Schleswig-Holstein Kiel, 26. Juni 2018
Der Ministerpräsident
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister
Michael Müller
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierungen von Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg haben beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates zur Vermeidung von Kunststoff-Verunreinigungen in der Umwelt bei der Entsorgung verpackter Lebensmittel zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der 969. Sitzung am 6. Juli 2018 zu setzen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Günther
Entschließung des Bundesrates zur Vermeidung von Kunststoff-Verunreinigungen in der Umwelt bei der Entsorgung verpackter Lebensmittel
- 1. Der Bundesrat ist besorgt über die weitere ungebremste Zunahme des Eintrages von Kunststoffabfällen in die Umwelt und hält weitergehende Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung dieser Einträge auch bei der Entsorgung verpackter Lebensmittelabfälle für dringend geboten.
- 2. Der Bundesrat bekräftigt die Auffassung, dass neben der ordnungsgemäßen Entsorgung auch die Abfallvermeidung ein wesentliches Element ist, um die Abfallmenge und die schädlichen Auswirkungen des Abfalls auf Mensch und Umwelt wirksam zu reduzieren.
- 3. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Anforderungen an Produktverantwortung und Produktdesign bei verpackten Lebensmitteln weiterzuentwickeln sind.
- 4. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es zur Zielerreichung eines wirksamen Vollzugs der bestehenden Regelungen und einer Nachbesserung des rechtlichen Rahmens für nicht mehr für den Verzehr geeignete, verpackte Lebensmittel bei der Behandlung und Verwertung bedarf. Die stoffliche Verwertung über Kompostierung oder Vergärung ist auf den ausnahmslosen Einsatz nicht in Kunststoffe verpackter oder von Kunststoffen vollständig entpackter und fremdstofffreier Lebensmittelabfälle zu beschränken.
- 5. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es sich bei mit Kunststoffen verpackten Lebensmittelabfällen aus dem Handel oder der Produktion nicht um eine nach der Bioabfallverordnung für die bodenbezogene Verwertung zugelassene Abfallart handelt.
- 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, gemeinsam mit den Länden einen Vorschlag für ein bundesweit einheitliches Konzept zur schadlosen und ordnungsgemäßen Verwertung von verpackten Lebensmittelabfällen zu erarbeiten.
- 7. Der Bundesrat unterstützt, dass auch nach der Düngemittelverordnung Kunststoffe in dem zulässigen Fremdstoffanteil, soweit technisch möglich, auszuschließen sind. Er bittet die Bundesregierung, die geltenden Grenzwerte für Kunststoffanteile in Düngemitteln, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln zu überprüfen und diese so weit wie praktisch möglich abzusenken. Gleiches gilt für die einschlägigen abfallrechtlichen Vorgaben.
- 8. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass eine systematische Erfassung von Lebensmittelabfällen - nicht nur verpackter Lebensmittelabfälle - als Basis der Erarbeitung wirksamer Maßnahmen zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung erforderlich ist. Der Bundesrat hält es daher für angezeigt, dass die Bundesregierung unter anderem den Handel und die Ernährungswirtschaft im Zuge der nationalen Strategie zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen und -verlusten frühzeitig und intensiv einbindet.
- 9. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass auch weitere Eintragspfade für Makro-und Mikroplastik zur Erarbeitung wirksamer Maßnahmen einer besseren Datenlage bedürfen. Hierzu zählt auch die Sammlung, Behandlung und Verwertung von Bioabfällen aus Haushaltungen.