Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung KOM (2008) 179 endg.; Ratsdok. 8289/08

Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 15. April 2008 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 9. April 2008 dem Bundesrat zugeleitet.

Die Vorlage ist von der Kommission am 10. April 2008 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen werden an den Beratungen beteiligt.


Hinweis: vgl.
Drucksache 856/03 (PDF) = AE-Nr. 033738 und
Drucksache 687/06 (PDF) = AE-Nr. 061506

Begründung

1) Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Das Ziel der vorgeschlagenen Empfehlung ist die Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung (im Folgenden "Bezugsrahmen" genannt). Dieses Instrument soll die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, auf Grundlage gemeinsamer europäischer Referenzen ihre Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung (im Folgenden "Berufsbildung" genannt) kontinuierlich zu verbessern und diesen Prozess zu überwachen.

Der Bezugsrahmen soll beitragen zur Qualitätsverbesserung in der Berufsbildung sowie zum Aufbau gegenseitigen Vertrauens in die nationalen Berufsbildungssysteme in einem Raum des lebenslangen Lernens ohne jegliche Grenzen.

Die Berufsbildung ist ein wichtiger Faktor für die Erreichung des in der Lissabon-Strategie festgeschriebenen Ziels der EU, die Wettbewerbsfähigkeit und den sozialen Zusammenhalt zu stärken. Zum Aufbau einer wissensbasierten Wirtschaft, die das Fundament der Lissabon-Strategie bildet, muss die Qualität der Humanressourcen verbessert werden, u. a. durch gezielte Investitionen. Weitere maßgebliche Faktoren sind hier eine effizientere Ressourcennutzung und zukunftsorientierte Konzepte für die Berufsbildung, einschließlich neuer Ansätze für das Lernen in der Schule und am Arbeitsplatz.

Die Berufsbildung ist auf verschiedenste Zwecke ausgerichtet, was sich auch in ihrer Organisation der Berufsbildung in der EU widerspiegelt: Die nationalen und regionalen Bildungsangebote beruhen auf unterschiedlichen Standards und führen zu vielen verschiedenen Qualifikationen. Aufgrund dieser Vielfalt besteht aber ein großer Spielraum für wechselseitiges Lernen und für EU-weite Überlegungen über die künftige Organisation der Berufsbildung, was allerdings auch bedeutet, dass Europa gemeinsame Bezugspunkte benötigt die Transparenz, Kohärenz und Übertragbarkeit zwischen den zahlreichen Entwicklungsströmen in ganz Europa gewährleisten. Dies sollte jedoch ohne eine Beeinträchtigung der alleinigen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Berufsbildungssysteme verwirklicht werden.

Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung in Barcelona (2002) die Zielvorgabe festgelegt, dass die europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung bis 2010 zu einer weltweiten Qualitätsreferenz werden sollen, womit er die Qualitätssicherung und -verbesserung in den Berufsbildungssystemen ganz oben auf die bildungspolitische Agenda gesetzt hat. Die Entschließung des Rates1 und die Erklärung2 der zuständigen europäischen Minister zur Förderung einer engeren europäischen Zusammenarbeit in der Berufsbildung, mit denen der "Kopenhagen-Prozess" angestoßen wurde, waren wegweisend für die Erreichung des Ziels von Barcelona.

Die so angestoßene europäische Zusammenarbeit hat zum Erfahrungsaustausch, zum wechselseitigen Lernen und zur Konsensbildung beigetragen. Dadurch wurde der Weg zu gemeinsamen Grundsätzen, Leitfäden und Instrumenten für die Qualitätsverbesserung geebnet was 2003 in der Festlegung des gemeinsamen europäischen Rahmens für die Qualitätssicherung in der Berufsbildung (Common Quality Assurance Framework, CQAF) mündete. Der Rat3 befürwortete das Konzept des CQAF und rief die Mitgliedstaaten und die Kommission zugleich dazu auf, unter Einbeziehung der relevanten Stakeholder die Anwendung des Bezugsrahmens auf freiwilliger Basis zu fördern.

Der mit den meisten bestehenden Systemen kompatible CQAF sah gemeinsame Grundsätze vor und diente als Referenz, die die Förderung verschiedener Initiativen auf europäischer und nationaler Ebene ermöglichte4. Die zur Umsetzung des CQAF festgelegten Qualitätskriterien, als Richtgrößen zu verstehenden Deskriptoren und Indikatoren sind jedoch nicht explizit genug und erschweren eine allgemeine Anwendung des Instruments.

Verschiedene Länder haben daher betont, dass dem CQAF ein höherer Status eingeräumt werden muss. Zudem hat der Rat bereits bei der Billigung des CQAF im Jahr 2004 auf die Notwendigkeit der Weiterentwicklung des Rahmens verwiesen. Schließlich unterstreicht auch das Helsinki-Kommuniqué aus dem Jahr 2006, in dem eine Zwischenbilanz des Kopenhagen-Prozesses gezogen wird, dass die Entwicklung vom CQAF hin zu einer Kultur der Qualitätsverbesserung gehen muss.

Bei der Ausarbeitung der vorgeschlagenen Empfehlung wurden die im Rahmen der Anwendung des CQAF gewonnenen Erfahrungen aufgegriffen und die Anliegen der Mitgliedstaaten berücksichtigt.

Die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung müssen flexibel genug sein, um einem breiten Spektrum von Anforderungen gerecht zu werden, und zugleich über die verschiedenen Umsetzungsebenen hinweg eine Gesamtkohärenz aufweisen. Wie wirksam und effizient diese Anforderungen durch die Berufsbildung erfüllt werden, muss regelmäßig anhand von Fakten kontrolliert und bewertet werden, und ggf. müssen Verbesserungen vorgenommen werden.

Die Qualitätssicherung5 ist ein Mittel zur Erreichung dieses Ziels. Sie sollte als Instrument für die kontinuierliche Verbesserung der Berufsbildung verstanden werden und auf einem Qualitätszyklus beruhen, der geeignete Verbindungen zwischen Planung, Umsetzung, Evaluierung/Bewertung und Überprüfung der Berufsbildung vorsieht. Qualitätssicherung impliziert die Anwendung eines systematischen Qualitätskonzepts, in dem ausdrücklich festgelegt ist, welche Rollen die Akteure auf den unterschiedlichen Ebenen spielen und wie sie interagieren. Ein solches Konzept sollte auch Methoden zur Kontrolle der Leistungen der Berufsbildung umfassen, und die Überprüfung und Verbesserung der Berufsbildung auf System- und Anbieterebene sollte durch Messungen gestützt werden.

Dieser Qualitätssicherungsansatz spiegelt sich in den "Gemeinsamen Grundsätzen für die Qualitätssicherung in der Hochschul- und Berufsbildung" wider, die der Empfehlung zur Einrichtung des EQR als Anhang III beigefügt sind.

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Die Entwicklung wurde im Jahr 2002 durch die Entschließung des Rates und die Ministererklärung ("Kopenhagen-Prozess") angestoßen und durch die Schlussfolgerungen des Rates vom Mai 2004 und das Helsinki-Kommuniqué aus dem Jahr 2006 weiter vorangetrieben. Im Kommuniqué wurde nicht nur auf die Notwendigkeit verwiesen, auf den bisherigen Ergebnissen des CQAF aufzubauen, sondern auch zu einer umfassenderen Beteiligung am europäischen Netz für die Qualitätssicherung in der Berufsbildung (European Network on Quality Assurance in Vocational Education and Training, ENQA-VET)6 aufgerufen. Das ENQA-VET soll den Erfahrungsaustausch, das wechselseitige Lernen und die Konsensbildung erleichtern und dient der Unterstützung, Erprobung und Weiterentwicklung des CQAF. In mehreren Ländern wird das ENQA-VET durch nationale Bezugspunkte für die Qualitätssicherung (Quality Assurance National Reference Points; QANRP)7 ergänzt.

Auch in verwandten Bereichen, die Auswirkungen auf die Berufsbildung haben, wurden Qualitätssicherungssysteme entwickelt. So wurden auf der Ministertagung von Bergen im Jahr 2005 und mit der Empfehlung über die Qualitätssicherung in der Hochschulbildung8 Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung in der Hochschulbildung festgelegt.

Ferner wurden in der Empfehlung zur Europäischen Qualitätscharta für Mobilität9 Qualitätssicherungskonzepte für die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Unterstützung der Mobilität definiert.

In den letzten Jahren wurde der Verbesserung der Qualität in der Berufsbildung also sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene eine gewisse Aufmerksamkeit geschenkt. Der Bezugsrahmen soll der kontinuierlichen Verbesserung der Qualitätsmanagementverfahren, und damit letztlich auch der Verbesserung der Berufsbildungssysteme, neue Impulse verleihen.

Die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten werden im Bezugsrahmen voll berücksichtigt. Er soll zu Folgendem anregen:

Der Bezugsrahmen ist Teil einer Reihe von Maßnahmen, die die fortlaufende Verbesserung der Qualität und des Managements in der Berufsbildung unterstützen sollen. Zu diesen Maßnahmen zählen der Europäische Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR)10, das europäische Leistungspunktesystem für die Berufsbildung (ECVET)11 und die gemeinsamen europäischen Grundsätze für die Ermittlung und Validierung von nicht formalen und informellen Lernprozessen12.

Die Anwendung des Bezugsrahmens ist freiwillig. Seine Hauptnutzer werden Behörden und andere für die Qualitätssicherung und -verbesserung zuständige Stellen sein.

Übereinstimmung mit anderen Strategien und Zielen der Union

Der Bezugsrahmen wird zur Erreichung des Ziels der europäischen Beschäftigungsstrategie beitragen die Investitionen in das Humankapital effizienter zu gestalten. Qualität und Effizienz der Investitionen in das Humankapital werden insbesondere durch bessere Bildung und Qualifizierung gesteigert, was den Vorgaben der beschäftigungspolitischen Leitlinien (2005-2008)13, insbesondere der Leitlinie Nr. 24, entspricht.

Auch in der Mitteilung über die Kohäsionspolitik14 wird unterstrichen, wie wichtig es ist, die Investitionen in das Humankapital durch die Verbesserung von Bildung und Qualifizierung zu steigern und die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung anhand gemeinsamer europäischer Referenzen und Grundsätze zu reformieren. Die Mitgliedstaaten werden darin aufgerufen die im Rahmen des Konvergenzziels verfügbaren Ressourcen u. a. dafür zu nutzen die Qualität und die Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung zu steigern.

2) Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Der Vorschlag ist das Ergebnis von Arbeiten, die gemeinsam mit einem breiten Spektrum von Akteuren durchgeführt wurden, die über spezifische Kompetenzen im Bereich der Qualitätssicherung in der Berufsbildung verfügen. Die Zusammenarbeit mit diesen Akteuren erfolgte im Rahmen des Europäischen Forums zur Qualität in der beruflichen Bildung (2001-2002), der Technischen Arbeitsgruppe zur Qualität in der beruflichen Bildung (2003-2004) und des ENQA-VET (ab 2005).

Dem ENQA-VET gehören die europäischen Sozialpartner sowie verschiedene Institutionen aus 25 Ländern an, die sich am Arbeitsprogramm "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" beteiligen. Der Vorschlag stützt sich zudem auf die Beiträge eines noch umfassenderen Kreises interessierter Stellen und Einrichtungen, die an den spezifischen Aktivitäten im Rahmen des Arbeitsprogramms des ENQA-VET mitwirken, sowie auf den Input der QANRP, die Kontakte zu einem breiten Spektrum von Stakeholdern auf nationaler Ebene unterhalten.

Ferner hat die Kommission die Gruppe der Generaldirektoren für die Berufsbildung sowie den Beratenden Ausschuss für die Berufsbildung (BAB) angehört, dem Vertreter der nationalen Regierungen sowie der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände aus allen Mitgliedstaaten angehören. Der BAB gab auf seiner Sitzung vom 14.-15. Juni 2007 eine befürwortende Stellungnahme zum Vorschlagsentwurf der Kommission ab.

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Die Anhörung ergab eine breite Unterstützung für den Bezugsrahmen.

Besonders hervorgehoben wurden die Bedeutung geeigneter Vorkehrungen für die Umsetzung und die Notwendigkeit, die Referenzkriterien und Deskriptoren so einfach wie möglich zu halten. Auch wurde das Vorhaben unterstützt, Qualitätsindikatoren festzulegen und das ENQA-VET aufzufordern, zusammen mit der Ständigen Arbeitsgruppe für Indikatoren und Benchmarks weitere Arbeiten durchzuführen.

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

Das Cedefop15 hat die Vorarbeiten intensiv auf technischer und wissenschaftlicher Ebene unterstützt während sich die ETF16 insbesondere um die Kontakte zu den Kandidatenländern bemüht hat.

Methodik

Der Bezugsrahmen baut auf dem CQAF auf, der im Konsens entwickelt wurde. Die unterschiedlichen nationalen Ansätze für die Qualitätsverbesserung wurden dabei, vor allem in Form der ermittelten bewährten Verfahren, berücksichtigt. Insbesondere konnten Fragen der Qualitätssicherung ermittelt werden, die den meisten Ländern gemeinsam waren, und es konnte eine Reihe von Referenzindikatoren für die Qualität entwickelt werden.

Im Ganzen wurden mehr als 200 Indikatoren ermittelt und analysiert. Diese Liste wurde eingegrenzt indem den Indikatoren Vorrang eingeräumt wurde, die die Qualitätssicherung sowohl auf System- als auch auf Anbieterebene unterstützen können und die über ein hinreichendes Potenzial für den länderübergreifenden Vergleich und das wechselseitige Lernen verfügen. Ebenso wurde der Notwendigkeit Rechnung getragen, die Qualitätsverbesserung in der Berufsbildung an allgemeinere europäische Ziele zu koppeln, z.B. die Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit, die bessere Anpassung des Berufsbildungsangebots an die Bedürfnisse der Nutzer und die Erleichterung des Zugangs zum lebenslangen Lernen. Im Rahmen europäischer und nationaler Projekte (z.B. Peer-Learning-Projekte) gesammelte praktische Erfahrungen ermöglichten eine präzisere Definition der Indikatoren auf Anbieter- und Systemebene. Ferner wurden verschiedene Instrumente entwickelt, die die Anwendung des Bezugsrahmens erleichtern können. So soll der europäische Leitfaden zur Selbstbewertung17 die Berufsbildungsanbieter bei der Verbesserung des Bildungsangebots unterstützen. Zudem wurde im Rahmen eines Leonardoda-Vinci-Projekts ein europäisches Peer-Review-Handbuch für die berufliche Erstausbildung erstellt18, das nun im Rahmen eines weiteren Leonardo-Projekts erprobt wird19.

Die Grundsätze und Kriterien des CQAF waren relativ allgemein gehalten, um sie für den jeweiligen Kontext weiterentwickeln und verfeinern zu können. Entsprechend haben mehrere europäische Länder auf Grundlage des CQAF bereits nationale Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung erarbeitet. Zudem haben mehrere Studien und praktische Projekte zur Weiterentwicklung des CQAF beigetragen. Nähere Informationen hierzu sind in der virtuellen Community des Cedefop ( http://communities.trainingvillage.gr ) zu finden.

Konsultierte Organisationen/Sachverständige; Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten; Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen Siehe oben (Abschnitt "Anhörungsmethoden...")

Folgenabschätzung

Das Ziel der Folgenabschätzung besteht darin, die verschiedenen Möglichkeiten dafür zu untersuchen eine allgemeine Anwendung des Bezugsrahmens sicherzustellen, und zu ermitteln welches das geeignete Rechtsinstrument hierfür ist. Der Folgenabschätzungsbericht wurde an den Ausschuss für Folgenabschätzung (IAB) übermittelt; die Empfehlungen des IAB zu den verschiedenen rechtlichen Optionen wurden berücksichtigt.

Verschiedene Schlussfolgerungen des Rates und der Kopenhagen-Prozess belegen, dass Einigkeit darüber besteht, dass die Berufsbildung modernisiert und verbessert werden muss.

Der seit 2003 fortlaufende Meinungsaustausch hat den Mehrwert eines europaweiten Qualitätssicherungssystems für die Berufsbildung bestätigt. Entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip sollte ein EU-Instrument die Funktion haben, auf Ebene der Mitgliedstaaten ergriffene Maßnahmen zu fördern, zu erleichtern und zu unterstützen.

Welches Instrument hierfür am besten geeignet ist, wird im ersten Punkt der Folgenabschätzung untersucht. Insgesamt wurden fünf Optionen in Betracht gezogen.

Unter den Stakeholdern besteht jedoch allgemein Konsens darüber, dass die Anwendung des Bezugsrahmens vollkommen freiwillig sein sollte.

3) Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung des Vorschlags

Mit der vorgeschlagenen Empfehlung wird ein Rahmen festgelegt, der den Mitgliedstaaten dabei hilft, die qualitative Verbesserung der Berufsbildungssysteme zu fördern und zu überwachen. Seine Anwendung ist freiwillig.

Es wird empfohlen, dass die Mitgliedstaaten die Nutzung des Bezugsrahmens unterstützen, um eine kontinuierliche Verbesserung der Qualität der Berufsbildung zu erreichen, und dass sie den Rahmen weiterentwickeln. Ferner wird empfohlen, den Bezugsrahmen dafür zu nutzen eine integrative Zusammenarbeit und das wechselseitige Lernen im Rahmen des ENQA-VET zu fördern, die nationalen Bezugspunkte für die Qualitätssicherung auszubauen und weiterzuentwickeln und die Anwendung des Rahmens - im Hinblick auf eine eventuelle Überprüfung der Empfehlung fünf Jahre nach ihrer Annahme - zu überwachen.

Die Kommission beabsichtigt, die Mitgliedstaaten zu unterstützen, indem sie die Ausführung der oben genannten Aufgaben im Rahmen des Programms für lebenslanges Lernen fördert und die Fortschritte bei der Umsetzung des Bezugsrahmens im Zuge des Arbeitsprogramms "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" überwacht.

Rechtsgrundlage

Artikel 149 EG-Vertrag, dem zufolge die Gemeinschaft "zur Entwicklung einer qualitativ hoch stehenden Bildung" beiträgt, sowie Artikel 150, der für die Tätigkeit der Gemeinschaft ausdrücklich das Ziel der "Verbesserung der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung" vorsieht.

Subsidiaritätsprinzip

Der Vorschlag fällt nicht unter die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft und entspricht dem Subsidiaritätsprinzip.

Die Hauptfunktion des Bezugsrahmens besteht darin, gemeinsame länderübergreifende Referenzen festzulegen, anhand derer die Mitgliedstaaten und die Stakeholder die Wirksamkeit ihres Berufsbildungsangebots und ihrer Qualitätsmanagementverfahren dokumentieren weiterentwickeln, überwachen, evaluieren und verbessern können. Ferner dient er als Basis und gemeinsamer Nenner für die Berichterstattung auf nationaler und europäischer Ebene. Hierdurch werden wiederum über Ländergrenzen hinweg Transparenz und Kohärenz der Politik und der Entwicklung in der Praxis gefördert, was insgesamt zur Verbesserung der Berufsbildung in der Europäischen Union beiträgt. Dies können die Mitgliedstaaten nicht allein auf nationaler Ebene erreichen.

Die Ziele des Vorschlags können aus folgenden Gründen besser durch Maßnahmen der Gemeinschaft erreicht werden:

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Der Vorschlag entspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, da er nationale Qualitätssicherungssysteme und/oder -konzepte nicht ersetzt und die Mitgliedstaaten für die Umsetzung der Empfehlung zuständig sind.

Wahl des Instruments

Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates.

4) Auswirkungen auf den Haushalt

Mitgliedstaaten:

Der Bezugsrahmen soll weder bestehende Systeme ersetzen, noch erfordert er den Aufbau neuer Strukturen, und zudem werden bestehende Berichterstattungssysteme genutzt, so dass der Verwaltungsaufwand auf ein Minimum beschränkt bleibt. Der Rahmen stützt sich auf vorhandene Erfahrungen und vorbildliche Verfahren aus den Mitgliedstaaten und anderen beteiligten Ländern. EU-Haushalt:

Der Vorschlag hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der EU, da das Programm für lebenslanges Lernen (Leonardo da Vinci) ausdrücklich die Förderung gezielter Initiativen in diesem Bereich vorsieht. Lediglich die mit der Überwachung verbundenen Kosten sind zu berücksichtigen.

5) Weitere Angaben

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Der Vorschlag enthält eine Überprüfungsklausel.

Europäischer Wirtschaftsraum

Die nicht der EU angehörenden Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums beteiligen sich freiwillig an dem im Jahr 2002 in Kopenhagen lancierten europäischen Kooperationsprozess und waren voll in die Entwicklung des Bezugsrahmens eingebunden.

Insofern ist die vorgeschlagene Empfehlung voraussichtlich auch für diese Länder von Bedeutung.

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Die primären Nutzer des Europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung werden nationale/regionale Behörden sowie öffentliche und private Stellen sein, die (auch auf Anbieterebene) für die Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung zuständig sind. Die Verbesserung der Qualität in der Berufsbildung ist ein maßgeblicher Faktor für die Erfüllung der vorhandenen Bedürfnisse, weshalb der Bezugsrahmen auch für die Endbenutzer des Systems besonders relevant ist.

Der Bezugsrahmen ist auch ein Instrument zur Verbesserung der Zusammenarbeit und zur Stärkung des Vertrauens zwischen Stakeholdern auf nationaler Ebene und internationalen sektoralen Organisationen, die im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung eine Rolle spielen. Die Einführung des Rahmens wird aber nur ein Erfolg, wenn sich die nationalen Behörden im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung und die anderen relevanten öffentlichen und privaten Stakeholder freiwillig zur Anwendung des Rahmens verpflichten. Ein besonderes Augenmerk muss auf die Entwicklung von Leitfäden und sonstigem Unterstützungsmaterial - mittels Testläufen, Erprobungen und direkter Zusammenarbeit - gerichtet werden.

Das europäische Netz für die Qualitätssicherung in der Berufsbildung sollte in diesem Prozess eine Schlüsselrolle spielen, da die Mitglieder dieses Netzes von den Mitgliedstaaten, den Kandidatenländern den EFTA/EWR-Ländern und den europäischen Organisationen der Sozialpartner benannt werden. Auf europäischer Ebene sollte die Umsetzung des Bezugsrahmens durch die Kommission und Agenturen wie das Cedefop und die Europäische Stiftung für Berufsbildung unterstützt werden.

Der Bezugsrahmen sieht Folgendes vor:

Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (Text von Bedeutung für den EWR)

Das Europäische Parlament und der Rat der europäischen Union - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 149 Absatz 4 und Artikel 150 Absatz 4, auf Vorschlag der Kommission20, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses21, nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen22, gemäß dem Verfahren des Artikels 251 EG-Vertrag23, in Erwägung nachstehender Gründe:

Empfehlen den Mitgliedstaaten:

Befürworten die Absicht der Kommission,


Geschehen zu Brüssel am [...]
Im Namen des Europäischen Parlaments
Der Präsident
Im Namen des Rates
Der Präsident

Anhang 1
Europäischer Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung: Qualitätskriterien und Deskriptoren (Richtgrössen)33

In diesem Anhang werden gemeinsame Qualitätskriterien und als Richtgrößen zu verstehende Deskriptoren aufgeführt, die die Mitgliedstaaten gegebenenfalls bei der Umsetzung des Bezugsrahmens unterstützen sollen34.

QualitätskriterienDeskriptoren (Richtgrößen) auf SystemebeneDeskriptoren (Richtgrößen) auf Ebene der
Berufsbildungsanbieter
Die Planung basiert auf einer gemeinsamen strategischen Sichtweise der relevanten Stakeholder und umfasst explizite Ziele, Maßnahmen und Indikatoren.Die Ziele fir die Berufsbildung sind fir die mittel- und langfristige Perspektive definiert und mit den europäischen Zielen verknüpft.
Die relevanten Stakeholder sind auf den verschiedenen Ebenen an der Festlegung der Ziele für die Berufsbildung beteiligt.
Es werden Zielvorgaben aufgestellt, deren Erreichung mittels spezifischer Indikatoren (Erfolgskriterien) überwacht wird. Mechanismen und Verfahren zur Ermittlung der Bedürfnisse auf dem Gebiet der Berufsbildung wurden eingerichtet.
Es wird eine Informationsstrategie aufgestellt, um (im Einklang mit den jeweiligen nationalen/regionalen Datenschutzbestimmungen) eine optimale Bekanntmachung der Ergebnisse der Qualitätsbemühungen zu gewährleisten. Standards und Leitlinien für die Anerkennung, Validierung und Zertifizierung der Kompetenzen von Einzelpersonen wurden festgelegt.
Die von den Berufsbildungsanbietern festgelegten lokalen Zielvorgaben sind mit den europäischen, nationalen und regionalen Zielen der Berufsbildungspolitik verknüpft.
Es werden explizite Ziele und Zielvorgaben aufgestellt, und ihre Erreichung wird überwacht.
Zur Ermittlung spezifischer lokaler/individueller Bedürfnisse werden fortlaufend die relevanten Stakeholder konsultiert.
Die Zuständigkeiten für das Qualitätsmanagement und die Qualitätsverbesserung wurden ausdrücklich festgelegt.
Das Personal wird frühzeitig in die Planung, auch in Bezug auf die Qualitätsverbesserung, eingebunden.
Die Anbieter planen Kooperationsmaßnahmen mit anderen Anbietern im Bereich der Berufsbildung.
Die relevanten Stakeholder sind an der Analyse der lokalen Bedürfnisse beteiligt.
Die Anbieter haben eine explizite und transparente "Charta" für die Lernenden festgelegt und ein Qualitätsmanagementsystem eingerichtet.
Die Umsetzungspläne werden in Abstimmung mit den Stakeholdern festgelegt und stützen sich auf explizite Grundsätze.Die Umsetzungspläne werden in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern, Berufsbildungsanbietern und anderen relevanten Stakeholdern auf den verschiedenen Ebenen aufgestellt.
Die Umsetzungspläne umfassen Überlegungen zu den benötigten Ressourcen, den Kapazitäten der Nutzer und den zur Unterstützung benötigten Instrumenten und Leitlinien.
Für die Umsetzung auf den verschiedenen Ebenen wurden Leitlinien und Standards festgelegt.
Die Umsetzungspläne sehen eine besondere Unterstützung der Aus-/Weiterbildung von Lehrkräften und Ausbildern vor.
Die Zuständigkeiten der Berufsbildungsanbieter im Umsetzungsprozess werden explizit beschrieben und sind transparent.
Es wird ein nationaler und/oder regionaler Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung konzipiert, der Leitlinien und Qualitätsstandards für die Anbieter umfasst und darauf abzielt, die kontinuierliche Qualitätsverbesserung und Selbstregulierung zu fördern.
Die interne Zuweisung/Aufteilung der Ressourcen ist auf die Erreichung der im Umsetzungsplan aufgestellten Zielvorgaben ausgerichtet.
Zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen werden explizit relevante, integrative Partnerschaften unterstützt.
Im Strategieplan für die Entwicklung der Kompetenzen des Personals ist der Aus-/Weiterbildungsbedarf für Lehrkräfte bzw. Ausbilder angegeben.
Um den Aufbau von Kapazitäten zu unterstützen sowie Qualität und Leistungen zu verbessern, bildet sich das Personal regelmäßig weiter und arbeitet mit relevanten externen Stakeholdern zusammen.
Die Ergebnisse und Verfahren werden regelmäßig anhand von Messungen evaluiert.Es wird eine Methodik für die (interne und externe) Evaluierung aufgestellt.
Die Einbindung der relevanten Stakeholder in den Überwachungs- und Evaluierungsprozess wird vereinbart und genau beschrieben.
Die nationalen/regionalen Standards und Verfahren zur Qualitätssicherung und -verbesserung sind relevant und entsprechen den Bedürfnissen im betreffenden Bereich.
Die Systeme sehen Selbstbewertungen und externe Überprüfungen vor.
Es werden Frühwarnsysteme eingerichtet. Leistungsindikatoren werden angewandt.
Es erfolgen relevante, regelmäßige und kohärente Datenerhebungen zur Erfolgsmessung und zur Ermittlung von Bereichen, in denen Verbesserungsbedarf besteht. Geeignete Methoden zur Datenerhebung werden festgelegt (z.B. Fragebögen und Indikatoren/Maße).
Gemäß den jeweiligen nationalen/regionalen Regelungen/ Bezugsrahmen oder auf Initiative der Berufsbildungsanbieter werden regelmäßig Selbstbewertungen durchgeführt.
Die Evaluierungen und Überprüfungen decken Verfahren und Bildungsergebnisse ab und umfassen u. a. Bewertungen der Kundenzufriedenheit und der Leistungen des Personals.
Zu den Evaluierungen und Überprüfungen werden geeignete, wirksame Mechanismen zur Einbindung interner und externer Stakeholder (z.B. Manager, Lehrkräfte, Lernende, Eltern, Arbeitgeber, Sozialpartner, lokale Behörden) herangezogen.
Um das wechselseitige Lernen und die Verbesserung der Leistungen zu unterstützen, werden Benchmarks und Vergleichsindikatoren angewandt.
ÜberprüfungAuf allen Ebenen werden Methoden, Mechanismen und Instrumente fir die Durchführung von Überprüfungen definiert,
Die Prozesse werden fortlaufend überprüft, und es werden Aktionspläne fir Veränderungen aufgestellt. Die Systeme werden kontinuierlich weiterentwickelt.
Um das wechselseitige Lernen unter Berufsbildungsanbietern zu fördern, wird Benchmarking unterstützt.
Evaluierungsergebnisse werden öffentlich zugänglich gemacht.
Das von den Lernenden eingeholte Feedback zu ihrem Lernumfeld und den gewonnenen Erfahrungen wird zusammengetragen und für andere Maßnahmen genutzt.
Die Überprüfungsergebnisse werden verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht.
Die fir Feedback und Überprüfung angewandten Verfahren sind Teil eines strategischen Lernprozesses innerhalb der Einrichtung.
Die Ergebnisse des Überprüfungsprozesses werden mit den relevanten Stakeholdern erörtert, und es werden geeignete Aktionspläne festgelegt.

Anhang 2
Referenzindikatoren für die Qualität der Berufsbildung

Dieser Anhang enthält eine umfassende Aufstellung von Indikatoren, die die Evaluierung, Überwachung und qualitative Verbesserung der Berufsbildungssysteme bzw. der Berufsbildungsanbieter unterstützen sollen. Diese Indikatoren werden im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit auf bilateraler und/oder multilateraler Ebene auf Grundlage europäischer Daten und nationaler Register weiterentwickelt.

IndikatorIndikatortypStrategischer ZweckAnwendbar auf
Übergeordnete Indikatoren für die Qualitätssicherung
Nr. 1
Relevanz von Qualitätssicherungssystemen für Berufsbildungsanbieter:
a) Anteil von Anbietern, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf eigene Initiative interne Qualitätssicherungssysteme anwenden
b) Anteil anerkannter Berufsbildungsanbieter
Kontext/InputFörderung einer Kultur der Qualitätsverbesserung auf Ebene der Berufsbildungsanbieter Verbesserung der Transparenz der Berufsbildungsqualität Stärkung des gegenseitigen Vertrauens in Bezug auf das BerufsbildungsangebotBE 35 BW36
Nr. 2
Investitionen in die Aus-/Weiterbildung von Lehrkräften und Ausbildern:
a) Anteil der Lehrkräfte und Ausbilder, die an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen
b) Investierte Mittel
Input/ProzessFörderung der Identifikation der Lehrkräfte und Ausbilder mit dem Prozess der Qualitätsverbesserung in der Berufsbildung Verbesserung der Anpassungsfähigkeit der Berufsbildung an die im Wandel befindlichen Anforderungen des Arbeitsmarktes Intensivierung des Aufbaus individueller Lernkapazitäten Verbesserung der Leistungen der LernendenBE BW
Indikatoren zur Unterstützung der Qualitätsziele der Berufsbildungspolitik
Nr. 3
Teilnahmequote bei Berufsbildungsgängen:
Anzahl der Teilnehmer an Berufsbildungsgängen (nach Art des Bildungsgangs und individuellen Kriterien)37
Input / Prozess / OutputBeschaffung grundlegender Informationen auf System- und Anbieterebene über die Attraktivität der Berufsbildung
Zielgerichtete Förderung zur Verbesserung des Zugangs zur Berufsbildung, u. a. für sozial benachteiligte Gruppen
BE 38 BW
Lebenslanges Lernen: Anteil der an formalen Berufsbildungsgängen teilnehmenden Personen an der Bevölkerung
Nr. 4
Abschlussquote bei Berufsbildungsgängen:
Anzahl der erfolgreich abgeschlossenen/abgebrochenen Berufsbildungsgänge (nach Art des Bildungsgangs und individuellen Kriterien)
Prozess/ Output/ ErgebnisBeschaffung grundlegender Informationen über Bildungsergebnisse und die Qualität von Berufsbildungsprozessen
Berechnung der Abbrecherquote im Vergleich zur Teilnahmequote
Unterstützung des erfolgreichen Abschlusses von Bildungsgängen als eines der wesentlichen Qualitätsziele für die Berufsbildung
Unterstützung eines individuell angepassten Berufsbildungsangebots, u. a. für sozial benachteiligte Gruppen
BE BW (sofern relevant)
IndikatorIndikatortypStrategischer ZweckAnwendbar auf
Nr. 5
Vermittlungsquote für Absolventen von Berufsbildungsgängen:
a) berufliche Situation der Absolventen 6/12/36 Monate nach Abschluss des Berufsbildungsgangs (nach Art des Bildungsgangs und individuellen Kriterien)
b) Anteil der Absolventen von Berufsbildungsgängen, die 6/12/36 Monate nach ihrem Abschluss erwerbstätig sind (nach Art des Bildungsgangs und individuellen Kriterien)
ErgebnisVerbesserung der Beschäftigungsfähigkeit
Verbesserung der Anpassungsfähigkeit der Berufsbildung an die im Wandel befindlichen Anforderungen des Arbeitsmarktes
Unterstützung eines individuell angepassten Berufsbildungsangebots, u. a. für sozial benachteiligte Gruppen
BE (einschließlich Informationen zur beruflichen Situation von Abbrechern) BW
Nr. 6
Nutzung der erworbenen Kenntnisse am Arbeitsplatz:
a) Informationen über die von Absolventen von Berufsbildungsgängen aufgenommene Beschäftigung (nach Art des Bildungsgangs und individuellen Kriterien)
b) Zufriedenheit der Absolventen und der Arbeitgeber mit den erworbenen Kenntnissen/Kompetenzen
Ergebnis (Kombination qualitativer und quantitativer Daten)Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit
Verbesserung der Anpassungsfähigkeit der Berufsbildung an die im Wandel befindlichen Anforderungen des Arbeitsmarktes
Unterstützung eines individuell angepassten Berufsbildungsangebots, u. a. für sozial benachteiligte Gruppen
BE BW
  Kontextinformationen 
Nr. 739
Erwerbslosenquote (nach individuellen Kriterien)
KontextHintergrundinformationen für die politische Entscheidungsfindung auf Ebene des BerufsbildungssystemsBE BW
Nr. 8
Prävalenz besonders schutzbedürftiger Gruppen:
a) Anteil von Berufsbildungsteilnehmern, die in einer bestimmten Region bzw. einem bestimmten Einzugsgebiet benachteiligten Gruppen zuzurechnen sind (nach Alter und Geschlecht)
b) Erfolgsquote von Personen aus benachteiligten Gruppen (nach Alter und Geschlecht)
KontextHintergrundinformationen für die politische Entscheidungsfindung auf Ebene des Berufsbildungssystems
Verbesserung des Zugangs sozial benachteiligter Gruppen zur Berufsbildung
Unterstützung eines an die Anforderungen sozial benachteiligter Gruppen angepassten Berufsbildungsangebots
BE BW
Nr. 9
Mechanismen zur Ermittlung der Berufsbildungsbedürfnisse auf dem Arbeitsmarkt:
a) Informationen zu den Mechanismen, die eingerichtet werden, um auf den unterschiedlichen Ebenen neue Bedürfnisse zu ermitteln
b) Belege für den Nutzen dieser Mechanismen
Kontext/Input (qualitative Informationen)Verbesserung der Anpassungsfähigkeit der Berufsbildung an die im Wandel befindlichen Anforderungen des Arbeitsmarktes Verbesserung der BeschäftigungsfähigkeitBE BW
Nr. 10
Programme zur Verbesserung des Zugangs zur Berufsbildung:
a) Informationen über bestehende Programme auf den unterschiedlichen Ebenen
b) Belege für den Nutzen dieser Programme
Prozess (qualitative Informationen)Verbesserung des Zugangs zur Berufsbildung, unter Einbindung sozial benachteiligter Gruppen
Unterstützung eines individuell angepassten Berufsbildungsangebots
BE BW