Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere wesentliche Parameter KOM (2008) 779 endg.; Ratsdok. 15920/08

Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 25. November 2008 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das

Föderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 14. November 2008 dem Bundesrat zugeleitet.

Die Vorlage ist von der Kommission am 17. November 2008 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen werden an den Beratungen beteiligt.


Hinweis: vgl.
Drucksache 745/06 (PDF) = AE-Nr. 061631,
Drucksache 402/08 (PDF) = AE-Nr. 080406 und AE-Nr. 080539

Begründung

1. Kontext des Vorschlages

- Gründe und Ziele des Vorschlags

Angesichts des Umstands, dass 23 % der gesamten Emissionen an CO₂ auf den Straßenverkehr entfallen1, ist die Verringerung der Energieintensität und der Emissionen von Fahrzeugen eine wichtige Aufgabe für die EU.

Im Aktionsplan für Energieeffizienz2 und in der Mitteilung zur Ökologisierung des Verkehrs3 wurde für 2008 ein Vorschlag zur Kraftstoffeffizienzkennzeichnung von Reifen angekündigt. Dadurch soll die Umstellung des Marktes auf kraftstoffeffiziente Reifen (Reifen mit geringem Rollwiderstand) gefördert werden.

Der Vorschlag zur Kennzeichnung von Reifen folgt einem integrierten Konzept, das die Bereitstellung genormter Informationen nicht nur zur Kraftstoffeffizienz, sondern auch zur Nasshaftung und zum externen Rollgeräusch gewährleistet, damit die Verbraucher und Endnutzer ihre Kaufentscheidung sachkundig treffen können. Ziel ist es durch die Nutzung der Marktkräfte eine dynamische Verbesserung aller Parameter über die zur Typgenehmigung (Verfahren zur EU-Marktzulassung) festgesetzten Mindestanforderungen hinaus zu bewirken.

- Allgemeiner Kontext

Reifen können einen erheblichen Beitrag zur Verringerung der Energieintensität und der Emissionen des Straßenverkehrs leisten, da auf sie 20 % bis 30 % des gesamten Energieverbrauchs eines Fahrzeuges entfallen. Dieser Kraftstoffanteil wird verbraucht, um den vorwiegend auf den "Hystereseverlust" (d. h. den Energieaufwand für Erwärmung und Verformung der Reifen beim Abrollen) zurückgehenden Rollwiderstand zu überwinden. Der Rollwiderstand kann durch neue Technologien verringert werden, so dass derzeit im gesamten Spektrum der Reifentypen Variationen von bis zu 100 % festzustellen sind. Bei Personenkraftwagen beispielsweise betragen die Unterschiede zwischen den Reifen mit den besten und jenen mit den schlechtesten Kraftstoffverbrauchswerten bis zu 10 %

Die Rentabilität von kraftstoffeffizienten Reifen wurde in Studien nachgewiesen: die Mehrkosten für bessere Reifen werden durch Einsparungen über die Lebensdauer kompensiert. Es liegt also im unmittelbaren Interesse von Reifenkäufern und der Allgemeinheit, durch kraftstoffeffiziente Reifen einerseits die Kraftstoffkosten und andererseits die verkehrsbedingten Emissionen zu reduzieren. Die Auswirkungen auf EU-Ebene könnten erheblich sein; bei der im Rahmen der Folgenabschätzung durchgeführten externen Studie wurde je nach Geschwindigkeit der Marktumstellung ein Einsparpotenzial von 0,56 bis 1,51 Mio. t RÖE ermittelt. Das entspricht einer Verringerung des Pkw-Bestands der EU um 0,5 bis 1,3 Mio. Fahrzeuge (oder 3 % bis 8 % aller Pkw-Neuzulassungen).

Verbesserungen beim Rollwiderstand werden derzeit und künftig vom Erstausstattungsmarkt4 bewirkt, nämlich von den Autoherstellern, die ein Interesse daran haben, ihre Fahrzeuge mit kraftstoffeffizienten Reifen auszurüsten, um die nach den Typgenehmigungsvorschriften ermittelten Emissionen der Fahrzeuge zu senken.

Ferner werden die in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz schlechtesten Reifen im Zuge der Verordnung zur allgemeinen Sicherheit von Kraftfahrzeugen5 durch Mindestanforderungen an die Rollwiderstandseigenschaften vom Markt entfernt.

Allerdings wird die durch diese beiden Triebkräfte erzielte Marktumstellung wegen eines Mangels an Informationen für die Endnutzer, insbesondere auf dem Reifenersatzmarkt, nicht ihren optimalen Umfang erreichen.

Auf dem Reifenersatzmarkt6, der 78 % des Gesamtmarktes ausmacht, haben die Verbraucher und Unternehmen keinen Zugang zu objektiven Daten zum Rollwiderstand von Reifen und können keinen Vergleich zwischen höheren Anschaffungskosten und Kraftstoffeinsparungen anstellen. Bei Markterhebungen hat sich auch gezeigt, dass die Verbraucher am Kauf kraftstoffeffizienter Reifen interessiert wären.

Daneben ist festzustellen, dass die Leistungseigenschaften von Reifen in Wechselbeziehung zueinander stehen, so dass die Änderung eines Parameters, etwa der Kraftstoffeffizienz, sich nachteilig auf andere Parameter wie die Nasshaftung auswirken kann, während die Optimierung der Nasshaftung wiederum höhere Rollgeräuschemissionen zur Folge haben kann. In Bezug auf die Nasshaftungseigenschaften und die Rollgeräuschemissionen wurde ein Potenzial für Verbesserungen über die Mindestanforderungen der Typgenehmigungsvorschriften hinaus ermittelt7. Es liegt daher im Interesse der Allgemeinheit, die Optimierung dieser beiden Parameter gemeinsam mit dem Rollwiderstand zu fördern.

Durch ein EU-Kennzeichnungssystem für Reifen soll auf die wegen des Informationsmangels suboptimale Marktumstellung auf kraftstoffeffiziente Reifen reagiert werden. Ein solches System würde den Verbrauchern eine Kaufentscheidung in Kenntnis der Sachlage ermöglichen, Reifenherstellern Anreize zur qualitativen Verbesserung ihrer Produkte geben und einen Beitrag zur Sensibilisierung leisten.

- Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Der Vorschlag zur Reifenkennzeichnung ist Teil eines integrierten Konzepts zur Verringerung des Kraftstoffverbrauchs und der Emissionen im Straßenverkehr. Durch die Ausrichtung auf die Nachfrageseite ergänzt der Vorschlag die Typgenehmigungsvorschriften für Reifen, die sich mit Mindestanforderungen an die Angebotsseite richten. Die Mindestanforderungen in Bezug auf Rollwiderstand, Nasshaftung und Rollgeräusch, die entsprechend dem Vorschlag für eine Verordnung zur allgemeinen Sicherheit von Kraftfahrzeugen bis Oktober 2012 wirksam werden sollen werden ein Standardniveau für die Reifenqualität gewährleisten, und das Kennzeichnungssystem wird weitere Verbesserungen über dieses Niveau hinaus bewirken. In einem zunehmend von Wettbewerb geprägten Marktumfeld für Reifen werden so einheitliche Rahmenbedingungen für alle geschaffen, wobei die Hersteller sich die Produktdifferenzierung zu Nutze machen können, so dass der Wettbewerb nicht allein über den Preis, sondern auch über die Produktqualität erfolgt. Daneben dürfte dies die reputationsbedingten Marktzugangsbarrieren für neue Anbieter senken.

Für die Industrie werden sich größere Erträge aus ihren FuE-Investitionen ergeben, da die Verbraucher und Endnutzer über objektive, verlässliche und vergleichbare Informationen über Reifeneigenschaften verfügen werden.

Bei der Bereitstellung vergleichbarer Informationen zu den Reifenparametern werden harmonisierte und genaue Testmethoden ein wesentliches Instrument sein. Zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Hersteller und der mit den Prüfungen verbundenen Kosten sollten die gleichen Testmethoden angewandt werden, die auch in den Typgenehmigungsvorschriften für Reifen festgelegt sind.

- Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

Die größere Verbreitung kraftstoffeffizienter Reifen durch Einführung einer Kennzeichnungsregelung wird zur Verwirklichung des Ziels einer Verringerung des Energieverbrauchs um 20 % bis 2020 beitragen, das im Aktionsplan für Energieeffizienz8 festgeschrieben und danach vom Rat "Energie", vom Europäischen Rat und vom Europäischen Parlament9 gebilligt wurde.

Der Vorschlag steht im Einklang mit der überarbeiteten Strategie der Kommission zur Minderung der CO₂-Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen10 und dem Beitrag der hochrangigen Gruppe CARS 2111. Diese Strategie beruht auf einem integrierten Konzept zur Verwirklichung des CO₂-Emissionsziels von 120 g/km bis 1212, wobei 130 g/km durch ein Rechtsinstrument zu den bei der Typgenehmigung gemessenen Emissionen von Kraftfahrzeugen und weitere 10 g/km durch eine erschöpfende Liste von Zusatzmaßnahmen, darunter die Förderung kraftstoffeffizienter Reifen, erreicht werden sollen. Synergien mit dem überarbeiteten Vorschlag für die Kennzeichnung von Fahrzeugen13 werden die Akzeptanz des Reifenkennzeichnungssystems ebenfalls steigern.

Die Förderung der Marktumstellung auf kraftstoffeffiziente Reifen entspricht der Strategie von Lissabon und der erneuerten Strategie für nachhaltige Entwicklung, da dadurch Anreize für Investitionen in FuE gesetzt und allgemein gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden; daneben verringert sich so die Kohlenstoffintensität des Straßenverkehrs, wodurch ein Beitrag zum politischen Ziel der nachhaltigen Mobilität geleistet wird.

Eines der zentralen Ziele, die im Lissabon-Programm der Gemeinschaft für 2008-201014 gesetzt werden, ist die Förderung einer "auf nachhaltigere Verbrauchs- und Produktionsmuster ausgerichteten Industriepolitik", die im Aktionsplan für Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch und für eine nachhaltige Industriepolitik15 weiter ausgeführt wird.

Die Reifenkennzeichnung ist auch ein wichtiger Aspekt des in der Verbraucherpolitischen Strategie der EU (2007-2013)16 formulierten Ziels der "Stärkung der Verbraucher", da sie die Verbraucher in die Lage versetzt, beim Reifenkauf ihre Entscheidung sachkundig zu treffen.

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

- Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Während des gesamten Prozesses wurden Stellungnahmen der betroffenen Akteure im Rahmen bilateraler Zusammenkünfte und diverser Konsultationen mit Vertretern der Mitgliedstaaten, Nichtregierungsorganisationen (NRO), Verbraucher- und Branchenverbänden, der Reifenindustrie, Managern von Fuhrparks, Reifenhändlern und Kraftfahrzeugherstellern eingeholt.

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Die Konsultation der betroffenen Akteure war für die Ermittlung der politischen Optionen und die mögliche Gestaltung eines Kennzeichnungssystems sehr nützlich.

Während des gesamten Konsultationsprozesses unterstützten alle Beteiligten generell die Einführung eines Kennzeichnungssystems, wenngleich mit Vorbehalten in Bezug auf bestimmte technische Aspekte:

Über das Internet wurde vom 28.4.2008 bis zum 30.5.2008 eine offene Konsultation durchgeführt. Dabei gingen 14 Stellungnahmen bei der Kommission ein. Die Ergebnisse können unter folgender Webadresse eingesehen werden: http://ec.europa.eu/energy/demand/legislation/under_discussion_en.htm .

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

Als Grundlage für die Folgenabschätzung wurde eine externe Studie beim European Policy Evaluation Consortium in Auftrag gegeben, die zwischen Dezember 2007 und Juli 2008 angefertigt wurde.

Methodik

Bei der Studie wurden der technische Hintergrund der Gestaltung eines Kennzeichnungssystems, z.B. die Vereinbarkeit unterschiedlicher Reifenparameter, und die Marktstrukturen untersucht und eine Kosten/Nutzen-Analyse angefertigt.

Die spezifische Festlegung der Kraftstoffeffizienz- und Nasshaftungsklassen beruht unter anderem auf folgenden Faktoren:

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Konsultiert wurden Vertreter der Mitgliedstaaten, NRO, Verbraucher- und Branchenverbände, die Reifenindustrie, Reifenhändler und Kraftfahrzeughersteller.

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung

Auf potenziell schwerwiegende Risiken mit unumkehrbaren Folgen wurde nicht hingewiesen.

Die technischen Beiträge und die Kosten/Nutzen-Analyse flossen in die Folgenabschätzung ein.

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Die externe Studie kann unter folgender Webadresse abgerufen werden: http://ec.europa.eu/energy/demand/legislation/under_discussion_en.htm .

- Folgenabschätzung

Bei der Folgenabschätzung wurden die folgenden politischen Optionen für die Förderung der Marktumstellung auf kraftstoffeffizientere Reifen berücksichtigt:

- Option 1:

Keine Maßnahme auf EU-Ebene. Dies ist das Basisszenario, das die Annahme von Mindestanforderungen an die Rollwiderstandseigenschaften von Reifen gemäß der vorgeschlagenen Verordnung zur allgemeinen Sicherheit von Kraftfahrzeugen ebenso einschließt wie bestehende Anreize für die Autohersteller zur Ausrüstung ihrer Fahrzeuge mit kraftstoffeffizienten Reifen, um so die im Zuge der Typgenehmigung ermittelten Emissionsniveaus zu senken.

- Option 2:

Einkriterienkennzeichnung von Reifen für Personenkraftwagen (Reifen der Klasse C1) lediglich nach dem Kriterium der Kraftstoffeffizienz (Rollwiderstand), mit Mindestanforderungen in Bezug auf andere Parameter (Nasshaftung und externes Rollgeräusch).

- Option 3:

Zweikriterienkennzeichnung von Reifen der Klasse C1 nach den beiden Kriterien Kraftstoffeffizienz und Nasshaftung, mit Mindestanforderungen in Bezug auf das externe Rollgeräusch.

- Option 4:

Mehrfachkriterienkennzeichnung von Reifen der Klasse C1 nach mehrfachen Kriterien unter Einbeziehung des externen Rollgeräuschs neben Kraftstoffeffizienz und Nasshaftung.

- Option 5:

Ausdehnung des für Reifen der Klasse C1 entwickelten Kennzeichnungssystem (Option 2, 3 oder 4) auf Reifen der Klassen C2 und C3.

- Option 6:

Wirtschaftliche Instrumente und öffentliches Beschaffungswesen.

Ein Vergleich der politischen Optionen zeigt, dass ein auf mehrfachen Kriterien beruhendes Klassifizierungssystem für Reifen der Klasse C1 (Option 4) mit dem größten Nutzen verbunden ist, wenn es auch auf Reifen der Klassen C2 und C3 ausgedehnt wird (Option 5). Die gegenüber der Option 2 (Kennzeichnung nach lediglich einem Kriterium) langsamere Verbreitung am Markt würde durch Sicherheitszugewinne kompensiert, während die Ausdehnung des Kennzeichnungssystems auf Reifen der Klassen C2 und C3 die insgesamt möglichen Kraftstoffeinsparungen erheblich vergrößern würden.

Die Kommission hat die in ihrem Arbeitsprogramm genannte Folgenabschätzung vorgenommen. Der Bericht ist abrufbar von: http://ec.europa.eu/governance/impact/cia_2008_en.htm

3. Rechtliche Aspekte

- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Der Vorschlag betrifft die Schaffung eines Kennzeichnungssystems für Reifenparameter, darunter Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externes Rollgeräusch, für Reifen der Klassen C1, C2 und C3 (Reifen für Personenkraftwagen, leichte und schwere Nutzfahrzeuge). Das System wird durch eine Klassifizierung nach den Reifeneigenschaften einheitliche und leicht verständliche Informationen für Verbraucher, Unternehmen und den Einzelhandel bieten. Es wird gewährleisten, dass diese Informationen den Endnutzern über verschiedene Medien (elektronisch, über Kataloge, durch Aufkleber usw.) zur Verfügung gestellt werden.

- Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage des Vorschlags ist Artikel 95 EG-Vertrag.

- Subsidiaritätsprinzip

Das Subsidiaritätsprinzip gelangt zur Anwendung, da der Vorschlag nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft fällt.

Die Ziele des Vorschlags können von den Mitgliedstaaten aus folgenden Gründen nicht ausreichend verwirklicht werden:

Wie bereits im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie über Verbraucherinformationen zu Pkw18 betont wurde, verursacht das Bestehen von 27 unterschiedlichen Informationssystemen den Herstellern, die ihre Produkte je nach Absatzmarkt unterschiedlich einstufen müssen, großen Aufwand und ist für die Förderung der Marktumstellung ineffizient. Die zwischen den Produkteinstufungen bestehenden Diskrepanzen sind für die Verbraucher irreführend und beeinträchtigen ihre Fähigkeit, eine Kaufentscheidung sachkundig zu treffen. Daneben haben die Mitgliedstaaten, Verbraucherorganisationen und die Reifenindustrie ihre Unterstützung für ein harmonisiertes Kennzeichnungssystem ausgedrückt.

Die Ziele des Vorschlags können aus folgenden Gründen besser durch Maßnahmen der Gemeinschaft erreicht werden:

Ein harmonisiertes Kennzeichnungssystem wird den Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten und die Reifenindustrie reduzieren. Es wird eine Zersplitterung des Binnenmarktes verhindern und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Beteiligten schaffen.

Der Vorschlag ist auf die Harmonisierung der Produktinformation beschränkt; Umsetzung und Marktüberwachung fallen in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten.

Der Vorschlag steht daher mit dem Subsidiaritätsprinzip im Einklang.

- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Der Vorschlag entspricht aus folgenden Gründen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit:

Der Vorschlag geht nicht über das hinaus, was zum Erreichen der damit verfolgten Ziele erforderlich ist. Um die den Reifenherstellern entstehenden Kosten zu reduzieren, sind die gleichen Prüfverfahren vorgesehen wie bei der Typgenehmigung. Die Eigenerklärung dürfte ebenfalls zur Senkung der Kosten der Prüfung beitragen, die für den ungünstigsten Fall auf 0,03 Euro je Reifen geschätzt wurden.

Ferner wurde vorgeschlagen, einen Aufkleber zu entwerfen, der die Kennzeichnung in einer ohne Übersetzung verständlichen Form trägt. Zur Minimierung der Logistikkosten wird durch Piktogramme gewährleistet, dass die Kennzeichnung verständlich ist, ohne dass Reifenhersteller oder -händler einen Aufkleber in allen EU-Amtssprachen anbringen müssen. Zusätzliche Informationen zur Erläuterung der Kennzeichnung in den entsprechenden Sprachen werden online (im Internet) bereitgestellt. Eine leichte Verständlichkeit der Botschaft der Kennzeichnung an die Verbraucher wird auch dadurch erleichtert, dass die Kennzeichnung in ihrem Format der Kennzeichnung elektrischer Haushaltsgeräte im Rahmen der Richtlinie zur Energieeffizienzkennzeichnung von Haushaltsgeräten ähnlich ist.

Die Reifenkennzeichnung dürfte nicht zu höheren Preisen bei Reifen führen.

Preisgünstige Reifen werden weiterhin auf dem Markt verfügbar sein; eine Änderung erfolgt nur insofern, als die Verbraucher objektive Informationen zur Reifenqualität erhalten so dass der Wettbewerb nicht nur über den Preis erfolgt, sondern über die tatsächlichen Leistungseigenschaften von Reifen.

- Wahl des Instruments

Vorgeschlagenes Instrument: Richtlinie.

Andere Instrumente wären aus folgenden Gründen nicht angemessen:

Die Marktüberwachung und die Einhaltung der Richtlinie werden für den Erfolg der Regelung von entscheidender Bedeutung sein. Die Mitgliedstaaten sollten deshalb eigene Überwachungsverfahren entwickeln. Sensibilisierungskampagnen, in denen das Kennzeichnungssystem erläutert wird, werden besser auf die Verbraucher abgestimmt sein wenn sie auf nationaler Ebene entworfen werden. Deshalb wird vorgeschlagen, eine Richtlinie zu verabschieden, die von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen ist.

Der Vorschlag folgt dem "Mehrstufen-Konzept", wonach die Annahme der grundlegenden Bestimmungen der Richtlinie im Mitentscheidungsverfahren erfolgt, während die technischen Spezifikationen und die Anpassung an den technischen Fortschritt gemäß dem in Artikel 5a des Beschlusses 1999/468/EG genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle angenommen werden.

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Der Vorschlag hat keine Auswirkungen auf den Gemeinschaftshaushalt.

5. Weitere Angaben

- Europäischer Wirtschaftsraum

Der vorgeschlagene Rechtsakt ist von Bedeutung für den Europäischen Wirtschaftsraum und sollte deshalb auf den EWR ausgeweitet werden.

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere wesentliche Parameter Text von Bedeutung für den EWR

Das Europäische Parlament und der Rat der europäischen Union - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 95, auf Vorschlag der Kommission19, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses20, nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen21, gemäß dem Verfahren des Artikels 251 EG-Vertrag22, in Erwägung nachstehender Gründe:

Haben folgende Richtlinie erlassen:

Artikel 1
Ziel und Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verantwortlichkeiten von Reifenlieferanten

Artikel 5
Verantwortlichkeiten von Reifenhändlern

Artikel 6
Verantwortlichkeiten von Kraftfahrzeuglieferanten und -händlern

Artikel 7
Harmonisierte Prüfmethoden

Artikel 8
Prüfverfahren

Artikel 9
Binnenmarkt

Artikel 10
Anreize

Artikel 11
Änderung und Anpassung an den technischen Fortschritt

Artikel 12
Sanktionen

Artikel 13
Ausschuss

Artikel 14
Überprüfung

Artikel 15
Umsetzung

Artikel 16

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Artikel 17
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.


Geschehen zu Brüssel am
Im Namen des Europäischen Parlaments
Der Präsident
Im Namen des Rates
Der Präsident

Anhang I
Abstufung von Reifenparametern


Teil A
Kraftstoffeffizienzklassen

Die Kraftstoffeffizienzklasse ist auf der Grundlage des Rollwiderstandsbeiwerts (CR) nach der unten aufgeführten Skala von A bis G zu ermitteln und gemäß der [UN/ECE-Regelung ..., Fundstelle im Amtsblatt vor endgültiger Verabschiedung der Richtlinie einzufügen] zu messen.

Wird ein Reifentyp für mehr als eine Reifenklasse zugelassen (z.B. C1 und C2), so sollte zur Ermittlung der Kraftstoffeffizienzklasse des betreffenden Reifentyps die für die höchste Reifenklasse (also C2, nicht C1) geltende Skala verwendet werden.

Reifen der Klasse C1 Reifen der Klasse C2 Reifen der Klasse C3
CR in kg/t Kraftstoffeffizienzklasse CR in kg/t Kraftstoffeffizienzklasse CR in kg/t Kraftstoffeffizienzklasse
CR≤6,5 A CR≤5,5 A CR≤4,0 A
6,6≤CR≤7,7 B 5,6≤CR≤6,7 B 4,1≤CR≤5,0 B
7,8≤CR≤9,0 C 6,8≤CR≤8,0 C 5,1≤CR≤6,0 C
- D - D 6,1≤CR≤7,0 D
9,1≤CR≤10,5 E 8,1≤CR≤9,2 E 7,1≤CR≤8,0 E
10,6≤CR≤12,0 F 9,3≤CR≤10,5 F CR≤8,1 F
CR≤12,1 G CR≤10,6 G - G

Teil B
Nasshaftungsklassen

Die Nasshaftungsklassen von Reifen der Klasse C1 sind auf der Grundlage des in der nachfolgenden Skala von A bis G angegebenen Nasshaftungskennwerts (G) zu ermitteln, der gemäß der Regelung Nr. 117 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Reifen hinsichtlich der Rollgeräuschemissionen und der Haftung auf nassen Oberflächen"30 zu messen ist.

G Nasshaftungsklassen
155≤G A
140≤G≤154 B
125≤G≤139 C
- D
110≤G≤124 E
G≤109 F
- G

Teil C
Externes Rollgeräusch

Der Messwert für das externe Rollgeräusch ist in Dezibel anzugeben und gemäß der Regelung Nr. 117 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE/ECE) "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Reifen hinsichtlich der Rollgeräuschemissionen und der Haftung auf nassen Oberflächen" zu ermitteln.

Anhang II
Format der Kennzeichnung

Der in Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 5 Absatz 1 erwähnte Aufkleber besteht aus zwei Teilen:

1. Gestaltung des Kennzeichens

2. Markenfeld

Anhang III
Angaben in technischem Werbematerial

Anhang IV
Prüfverfahren

Die Richtigkeit der angegebenen Kraftstoffeffizienz- und Nasshaftungsklasse sowie des angegebenen Messwerts für das externe Rollgeräusch sind für jeden Reifentyp oder jede vom Lieferanten aufgestellte Reifengruppe nach folgendem Verfahren zu prüfen: