maßnahmen wird für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013 auf 683 250 000 EUR festgelegt."
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am [...] Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu .... am
Im Namen des Europäischen Parlaments
Der Präsident
Im Namen des Rates
Der Präsident
- 1 ABl. L 315 vom 15.11.2006, S. 1.
Anhang
Statement by the Commission
Re: Financing of the European Microfinance Facility The financial contribution from the Community budget for the Facility for the period 1 January 2010 to 31 December 2013 has been set at EUR 100 million, to be partly financed by a reduction of EUR 60 million in the Progress programme.
When presenting its draft budget(s), the Commission will leave a sufficient unallocated margin under the expenditure ceiling of Heading 1a whereby the Budgetary Authority i.e. Council and Parliament, may decide to increase the amount of the Progress programme by a maximum of EUR 20 million over the period 2011-2013 in conformity with point 37 of the Interinstitutional Agreement of 17 May 2006 on budgetary discipline and sound financial management.